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Umfrageergebnisse zur E-Bilanz

Bilanzierende Unternehmen sind für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2012 beginnen, verpflichtet, ihre Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung nach vorgeschriebenen Datensatz (Taxonomie) elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Es ist zu befürchten, dass die Unternehmen aufgrund der derzeitigen Umsetzungsvorschläge der Finanzverwaltung erhebliche Anpassungen in ihrer Buchführung vornehmen müssen.

Im Zuge der Einführung der E-Bilanz haben wir im Juni und Juli 2012 eine Umfrage zur E-Bilanz durchgeführt, um das Meinungsbild unserer Mitgliedsunternehmen zu erfassen, um in Gesprächen mit der Finanzverwaltung weitere Modifikationen insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen (im Sinne des § 267 Abs. 1 Handelsgesetzbuch - HGB) zu erreichen.  Obgleich für diese Unternehmen Erleichterungen für die Rechnungslegung im HGB vorgesehen sind, wurden derartige Erleichterungen aber bei der E-Bilanz nicht berücksichtigt. 

Nach den vorliegenden Ergebnissen rechnen rund 70 Prozent der antwortenden Unternehmen mit höheren Kosten und einen höheren Zeitaufwand durch die E-Bilanz sowie fast 40 Prozent mit mehr Personalaufwand. Insgesamt erwarten über 80 Prozent einen hohen Bürokratieaufwand im Zeitpunkt der Einführung und über 40 Prozent dauerhaft. Insbesondere der Umfang und Detailgrad der Taxonomie wird von zwei Dritteln der Unternehmen als wesentliche Schwierigkeit gesehen. Die bundesweiten Ergebnisse der Umfrage zur E-Bilanz sind abrufbar unter Downloads, rechts neben diesem Text.

Unsere Handelskammer wird sich daher für weitere Verfahrenserleichterungen einsetzen wie zum Beispiel für Ausnahmeregelungen für Kleinunternehmen und für einen kulanten Umgang mit der Härtefallregelung, wodurch weiterhin eine Bilanz auf Papier eingereicht werden kann. Wir setzen uns dafür ein, dass kleine und mittlere Unternehmen mit ihrer HGB-Bilanz und einer steuerlichen Überleitungsrechnung die Anforderungen der E-Bilanz erfüllen. Diesen Unternehmen ist es nicht vermittelbar, dass sie durch die geforderte große Anzahl der Meldepositionen der E-Bilanz erheblich belastet werden.  

Hatten kleinere Unternehmen bislang 23 Pflichtangaben zu machen, sind sie künftig in 178 Punkten auskunftspflichtig. Das entspricht einer Steigerung um fast 700 Prozent. Darüber hinaus lassen sich diese Angaben vielfach nicht aus der normalen Buchführung herleiten, was wiederum eine komplette Umstellung der bisherigen Buchungspraxis erforderlich macht. Der Aufwand ist also erheblich. Allein die EDV-technisch angebotene sogenannte Kerntaxonomie umfasst über 4.500 Excelzeilen. Es ist kleineren und mittleren Unternehmen nicht zuzumuten, sich durch die komplette Taxonomie durchzuarbeiten. Das übersteigt den vertretbaren Zeitaufwand und wird in vielen Fällen zur Notwendigkeit steuerlicher Beratung führen. Dies widerspricht auch dem von der Politik bekundeten Bürokratieabbau für Unternehmen.

Wir danken allen Unternehmen, die an der bundesweiten IHK-Umfrage teilgenommen haben. Die IHK Berlin übernimmt dankenswerterweise bundesweit die Auswertung der Umfrage, deren Ergebnisse selbstverständlich vertraulich behandelt und nur in anonymisierter Form veröffentlicht werden. 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige IHK.

Trotz sorgfältiger Prüfung können wir für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an das für Sie zuständige Finanzamt.

Stand: September 2012

 
 

DOKUMENT-NR. 100988

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