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Umsatzsteuer: Finanzämter für im Ausland ansässige Unternehmen

Führt ein ausländisches Unternehmen in Deutschland Umsätze aus, unterliegen diese Umsätze ebenso wie bei inländischen Unternehmen der Umsatzbesteuerung in Deutschland.

Im Ausland ansässig sind Unternehmen, die im Inland weder einen Sitz, eine Geschäftsleitung noch eine Zweigniederlassung haben (§ 13b Abs. 4 Umsatzsteuergesetz - UStG).

Grundsätzlich muss ein ausländisches Unternehmen ohne Sitz im Inland für Umsätze, die in Deutschland steuerpflichtig sind, die Umsatzsteuer beim deutschen Finanzamt anmelden, die Steuer abführen und eine Steuererklärung abgeben.

Hierfür muss sich das Unternehmen beim zuständigen Finanzamt umsatzsteuerlich registrieren.

Folgende Finanzämter in Deutschland sind nach § 21 Abgabenordnung (AO) Abs.1 Satz 2 je nach dem Sitzland des jeweiligen ausländischen Unternehmens zuständig:

Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung:

Zuständiges Finanzamt:

Königreich BelgienFinanzamt Trier
Republik BulgarienFinanzamt Neuwied
Königreich DänemarkFinanzamt Flensburg
Republik EstlandFinanzamt Rostock
Republik FinnlandFinanzamt Bremen-Mitte
FrankreichFinanzamt Offenburg 
Vereinigtes Königreich Großbritannien
und Nordirland
Finanzamt Hannover-Nord
Griechische RepublikFinanzamt Berlin-Neukölln-Nord
Republik IrlandFinanzamt Hamburg Nord
Italienische RepublikFinanzamt München II
Republik KroatienFinanzamt Kassel II-Hofgeismar
Republik LettlandFinanzamt Bremen-Mitte
Fürstentum LiechtensteinFinanzamt Konstanz
Republik LitauenFinanzamt Mühlhausen
Großherzogtum LuxemburgFinanzamt Saarbrücken Am Stadtgraben

Republik Mazedonien

Finanzamt Berlin-Neukölln
Königreich der NiederlandeFinanzamt Kleve
Königreich NorwegenFinanzamt Bremen-Mitte

Republik Österreich

Finanzamt München II
Republik Polen
Firmenname A-M
Finanzamt Oranienburg
Republik Polen
Firmenname N-Z
Finanzamt Cottbus
Portugiesische RepublikFinanzamt Kassel-Hofgeismar

Rumänien

Finanzamt Chemnitz-Süd
Russische FöderationFinanzamt Magdeburg
Königreich SchwedenFinanzamt Hamburg-Nord
Schweizerische EidgenossenschaftFinanzamt Konstanz
Slowakische RepublikFinanzamt Chemnitz-Süd
Königreich SpanienFinanzamt Kassel-Hofgeismar
Republik SlowenienFinanzamt Oranienburg
Tschechische RepublikFinanzamt Chemnitz-Süd
Republik TürkeiFinanzamt Dortmund-Unna
UkraineFinanzamt Magdeburg
Republik UngarnFinanzamt Nürnberg-Nord
USAFinanzamt Bonn-Innenstadt
Republik WeißrusslandFinanzamt Magdeburg
übriges AuslandFinanzamt Berlin-Neukölln

Falls Sie kein für Ihr Land zuständiges Finanzamt gefunden haben, wenden Sie sich bitte an das

Finanzamt Berlin Neukölln; Thiemannstr. 1; 12059 Berlin;
Tel.: 030/902416-0, Fax: 030/902416-900.

Die Anschriften der einzelnen Finanzämter finden Sie hier als PDF-Datei unter Dokument-nr. 38200 oder Sie können sie auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern www.bzst.de über die Suchfunktion abfragen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige IHK.

Trotz sorgfältiger Prüfung können wir für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an das für Sie zuständige Finanzamt.

Stand: März 2011

 
 

DOKUMENT-NR. 34334

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