. .
Illustration

RECHT UND STEUERN

Steuerrechtliche Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung

Die Bundesregierung hat am 5. November 2008 einen Gesetzentwurf für die steuerrechtlichen Maßnahmen im Paket zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung beschlossen. Am 12. November hat die Bundesregierung in ihrer Kabinettssitzung ihr Maßnahmenpaket weiter konkretisiert, das sich zur Zeit im Gesetzgebungsverfahren befindet.Mit dem auch als "Schutzschirm für Arbeitsplätze" bezeichneten Gesamtpaket von insgesamt 15 Maßnahmen will die Bundesregierung zur Überwindung der Konjunkturschwäche und zur Sicherung von Arbeitsplätzen beitragen. Die meisten Maßnahmen sind für die nächsten zwei Jahre vorgesehen und fördern Investitionen und Aufträge in der Größenordnung von rund 50 Mrd. Euro.

Als steuerliche Maßnahmen sind geplant:

  • die Wiedereinführung einer degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von höchstens 25 Prozent zum 1. Januar 2009 zeitlich befristet für zwei Jahre.
  • Zusätzlich zur degressiven Abschreibung wird befristet für zwei Jahre die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen und Sonderabschreibungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach § 7 g Einkommensteuergesetz (EStG) erweitert, indem die für die Sonderabschreibung relevante Betriebsvermögensgrenze für bilanzierende Unternehmen von 235.000 auf 335.000 Euro sowie die für Einnahme-Überschussrechner relevante Gewinngrenze von 100.000 Euro auf 200.000 Euro erhöht werden.
  • Die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen wird bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ausgeweitet und der Steuerbonus auf 20 Prozent von 6.000 Euro (= 1.200 Euro) zum 1. Januar 2009 verdoppelt. Zwei Jahre nach Inkrafttreten will die Bundesregierung die Wirksamkeit der verbesserten Absetzbarkeit evaluieren.
  • Für PKW mit Erstzulassung ab dem Kabinettbeschluss vom 5. November 2008 bis zum 30. Juni 2009 wird eine befristete Kfz-Steuerbefreiung für ein Jahr eingeführt, um die Kaufzurückhaltung bis zur Klarheit über die Umstellung der Kfz-Steuer auf CO2-Basis aufzulösen. Für Fahrzeuge, die die Euro-5- und Euro-6-Norm erfüllen, verlängert sich die maximale Kfz-Steuerbefreiung auf zwei Jahre ab Erstzulassung. Die Kfz-Steuerbefreiung endet in jedem Fall am 31. Dezember 2010.

Die Bundesregierung rechnet durch diese steuerlichen Maßnahmen mit Steuermindereinnahmen von 2,5 Mrd. Euro in 2009, mit 5,7 Mrd. Euro in 2010, von 5,9 Mrd. Euro in 2011, von 3,9 Mrd. Euro in 2012 und von 1,35 Mrd. Euro in 2013 - insgesamt rund 19 Mrd. Euro.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige IHK.

Trotz sorgfältiger Prüfung können wir für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an das für Sie zuständige Finanzamt.

Stand: November 2008

 
 

DOKUMENT-NR. 50344

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 040 36138-352
  • Fax: 040 36138-325

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • STEUERN

  • RECHT