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STEUERN

Studiengebühren

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 13. April 2012 Stellung genommen zur lohnsteuerrechtlichen Behandlung der Übernahme von Studiengebühren für ein berufsbegleitendendes Studium durch den Arbeitgeber. 

Dabei wurden die Voraussetzungen  geklärt, unter denen die Finanzverwaltung ein ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers unterstellt und keinen steuerrechtlichen Vorteil mit Arbeitslohncharakter annimmt. Dies ist beispielsweise im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses der Fall, wenn der Arbeitgeber Schuldner der Studiengebühren ist. 

Zu weiteren Konstellationen siehe das BMF-Schreiben, abrufbar in der Spalte rechts neben diesem Text.


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige IHK.

Trotz sorgfältiger Prüfung können wir für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an das für Sie zuständige Finanzamt.

Stand: April 2012

 
 

DOKUMENT-NR. 100141

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