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RECHT UND STEUERN

Unternehmensteuerreform: Berechnungstool aktualisiert

Nach der Verabschiedung der Unternehmensteuerreform 2008 durch Bundestag und Bundesrat steht fest: Viele Einzelhandelsunternehmen werden mehr Steuern zahlen als in den Vorjahren - allen Entlastungsversprechen zum Trotz. Vor allem Betriebe in teuren Innenstadtlagen sind durch die Hinzurechnung eines Teils der Miete oder Pacht für ihr Ladenlokal bei der Gewerbesteuer stark betroffen.

Diese Einschätzung belegen die Ergebnisse einer gemeinsamen Umfrage der IHK-Organisation und des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE) mit konkreten Daten aus 800 Betrieben. Hauptursache hierfür ist die Hinzurechnung eines Teils der Mieten, Pachten oder Leasing-Raten zum Gewerbeertrag mit in der Konsequenz deutlich höherer Gewerbesteuerbelastung. Dadurch wird insbesondere der Einzelhandel in teueren Citylagen im Gesamtergebnis der Unternehmensteuerreform mehr be- als entlastet, und zwar unabhängig von der Rechtsform der Unternehmen. In nicht wenigen Fällen kommt es zu einer gravierenden Substanzbesteuerung. Eine erste Schätzung der Auswirkungen der Unternehmensteuerreform 2008 auf ihr Unternehmen können Sie mit dem Berechnungstool der hier hinterlegten Excel-Tabelle berechnen. Das Tool wurde der IHK-Organisation von einem steuerlichen Berater zur Verfügung gestellt. Eine Gewähr für die Ergebnisse können wir nicht übernehmen. Das Tool berücksichtigt bereits, dass im Jahressteuergesetz 2008 vorgesehen ist, dass der Hinzurechnungsanteil von Immobilienmieten bei der Gewerbesteuer ab 2008 noch vor Inkrafttreten dieser neuen Hinzurechnung von 75 % auf 65 % gesenkt wird. Der Deutsche Bundestag verabschiedete am 8.11.2007 das Jahressteuergesetz 2008 in der Fassung des Berichtes des Finanzausschusses vom 7.11.2007. Es gilt als höchstwahrscheinlich, dass der Bundesrat seine Zustimmung gibt.

Im Interesse der betroffenen Unternehmen hatte unsere Handelskammer in Schreiben an die in Hamburg verantwortlichen Politiker eine Nachbesserung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 gefordert. Insbesondere der unverhältnismäßig hohe pauschalierte Finanzierungsanteil bei Immobilien sollte von 75 Prozent auf etwa 25 Prozent gesenkt werden. Darüber hinaus fordert unsere Handelskammer, die gewerbesteuerliche Anrechnung auf die Einkommensteuer in zeitlicher Hinsicht durch einen Vor- und Rücktrag bei der Anrechnung gemäß § 35 EStG sowie in sachlicher Hinsicht durch Verrechnung auch mit anderen als gewerblichen Einkünften zu erweitern. Ansonsten würde sich die gewerbesteuerliche Belastung in schwachen Ertragszeiten oder gar in Verlustjahren mangels Anrechnungsmöglichkeit in nicht hinnehmbarer Weise krisenverschärfend auswirken. Plädiert wird auch dafür, die Höhe des Anrechnungsfaktors bei der Einkommensteuer nochmals zu überdenken. Schließlich ist bei dem vorgesehenen Faktor von 3,8 Prozent eine belastungsneutrale Anrechnung nur bis zu einem Gewerbesteuerhebesatz von etwa 380 Prozent möglich. Das bedeutet für Hamburg mit einem Hebesatz von derzeit 470 Prozent einen deutlichen Standortnachteil.

Zwar ist eine Überprüfung der Wirkungen der Unternehmensteuerreform auf Empfehlung des Bundesrates in 2009 vorgesehen ist. Angesichts der erheblichen Auswirkungen für die Betriebe hatten wir jedoch dafür plädiert, Änderungen noch in diesem Jahr im Jahressteuergesetz 2008 vorzunehmen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige IHK.

Trotz sorgfältiger Prüfung können wir für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an das für Sie zuständige Finanzamt.

Stand: November 2007

 
 

DOKUMENT-NR. 43179

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