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RECHT UND STEUERN

Umsatzsteueridentifikationsnummer in Österreich

Seit dem 1. Juli 2006 muss für in Österreich ausgeführte Umsätze als zusätzliches Rechnungsmerkmal neben der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) des Leistenden auch die UID des Leistungsempfängers angegeben werden. Dies gilt für Rechnungen, deren Gesamtbetrag 10.000 Euro (Entgelt zuzüglich österreichische Umsatzsteuer) übersteigt. Eine Überprüfung der UID ist nicht erforderlich. Einzelheiten hierzu erläutert das begleitende österreichische BMF-Schreiben.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige IHK.

Trotz sorgfältiger Prüfung können wir für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an das für Sie zuständige Finanzamt.

Stand: Juni 2006

 
 

DOKUMENT-NR. 37650

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