Nach der Verabschiedung der Unternehmensteuerreform 2008 durch
Bundestag und Bundesrat steht fest: Viele Einzelhandelsunternehmen
werden mehr Steuern zahlen als in den Vorjahren - allen
Entlastungsversprechen zum Trotz. Vor allem Betriebe in teuren
Innenstadtlagen sind durch die Hinzurechnung eines Teils der Miete
oder Pacht für ihr Ladenlokal bei der Gewerbesteuer stark
betroffen.
Diese Einschätzung belegen die Ergebnisse einer gemeinsamen
Umfrage der IHK-Organisation und des Hauptverbandes des Deutschen
Einzelhandels (HDE) mit konkreten Daten aus 800 Betrieben.
Hauptursache hierfür ist die Hinzurechnung eines Teils der Mieten,
Pachten oder Leasing-Raten zum Gewerbeertrag mit in der Konsequenz
deutlich höherer Gewerbesteuerbelastung. Dadurch wird insbesondere
der Einzelhandel in teueren Citylagen im Gesamtergebnis der
Unternehmensteuerreform mehr be- als entlastet, und zwar unabhängig
von der Rechtsform der Unternehmen. In nicht wenigen Fällen kommt
es zu einer gravierenden Substanzbesteuerung. Eine erste Schätzung
der Auswirkungen der Unternehmensteuerreform 2008 auf ihr
Unternehmen können Sie mit dem
Berechnungstool der hier hinterlegten
Excel-Tabelle
berechnen. Das Tool wurde der
IHK-Organisation von einem steuerlichen Berater zur Verfügung
gestellt. Eine Gewähr für die Ergebnisse können wir nicht
übernehmen. Das Tool berücksichtigt bereits, dass im
Jahressteuergesetz 2008 vorgesehen ist, dass der
Hinzurechnungsanteil von Immobilienmieten bei der
Gewerbesteuer ab 2008 noch vor Inkrafttreten dieser neuen
Hinzurechnung von 75 % auf 65 % gesenkt wird. Der
Deutsche Bundestag verabschiedete am 8.11.2007 das
Jahressteuergesetz 2008 in der Fassung des
Berichtes des Finanzausschusses vom 7.11.2007. Es gilt als
höchstwahrscheinlich, dass der Bundesrat seine Zustimmung gibt.
Im Interesse der betroffenen Unternehmen hatte unsere
Handelskammer in Schreiben an die in Hamburg verantwortlichen
Politiker eine Nachbesserung des Unternehmensteuerreformgesetzes
2008 gefordert. Insbesondere der unverhältnismäßig hohe
pauschalierte Finanzierungsanteil bei Immobilien sollte von 75
Prozent auf etwa 25 Prozent gesenkt werden. Darüber hinaus fordert
unsere Handelskammer, die gewerbesteuerliche Anrechnung auf die
Einkommensteuer in zeitlicher Hinsicht durch einen Vor- und
Rücktrag bei der Anrechnung gemäß § 35 EStG sowie in sachlicher
Hinsicht durch Verrechnung auch mit anderen als gewerblichen
Einkünften zu erweitern. Ansonsten würde sich die
gewerbesteuerliche Belastung in schwachen Ertragszeiten oder gar in
Verlustjahren mangels Anrechnungsmöglichkeit in nicht hinnehmbarer
Weise krisenverschärfend auswirken. Plädiert wird auch dafür, die
Höhe des Anrechnungsfaktors bei der Einkommensteuer nochmals zu
überdenken. Schließlich ist bei dem vorgesehenen Faktor von 3,8
Prozent eine belastungsneutrale Anrechnung nur bis zu einem
Gewerbesteuerhebesatz von etwa 380 Prozent möglich. Das bedeutet
für Hamburg mit einem Hebesatz von derzeit 470 Prozent einen
deutlichen Standortnachteil.
Zwar ist eine Überprüfung der Wirkungen der
Unternehmensteuerreform auf Empfehlung des Bundesrates in 2009
vorgesehen ist. Angesichts der erheblichen Auswirkungen für die
Betriebe hatten wir jedoch dafür plädiert, Änderungen noch in
diesem Jahr im Jahressteuergesetz 2008 vorzunehmen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre
zuständige IHK.
Trotz sorgfältiger Prüfung können wir für die Richtigkeit der
Angaben keine Gewähr übernehmen. Bitte wenden Sie sich im
Zweifelsfall an das für Sie zuständige Finanzamt.
Stand: November 2007