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UMSATZSTEUER

Internationale Sachverhalte

STEUERN

Kleinunternehmerregelung in den EU-Mitgliedstaaten

Die Umsatzsteuer wird in Deutschland von Unternehmen nicht erhoben, deren Umsatz 17.500 Euro im Vorjahr nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht überschreiten wird. Diese Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz wird entsprechend auch in anderen EU-Mitgliedstaaten angewandt mit entsprechend anderen nationalen Schwellenwerten, die hier abrufbar sind; Dokument-Nr. 89191.  mehr

STEUERN

Die Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen

Unternehmen erbringen Dienstleistungen zunehmend auch grenzüberschreitend im Ausland. Dann stellt sich die Frage, ob die Rechnung hierfür mit oder ohne deutsche Umsatzsteuer auszustellen ist. Hier finden Sie einen Überblick über die Grundregeln der umsatzsteuerlichen Behandlung von Dienstleistungen insbesondere, wenn diese für Unternehmer erbracht werden, die in einem anderen Staat - EU oder Drittland - ansässig sind. Berücksichtigt sind hier auch die Änderungen ab 1.1.2011. Dokument-Nr. 48236 mehr

UMSATZSTEUER

Lieferschwellen und Erwerbsschwellen in den EU-Mitgliedstaaten

Für die sogenannte Versandhandelsregelung - Versendung bzw. Beförderung der Gegenstände durch den Lieferanten an nicht umsatzsteuerpflichtige Abnehmer - haben die EU-Mitgliedstaaten Liefer- und Erwerbsschwellen festgelegt, bis zu denen mit inländischer Umsatzsteuer an Abnehmer in anderen EU-Mitgliedstaaten geliefert werden kann. Die Schwellenwerte der einzelnen EU-Staaten Stand März 2012 in diesem Merkblatt, Dokument-Nr. 16022. mehr

STEUERN

Umsatzsteuer: Warenlieferungen in der EU

Für die umsatzsteuerliche Behandlung des Warenhandels innerhalb der Europäischen Union (EU) gelten spezielle Regelungen für innergemeinschaftliche Warenlieferungen an Unternehmen und an Privatpersonen. Unternehmen müssen hierfür eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen. Informationen zu dem Verfahren sowie zu den Nachweispflichten und eine Musterrechnung unter Dokument-Nr. 5209. mehr

STEUERN

Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt 2012

Mit Schreiben vom 19. Januar 2012 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Liste der im Inland ansässigen Unternehmen, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend internationalen Luftverkehr betreiben, mit Stand 1. Januar 2012 veröffentlicht. Dokument-Nr. 40798 mehr

STEUERN

Umsatzsteuersätze in der EU und in Drittstaaten

In einer Übersicht sind die Umsatzsteuersätze in der EU und in einigen Drittstaaten aufgeführt. Die Veröffentlichung der Europäischen Kommission zu den Mehrwertsteuersätzen in der EU - Stand 1. Januar 2012 - ist hier abrufbar; Dokument-Nr. 78907. mehr

STEUERN

Rechnungshinweis: Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Deutsche Unternehmen, die innergemeinschaftlich steuerfreie Lieferungen an Unternehmer im EU-Binnenmarkt tätigen, müssen nach den geltenden Rechnungsvorschriften einen Hinweis auf die Steuerfreiheit und deren Grund auf die Rechnung setzen. Den Hinweis "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" bzw. "reverse charge" finden Sie hier in den EU-Landessprachen; Dokument-Nr. 76906. mehr

UMSATZSTEUER

Territoriale Besonderheiten bei umsatzsteuerlicher und zollrechtlicher Behandlung im EU-Binnenmarkt

In einigen EU-Mitgliedstaaten gibt es umsatzsteuerrechtliche und zollrechtliche territoriale Besonderheiten, die bei Warenlieferungen in diese Gebiete zu beachten sind; Dokument-Nr. 43806 mehr

RECHT UND STEUERN

Belegnachweise für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren

Unternehmen, die Ware von Deutschland ins Drittland exportieren, können diese als so genannte Ausfuhrlieferung aufgrund der Steuerbefreiungsregelung des § 4 Nr. 1a i.V.m. § 6 UStG steuerfrei abrechnen. Für die Steuerbefreiung müssen die entsprechenden Voraussetzungen nachgewiesen werden. Der Nachweis ist eine unverzichtbare materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerbefreiung. Dokument-Nr. 46271 mehr

