RECHT UND STEUERN
Schiedsgericht der Handelskammer Hamburg
Schiedsgerichte sind eine diskrete, schnelle und kostengünstige Alternative zu staatlichen Gerichten. Nach Vereinbarung einer Schiedsklausel können die Parteien eine Entscheidung in einer einzigen Instanz herbeiführen und als Schiedsrichter von Ihnen selbst gewählte Experten einsetzen. So können auch schwierige Streitfälle fachkundig und schnellstmöglich abgeschlossen werden. Kostenmäßig sind Schiedsverfahren regelmäßig günstiger als mehrinstanzliche Verfahren vor den staatlichen Gerichten. Eine Aufhebung von Schiedssprüchen ist im wesentlichen nur dann möglich, wenn schwerwiegende Verfahrensfehler vorliegen. Schiedssprüche sind nach einer Vollstreckbarkeitserklärung durch das zuständige Oberlandesgericht vollstreckbar.
Das Schiedsgericht unserer Handelskammer hat eine jahrhundertelange Tradition, die auf die Wurzeln der Selbstverwaltung der Hanseatischen Kaufmannschaft zurückgeht. Die Verfahrensordnung wurde im Jahre 2000 vollständig neu gefasst und an die aktuellen nationalen und internationalen Rechtsentwicklungen angepasst. Das Verfahren eignet sich für alle kaufmännischen Streitigkeiten und im Grundsatz auch für Streitigkeiten mit oder zwischen Nichtkaufleuten. Bei Streitwerten unter 25.000 Euro entscheidet in der Regel ein Einzelschiedsrichter. Können sich die Parteien nicht auf die Person des Einzelschiedsrichters einigen, wird dieser durch unsere Handelskammer benannt. Liegt der Streitwert höher, entscheidet ein Dreiergremium. Dabei bestimmen die Parteien jeweils einen Schiedsrichter. Diese einigen sich dann auf die Person des Vorsitzenden. Auch hier kann bei Abstimmungsschwierigkeiten eine neutrale Benennung durch unsere Handelskammer erfolgen. Die zu erwartenden Kosten eines Schiedsverfahrens lassen sich anhand unseres Gebührenrechners (s. unter "Mehr zum Thema") kalkulieren.
Das gesamte Verfahren wird von der Geschäftsstelle unserer Handelskammer organisatorisch betreut. Darüber hinaus nimmt ein Justitiar unserer Handelskammer mit beratender Stimme an den Verhandlungen teil. Dadurch ist sichergestellt, dass die juristischen und ökonomischen Kenntnisse unserer Handelskammer den Parteien und Schiedsrichter jederzeit zur Verfügung stehen.







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