RECHT UND STEUERN
Referentenentwurf zur Unternehmensteuerreform vorgelegt
Das Bundesfinanzministerium hat den
Referentenentwurf zur
Unternehmensteuerreform
vorgelegt. Der
Kabinettsbeschluss hierüber soll am 14. März 2007 getroffen werden.
Der Entwurf setzt im Wesentlichen die bereits im letzten Jahr von
der Koalition beschlossenen Eckpunkte um. Ziel ist es, durch die
Senkung der tariflichen Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften
auf unter 30 Prozent sowie der Einführung einer
Thesaurierungsrücklage für Personenunternehmen den
Wirtschaftsstandort zu stärken. Die IHK-Organisation wird zum
Gesetzentwurf gemeinsam mit den Spitzenverbänden der gewerblichen
Wirtschaft Stellung nehmen
Nachfolgend finden Sie einige Details des Entwurfs:
1. Entlastungsmaßnahmen
- Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 auf 15 Prozent
- Senkung der Gewerbesteuermesszahl auf 3,5 Prozent (unter
Streichung der Staffelstufen von ein, zwei und drei Prozent für
Personenunternehmen)
- Anhebung des Anrechnungsfaktors der Gewerbesteuer bei der
Einkommensteuer von 1,8 auf 3,8
- Gewinnthesaurierung für bilanzierende Unternehmen zu einem
Einkommensteuersatz von 28,25 Prozent zuzüglich
Solidaritätszuschlag; ausgeschüttete Gewinne müssen nachversteuert
werden
- Änderung der Sonder- und Ansparabschreibung für kleine und
mittlere Betriebe in einen Inverstitionsabzugsbetrag. Der zulässige
Höchstbetrag soll auf 200.000 Euro angehoben werden. Zugleich
werden jedoch an anderer Stelle Verschärfungen vorgenommen. So
werden alle Zusatzvergünstigungen für Existenzgründer gestrichen.
Für Unternehmer mit Einnahme-Überschuss-Rechnung wird der Abzug an
die Bedingung geknüpft, dass kein Gewinn von mehr als 100.000 Euro
erwirtschaftet wird.
- Einführung einer Abgeltungssteuer mit Veranlagungsoption in
Höhe von 25 Prozent ab 1. Januar 2009 auf private Kapitalerträge
(Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne bei Wertpapieren)
2. Finanzierungsmaßnahmen
- Wegfall des Betriebsausgabenabzugs der Gewerbesteuer
- Hinzurechnung von Zinsen sowie von Finanzierungsanteilen von
Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzen bei der Gewerbesteuer
mit einem Freibetrag von 100.000 Euro (dafür Wegfall der bisherigen
50-prozentigen Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen) in Form von:
- Hinzurechnung aller Zinsen (Dauerschuld- und Kurzfristzinsen)
bei der Gewerbesteuer zu 25 Prozent
- Hinzurechnung der pauschalierten Finanzierungsanteile bei
Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzen (Finanzierungsanteil: 25
Prozent bei beweglichen Wirtschaftsgütern und Lizenzen, 75 Prozent
bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern) sowie der Finanzierungsanteile
aus Lieferkrediten und wirtschaftlich gleichgestellten Verträgen
(einschließlich Skonti und Rabatte) bei der Gewerbesteuer zu 25
Prozent.
- Einführung einer Zinsschranke von 30 Prozent mit einer
Freigrenze von einer Million Euro in einer "Escape-Klausel" in der
Einkommen- und Körperschaftsteuer.
- Besteuerung von Funktionsverlagerungen: Hierzu ist im
Außensteuergesetz vorgesehen, dass künftig bei der Verlagerung von
betrieblichen Aufgaben einschließlich von Chancen und Risiken
Verrechnungspreise auf Grundlage einer Verlagerung der Funktion als
Ganzes (Transferpaket) anzusetzen sind. Hierbei sind funktions- und
risikoadäqute Kapitalisierungszinssätze zu bestimmen. Weiter ist
eine Erweiterung der Gewinnaufzeichnungsverordnung vorgesehen,
wonach in entsprechenden Fällen Aufzeichnungen über
Forschungsvorhaben und laufende Forschungstätigkeiten, die im
Zusammenhang mit einer Funktionsänderung stehen können und in den
drei Jahren vor der Durchführung der Funktionsänderung stattfanden,
so aufgezeichnet werden müssen, dass Angaben über den genauen
Gegenstand der Forschungen und die insgesamt jeweils zuzuordnenden
Kosten enthalten sind. Dies gilt nur, soweit ein Betrieb regelmäßig
Forschung betreibt und aus betriebsinternen Gründen Unterlagen über
seine Forschungs- und Etnwicklungsarbeiten erstellt, aus denen die
entsprechenden Aufzeichnungen abgeleitet werden können. Nach
Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist weitergehend ein hierauf
bezogener Erlass zu erwarten.
- Verschärfung der Mantelkaufregelung (§ 8 Abs. 4 KStG)
- Abschaffung der degressiven Abschreibung
- Begrenzung der Sofortabschreibung für geringwertige
Wirtschaftsgüter auf Unternehmen, die die Regelung zur
Sonderabschreibung und Ansparabschreibung für kleine und mittlere
Betriebe in Anspruch nehmen können. Das heißt oberhalb einer Grenze
von 60 Euro müssen künftig alle Wirtschaftsgüter erfasst,
aufgezeichnet, die Nutzungsdauer ermittelt und diese hierauf
abgeschrieben werden.
Stand: Februar 2007