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Steuerbürokratieabbaugesetz: Referentenentwurf
(PDF, 123 KB) (Dokument-Nr.: 48081)
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Das Bundesfinanzministerium hat der IHK-Organisation den beigefügten Referentenentwurf für ein "Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens" (Steuerbürokratieabbaugesetz) zugeleitet. Mit dem Gesetzentwurf sollen Unternehmen u.a. verpflichtet werden, Steuererklärungen, Steuerbilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen elektronisch zu übermitteln. Zu den Änderungen zählen:
Aus unserer Sicht kann jeder ernsthaft gemeinten Vorschlag zum Abbau der Bürokratisierung im Steuerrecht nur begrüßt werden, wenn hierbei nicht Bürokratieaufwand von der Verwaltung auf die Steuerpflichtigen verlagert wird, bzw. wenn der Bürokratieabbau nicht letztlich bestehende Vereinfachungsregelungen (Sammelrechnungen EDI § 14 (3) Satz 2, UStG) behindert. Wichtig erscheint uns, dass nicht unter dem Begriff Entbürokratisierung bestehende und zweckmäßige Verfahrensweisen abgebaut werden bzw. heute vorhandene Alternativen (z.B. Sammelrechnungen versus Signaturgesetz) beschnitten werden.
Trotz sorgfältiger Prüfung können wir für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen. Bitte wenden Sie sich in Zweifelsfällen an das für Sie zuständige Finanzamt oder an das Bundeszentralamt für Steuern.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige IHK.
Stand: Juli 2008
© Handelskammer Hamburg.
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen
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