RECHT UND STEUERN

Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke

Mit Schreiben vom 17. Juli 2009 nimmt das Bundesfinanzministerium (BMF) Stellung zu den Auswirkungen des elektronischen Ausfuhrverfahrens "ATLAS" auf den Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke. Das Schreiben ist anzuwenden auf Ausfuhrlieferungen, die nach dem 30. Juni 2009 bewirkt werden, und ersetzt das BMF-Schreiben vom 1. Juni 2006. Dokument-Nr. 54741 mehr

RECHT UND STEUERN

EU-Richtlinienvorschlag zur Mehrwertsteuer-Betrugsbekämpfung

Die Europäische Kommission hat am 1. Dezember 2008 einen Richtlinienvorschlag zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG zur Bekämpfung des Steuerbetrugs bei der Einfuhr und anderen grenzüberschreitenden Umsätzen vorgelegt. Die IHK-Organisation hat sich in ihrer Stellungnahme zu diesem wichtigen Thema für eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und langfristig für die Einführung des Ursprungslandprinzips ausgesprochen. Dokument-Nr. 52148 mehr

STEUERN

Umsatzsteuer für Konsulate und Botschaften

Ausländische ständige diplomatische Missionen und berufskonsularische Vertretungen sowie ihre nicht ständig in der Bundesrepublik ansässigen ausländischen Mitglieder, die in Deutschland Waren oder Dienstleistungen beziehen, können die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer unter bestimmten Voraussetzungen durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erstattet bekommen. Warenlieferungen von Unternehmen in Deutschland an in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässige Diplomaten sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit, ein Vordruckmuster für den Gastmitgliedstaatnachweis ist mit BMF-Schreiben vom 23. Juni 2011 veröffentlicht worden; Dokument-Nr.44672. mehr

STEUERN

Umsatzsteuer: Nachweispflichten bei Lieferungen in den Freihafen

Lieferungen in den Freihafen Hamburg sind unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerbefreit, da der Freihafen nach deutschem Recht nicht zum nationalen Umsatzsteuergebiet, sondern zum so genannten Drittlandsgebiet gezählt wird. Einzelheiten hierzu, insbesondere zu den Nachweispflichten, unter Dokument-Nr. 37665. mehr

STEUERN

Umsatzsteuererstattung in der EU und im Drittland

Seit 1. Januar 2010 ist das Vorsteuer-Vergütungsverfahren von im EU-Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern geändert worden, insbesondere reichen inländische Unternehmer ihre Anträge nicht mehr direkt beim Vergütungsmitgliedstaat, sondern nur noch über ein elektronisches Portal beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ein. Das BZSt prüft die Unternehmereigenschaft sowie die Vorsteuerabzugsberechtigung des Antragstellers und leitet die Anträge über eine elektronische Schnittstelle an den Vergütungsmitgliedsstaat weiter.  Informationen zum Erstattungsverfahren in der EU und in einigen Drittländern unter Dokument-Nr. 5459 mehr

STEUERN

Export über den Ladentisch: Umsatzsteuerbefreiung

Unter welchen Voraussetzungen können Einzelhändler an Auslandskunden mit Wohnsitz im Drittland ohne Umsatzsteuer abrechnen, wenn diese Auslandskunden in Deutschland einkaufen? Was muss der Unternehmer hierbei beachten? Das Schreiben des  Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 12. Mai 2011 und ein Merkblatt des BMF zu Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen informiert über die zu beachtenden Einzelheiten beim "Export über den Ladentisch"; Dokument-Nr. 5436. mehr

STEUERN

Umsatzsteuer: Finanzämter für im Ausland ansässige Unternehmen

Hier finden Sie eine Übersicht über die deutschen Finanzämter, bei denen sich im Ausland ansässige Unternehmen umsatzsteuerlich registrieren lassen müssen, wenn sie in Deutschland umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführen. Dokument-Nr. 34334 mehr

RECHT UND STEUERN

Fiskalvertretung für ausländische Unternehmen in Deutschland

Ein ausländisches Unternehmen kann sich in Deutschland durch einen Fiskalvertreter umsatzsteuerlich vertreten lassen. Wenn das Unternehmen hier über keine Niederlassung verfügt und hier ausschließlich steuerfreie Umsätze ausführt, kann es sich durch einen Fiskalvertreter den administrativen Aufwand einer eigenen steuerlichen Registrierung und die damit verbundenen Erklärungspflichten ersparen. Für welche praktischen Situationen ein Fiskalvertreter in Frage kommt, welche Voraussetzungen er erfüllen muss und welche Aufgaben er wahrnimmt, erfahren Sie hier. Dokument-Nr. 25240 mehr

