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SACHVERSTÄNDIGE

Öffentliche Bestellung und Vereidigung

SACHVERSTÄNDIGE

Sachverständigenordnung der Handelskammer Hamburg

Wie die Bestellung von Sachverständigen durch unsere Handelskammer erfolgt, können Sie unserer Sachverständigenordnung entnehmen. mehr

SACHVERSTÄNDIGE

Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen

Unsere Handelskammer vereidigt persönlich geeignete und besonders qualifizierte Sachverständige die von uns daraufhin überprüft werden. Welche Voraussetzungen Sie für eine öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger mitbringen müssen erfahren Sie hier mehr

 
 

DOKUMENT-NR. 87156

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