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REITs-Gesetz
(PDF, 4,611 KB) (Dokument-Nr.: 42254)
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Bundestag und Bundesrat haben in ihren Sitzungen am 23. bzw. 30. März 2007 den durch den Finanzausschuss des Bundestages geänderten Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen verabschiedet. Damit können Anleger künftig auch in Deutschland in neue börsennotierte Immobilien-Aktiengesellschaften investieren. Nach langem Streit in der Koalition hatte der Bundestag am 23. März 2007 die Einführung steuerbegünstigter Immobilien-Aktiengesellschaften verabschiedet. Der Bundesrat hatte dem Gesetz am 30. März 2007 zugestimmt. Die "Real Estate Investment Trusts" (REITs) treten rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft.
REITs sind eine neue Rechtsform von Immobilien-Aktiengesellschaften, die von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit sind, wenn die Erträge zu mindestens 90 Prozent ausgeschüttet und mindestens 75 Prozent der Einkünfte aus Immobilien erzielt werden. Die Ausschüttungen müssen dann vom Anteilseigner versteuert werden. Vor 2007 errichtete Wohnimmobilien wurden mit Rücksicht auf den Mieterschutz vom REITs ausgeschlossen. Real Estate Investment Trusts sind in mehr als 20 Ländern als Anlageinstrument etabliert. Anleger können Anteile an einem solchen Fonds an der Börse kaufen. Sie erwerben so Immobilienbesitz, ohne tatsächlich ein Grundstück oder eine Wohnung zu besitzen. Der Vorteil ist der leichte An- und Verkauf der Anlage. Anders als Anteile an Immobilienfonds können börsennotierte REITs wie Aktien gehandelt werden. Der deutsche Immobilienmarkt ist der größte in Europa und gilt unter Finanzinvestoren angesichts eines potentiellen Kapitals von rund sieben Billionen Euro als besonders lukrativ. Nach dem Gesetz sollen Steuern nicht auf die Gewinne der REITs-Gesellschaften, sondern auf die Gewinnausschüttungen beim Anleger erhoben werden. Die Trusts sind damit ein Instrument für Immobilienbesitzer, ihre Bestände steuerschonend an die Börse zu bringen und stille Reserven freizusetzen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige IHK.
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Stand: Mai 2007
© Handelskammer Hamburg.
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