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RECHT UND STEUERN

Referentenentwurf zur Unternehmensteuerreform vorgelegt

Das Bundesfinanzministerium hat den Referentenentwurf zur Unternehmensteuerreform vorgelegt. Der Kabinettsbeschluss hierüber soll am 14. März 2007 getroffen werden. Der Entwurf setzt im Wesentlichen die bereits im letzten Jahr von der Koalition beschlossenen Eckpunkte um. Ziel ist es, durch die Senkung der tariflichen Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften auf unter 30 Prozent sowie der Einführung einer Thesaurierungsrücklage für Personenunternehmen den Wirtschaftsstandort zu stärken. Die IHK-Organisation wird zum Gesetzentwurf gemeinsam mit den Spitzenverbänden der gewerblichen Wirtschaft Stellung nehmen

Nachfolgend finden Sie einige Details des Entwurfs:

1. Entlastungsmaßnahmen

  • Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 auf 15 Prozent
  • Senkung der Gewerbesteuermesszahl auf 3,5 Prozent (unter Streichung der Staffelstufen von ein, zwei und drei Prozent für Personenunternehmen)
  • Anhebung des Anrechnungsfaktors der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer von 1,8 auf 3,8
  • Gewinnthesaurierung für bilanzierende Unternehmen zu einem Einkommensteuersatz von 28,25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag; ausgeschüttete Gewinne müssen nachversteuert werden
  • Änderung der Sonder- und Ansparabschreibung für kleine und mittlere Betriebe in einen Inverstitionsabzugsbetrag. Der zulässige Höchstbetrag soll auf 200.000 Euro angehoben werden. Zugleich werden jedoch an anderer Stelle Verschärfungen vorgenommen. So werden alle Zusatzvergünstigungen für Existenzgründer gestrichen. Für Unternehmer mit Einnahme-Überschuss-Rechnung wird der Abzug an die Bedingung geknüpft, dass kein Gewinn von mehr als 100.000 Euro erwirtschaftet wird.
  • Einführung einer Abgeltungssteuer mit Veranlagungsoption in Höhe von 25 Prozent ab 1. Januar 2009 auf private Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne bei Wertpapieren)

2. Finanzierungsmaßnahmen

  • Wegfall des Betriebsausgabenabzugs der Gewerbesteuer
  • Hinzurechnung von Zinsen sowie von Finanzierungsanteilen von Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzen bei der Gewerbesteuer mit einem Freibetrag von 100.000 Euro (dafür Wegfall der bisherigen 50-prozentigen Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen) in Form von:
    • Hinzurechnung aller Zinsen (Dauerschuld- und Kurzfristzinsen) bei der Gewerbesteuer zu 25 Prozent
    • Hinzurechnung der pauschalierten Finanzierungsanteile bei Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzen (Finanzierungsanteil: 25 Prozent bei beweglichen Wirtschaftsgütern und Lizenzen, 75 Prozent bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern) sowie der Finanzierungsanteile aus Lieferkrediten und wirtschaftlich gleichgestellten Verträgen (einschließlich Skonti und Rabatte) bei der Gewerbesteuer zu 25 Prozent.
  • Einführung einer Zinsschranke von 30 Prozent mit einer Freigrenze von einer Million Euro in einer "Escape-Klausel" in der Einkommen- und Körperschaftsteuer.
  • Besteuerung von Funktionsverlagerungen: Hierzu ist im Außensteuergesetz vorgesehen, dass künftig bei der Verlagerung von betrieblichen Aufgaben einschließlich von Chancen und Risiken Verrechnungspreise auf Grundlage einer Verlagerung der Funktion als Ganzes (Transferpaket) anzusetzen sind. Hierbei sind funktions- und risikoadäqute Kapitalisierungszinssätze zu bestimmen. Weiter ist eine Erweiterung der Gewinnaufzeichnungsverordnung vorgesehen, wonach in entsprechenden Fällen Aufzeichnungen über Forschungsvorhaben und laufende Forschungstätigkeiten, die im Zusammenhang mit einer Funktionsänderung stehen können und in den drei Jahren vor der Durchführung der Funktionsänderung stattfanden, so aufgezeichnet werden müssen, dass Angaben über den genauen Gegenstand der Forschungen und die insgesamt jeweils zuzuordnenden Kosten enthalten sind. Dies gilt nur, soweit ein Betrieb regelmäßig Forschung betreibt und aus betriebsinternen Gründen Unterlagen über seine Forschungs- und Etnwicklungsarbeiten erstellt, aus denen die entsprechenden Aufzeichnungen abgeleitet werden können. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist weitergehend ein hierauf bezogener Erlass zu erwarten.
  • Verschärfung der Mantelkaufregelung (§ 8 Abs. 4 KStG)
  • Abschaffung der degressiven Abschreibung
  • Begrenzung der Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter auf Unternehmen, die die Regelung zur Sonderabschreibung und Ansparabschreibung für kleine und mittlere Betriebe in Anspruch nehmen können. Das heißt oberhalb einer Grenze von 60 Euro müssen künftig alle Wirtschaftsgüter erfasst, aufgezeichnet, die Nutzungsdauer ermittelt und diese hierauf abgeschrieben werden.

Stand: Februar 2007

 
 

DOKUMENT-NR. 40673

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