. .
Illustration

RECHT UND STEUERN

Steuerbürokratieabbaugesetz: Referentenentwurf

Das Bundesfinanzministerium hat der IHK-Organisation den beigefügten Referentenentwurf für ein "Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens" (Steuerbürokratieabbaugesetz) zugeleitet. Mit dem Gesetzentwurf sollen Unternehmen u.a. verpflichtet werden, Steuererklärungen, Steuerbilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen elektronisch zu übermitteln. Zu den Änderungen zählen:

  • Standardmäßige elektronische Übermittlung von Steuererklärungen der Unternehmen (§ 31 KStG, § 14a GewStG, § 181 AO und § 25 EStG)
  • Standardisierte und elektronische Übermittlung der Inhalte der Steuerbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen (§ 5b EStG)
  • Die Verpflichtung, anlässlich der Aufnahme der beruflichen und gewerblichen Tätigkeit Auskunft über steuerrelevante rechtliche und tatsächliche Verhältnisse zu geben, soll künftig auf elektronischem Wege erfüllt werden (§ 138 AO)
  • Steuerpflichtigen sollen bestimmte, dem Finanzamt bisher auf Papierbasis vorzulegende Belege und Unterlagen, künftig elektronisch bereitgestellt werden (§ 50 EStDV).
  • Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, Außenprüfungen von Finanzverwaltung und Rentenversicherungsträgern zeitgleich durchzuführen (§ 42f EStG).
  • Anhebung der Schwellenwerte insbesondere für monatlich abzugebende Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen (§ 18 UStG, § 41a EStG).
  • Aufhebung der umsatzsteuerlichen Rechungsausstellungspflicht bei nicht steuerpflichtigen Umsätzen.
  • Aufhebung der Pflicht zur Ausstellung einer Sammelabrechnung bei EDI.

Aus unserer Sicht kann jeder ernsthaft gemeinten Vorschlag zum Abbau der Bürokratisierung im Steuerrecht nur begrüßt werden, wenn hierbei nicht Bürokratieaufwand von der Verwaltung auf die Steuerpflichtigen verlagert wird, bzw. wenn der Bürokratieabbau nicht letztlich bestehende Vereinfachungsregelungen (Sammelrechnungen EDI § 14 (3) Satz 2, UStG) behindert. Wichtig erscheint uns, dass nicht unter dem Begriff Entbürokratisierung bestehende und zweckmäßige Verfahrensweisen abgebaut werden bzw. heute vorhandene Alternativen (z.B. Sammelrechnungen versus Signaturgesetz) beschnitten werden.

Trotz sorgfältiger Prüfung können wir für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen. Bitte wenden Sie sich in Zweifelsfällen an das für Sie zuständige Finanzamt oder an das Bundeszentralamt für Steuern.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige IHK.

Stand: Juli 2008

DOKUMENT-NR. 47989

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 040 36138-352
  • Fax: 040 36138-325

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • STEUERN

  • RECHT

  • VERANSTALTUNGEN