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RECHT UND STEUERN

Steuerliche Sofortmaßnahmen

Am 9. November 2009 hat das Kabinett den Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (WachstumsbeschleunigungsG ). beschlossen. Damit setzt die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag angekündigte Sofortprogramm zügig um.

Mit dem WachstumsbeschleunigungsG will die Bundesregierung die gravierendsten Mängel der Unternehmen- und Erbschaftsteuerreform korrigieren. Dies ist ein richtiges Signal in der aktuellen Krise.

Wichtig ist insbesondere, dass die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen bei Immobilienmieten abgesenkt und die krisenverschärfenden Wirkungen von Mantelkauf und Zinsschranke abgeschwächt werden.

Korrekturen bei der Lohnsummenregel und Behaltefrist im Rahmen der Erbschaftsteuerreform sind gerade für Familienunternehmen von besonderer Bedeutung. Es muss verhindert werden, dass Unternehmen allein krisenbedingt aus der Erbschaftsteuerverschonung herausfallen. In diesem Zusammenhang reichen die im Kabinettsentwurf vorgesehenen nicht aus, da Sie erst für Erbfälle angewendet werden sollen, die nach dem 31. Dezember 2009 anfallen. Hier ist eine Rückwirkung unumgänglich.

Entgegen der Ankündigung im Koalitionsvertrag („Sofortprogramm krisenverschärfende Maßnahmen”) fehlt im Gesetzentwurf eine Lösung zur Beseitigung der Besteuerung von Funktionsverlagerungen. Die entscheidende Bundesratsitzung soll am 18.12.2009 stattfinden, so dass ein Inkrafttreten zum 1.1.2010 zu erwarten ist. Den Kabinettsentwurf finden Sie hier.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige IHK.

Trotz sorgfältiger Prüfung können wir für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an das für Sie zuständige Finanzamt.

Stand: November 2009

 
 

DOKUMENT-NR. 55819

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