STEUERN

INTRASTAT-Meldungen bei innergemeinschaftlichen Warenbewegungen 2012

Mit den Intrastat-Meldungen wird der tatsächliche Warenverkehr von Gemeinschaftsware zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Versendungen und Eingänge) statistisch erfasst. In Deutschland ist jedes umsatzsteuerpflichtige Unternehmen meldepflichtig, das mit dem jährlichen Wert seiner innergemeinschaftlichen Warenlieferungen bzw. Warenerwerbe die Schwelle von jeweils 500.000 Euro überschreitet. Dokument-Nr. 25798 mehr

STEUERN

Hinweis auf ’steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung’ in EU-Sprachen

Deutsche Unternehmen, die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen im Binnenmarkt tätigen, müssen nach den geltenden Rechnungsvorschriften einen Hinweis auf die Steuerfreiheit und deren Grund auf der Rechnung nennen. Hier finden Sie Übersetzungen in EU-Sprachen für "steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung". Dokument-Nr. 26660 mehr

STEUERN

Umsatzsteuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (reverse charge)

Erbringen ausländische Dienstleister und Werklieferer Leistungen in Deutschland, übernimmt der Leistungsempfänger die Umsatzsteuerschuldnerschaft (reverse charge). Diese Regelung dient der adminstrativen Vereinfachung für EU-Unternehmer und ist in §13b Umsatzsteuergesetz (Leistungsempfänger als Steuerschuldner) ausgeführt. Sie gilt auch für durch inländische Unternehmen ausgeführte Bauleistungen sowie seit 2011 für inländische Gebäudereinigunsleistungen, für Lieferungen von Wärme oder Kälte sowie von Industrieschrott, Altmetallen und bestimmte Lieferungen von Gold; Dokument-Nr. 11076. mehr

STEUERN

Übersiedlungsgut: Abgabenfreie Einfuhr

Das Zollrecht sieht unter bestimmten Voraussetzungen für so genanntes Übersiedlungsgut eine Befreiung von den eigentlich zu entrichtenden Einfuhrabgaben vor. Dokument-Nr. 18504 mehr

RECHT UND STEUERN

Umsatzsteueridentifikationsnummer in Österreich

Seit dem 1. Juli 2006 muss für in Österreich ausgeführte Umsätze zur Sicherung des Vorsteuerabzugs in Österreich eine dem Leistungsempfänger erteilte Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nr.) in Rechnungen angegeben werden. Dies gilt für Rechnungen mit einem Gesamtbetrag über 10.000 Euro. Dokument-Nr. 37650 mehr

RECHT UND STEUERN

Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen: elektronische Belege anerkannt

Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 1. Juni 2006 zur Umsatzsteuerbefreiung bei Ausfuhrlieferungen zu der Frage Stellung genommen, wie Ausfuhren in den Fällen nachgewiesen werden können, in denen die bisherige schriftliche Ausfuhranmeldung durch eine elektronische Ausfuhranmeldung ersetzt wird. Dokument-Nr. 37240 mehr

RECHT UND STEUERN

Umsatzsteuer-Rückvergütung/ Länderlisten Gegenseitigkeit

Auch an Unternehmen, die in Staaten außerhalb der EU (Drittstaaten) ansässig sind, kann die in Deutschland bezahlte Umsatzsteuer unter bestimmten Voraussetzungen zurückgezahlt werden. Das gilt für diejenigen Staaten, die gegebenenfalls deutschen Unternehmen die gezahlte Umsatzsteuer zurückvergüten. Das BMF hat mit Schreiben vom 23. Juli 2010 die aktuellen Listen veröffentlicht. Dokument-Nr. 5186 mehr

STEUERN

Lohnsteuer- und Umsatzsteuervoranmeldungen: Elektronische Übermittlung an das Finanzamt

Seit dem 1. Januar 2005 müssen Unternehmen die Lohnsteuerdaten in digitaler Form an die Finanzverwaltung übermitteln. Dies gilt ebenso für die Umsatzsteuer-Voranmeldung. Dokument-Nr. 28399 mehr

UMSATZSTEUER

Zusammenfassende Meldung (ZM)

Ab 2010 müssen auch Unternehmer, die grenzüberschreitende sonstige Dienstleistungen in der EU erbringen, eine Zusammenfassende Meldung (ZM) abgeben. Bisher galt dies nur für Unternehmer, die steuerfreie innergemeinschaftliche Warenlieferungen und bzw. oder Lieferungen im Rahmen von innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften ausgeführt haben. Die Fristen und nähere Informationen hierzu finden Sie in diesem Merkblatt. Dokument-Nr. 22944 mehr

 
 

DOKUMENT-NR. 38713

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