RECHT UND STEUERN
Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008): Zustimmung des Bundesrates
Der Bundesrat hat am
30.
November 2007
beschlossen, dem vom Deutschen
Bundestag am 8. November 2007 verabschiedeten Jahressteuergesetz
2008 zuzustimmen. Der Deutsche Bundestag verabschiedete am
8.11.2007 das
Jahressteuergesetz
2008
in der Fassung des Berichtes des
Finanzausschusses vom 7.11.2007.
Im Wesentlichen beinhaltet das Gesetz folgende Änderungen der
Steuergesetze:
Abgabenordnung
- Die zunächst im Referentenentwurf vorgesehene gravierende
Verschärfung des § 42 Abgabenordnung
(AO) wurde nicht umgesetzt. Die
jetzt beschlossene Änderung sanktioniert - wie bisher - (nur) den
Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten, den die Finanzverwaltung
nachweisen muss.
- Die durch den Finanzausschuss des Bundesrates angeregte
Anzeigepflicht von grenzüberschreitenden rechtlichen Gestaltungen
(§ 138a AO-Entwurf) wurde nicht Gegenstand des Jahressteuergesetzes
2008. Das Bundesratsplenum hat sich dem Finanzausschuss nicht
angeschlossen. Derzeit ist nicht absehbar, ob das Vorhaben in einem
anderen Gesetzgebungsverfahren nochmals aufgegriffen oder ad acta
gelegt wird.
Einkommensteuer
- Die ab 2008 geltenden Vorschriften über die
Sofortabschreibung geringwertiger
Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 150 Euro und
über die Sammelpostenbildung gelten - wie nach bisherigem Recht -
auch für den Anwendungsbereich der Einnahmenüberschussrechnung
(gesetzgeberische Klarstellung).
- Die Übergabe von Unternehmen
(Einzelnunternehmen, Personengesellschaftsanteile) gegen
Rentenverpflichtungen ist nunmehr explizit gesetzlich geregelt. Ein
Sonderausgabenabzug der Rentenzahlungen kommt bei einer
vorweggenommen Erbfolge jedoch nicht mehr für Wertpapiere,
Immobilien oder Geldvermögen in Betracht. Umgekehrt kann auch ein
mindestens 50 %-iger Anteil an einer GmbH oder AG mit dieser
Begünstigung übertragen werden.
Das Hausbankprinzip soll die ab 2009 gültige
Abgeltungsteuer (Unternehmensteuerreform
2008) nicht ausschließen. Ursprünglich sollten
back-to-back-Finanzierungen die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge
ausschließen, da Missbräuche befürchtet wurden. Mit von dieser
Ausnahme erfasst waren jedoch auch Unternehmer, die ihre private
Vermögensanlage bei dem ihr Unternehmen finanzierenden
Kreditinstitut tätigen. Diesen Unternehmern bliebe damit die
Abgeltungsteuer auf ihre Zinserträge verwehrt. Dies hat der
Gesetzgeber nunmehr dadurch behoben, dass eine Finanzierung des
Unternehmens des Kapitalanlegers grundsätzlich unschädlich ist.
Voraussetzung ist jedoch, dass zwischen der Kapitalanlage und der
Kreditgewährung kein Zusammenhang besteht. Ein solcher Zusammenhang
wird jedoch bei enger zeitlicher Abfolge oder Verknüpfung der
Zinssätze von Kapitalanlage und Kreditgewährung vermutet.
- Der bei der Abgeltungsteuer nicht mehr mögliche Abzug von
Werbungskosten wird in den Fällen des kreditfinanzierten
Unternehmenserwerbes bei
Kapitalgesellschaften (management-by-out, Erwerb
eines Anteils an einer Berufsträgerkapitalgesellschaft) als
unbillig empfunden. Deshalb ist für solche Fälle die Möglichkeit
der Besteuerung im Teileinkünfteverfahren (60 %) mit
Berücksichtigung der Finanzierungsaufwendungen (60 %) eingeführt
worden. Diese Option besteht nur, wenn entweder mindestens 25 % an
der Kapitalgesellschaft gehalten werden oder die Beteiligung
wenigstens 1 % bei gleichzeitiger beruflicher Tätigkeit für die
Gesellschaft beträgt.
Lohnsteuer
- Das geplante Anteilsverfahren bei der
Lohnbesteuerung von Ehegatten wird nicht
eingeführt. Umgekehrt bleibt es bei den Regelungen zum
Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber.
- Ab 2011 fällt die Karton-Lohnsteuerkarte weg und wird durch
elektronische Lohnbesteuerungsmerkmale ersetzt.
Gewerbesteuer
Der Hinzurechnungsanteil von
Immobilienmieten bei der Gewerbesteuer ab 2008 wird
von 75 % auf 65 % gesenkt. Noch vor Inkrafttreten
dieser neuen Hinzurechnung wurde diese auf massive Intervention der
Kammerorganisation damit etwas entschärft.
Körperschaftsteuer
- Teilwertabschreibungen auf eigenkapitalersetzende Darlehen und
Sicherheiten sind bei Kapitalgesellschaften zukünftig nicht mehr
möglich.
- Für Kapitalgesellschaften wird das so genannte "EK 02" zum
31.12.2006 letztmalig festgestellt und mit 3 % nachversteuert -
allerdings über einen Zeitraum von zehn Jahren. Unternehmen der
Wohnungswirtschaft der öffentlichen Hand haben diesbezüglich jedoch
ein Wahlrecht, die alten Regelungen weiter anzuwenden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre
zuständige IHK.
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Zweifelsfall an das für Sie zuständige Finanzamt.
Stand: Dezember 2007
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