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BRANCHEN

Ombudsmann für die Kreditwirtschaft

Ein Rechtsstreit ist ärgerlich, langwierig und oft teuer. Damit Meinungsverschiedenheiten zwischen Banken und ihren Kunden einfacher geklärt werden können, haben die privaten Banken ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren eingeführt: Es sieht vor, dass unabhängige Ombudsmänner dabei helfen, Differenzen schnell und unbürokratisch zu bereinigen.

Das Schlichtungsverfahren ist ausschließlich für Privatkunden gedacht. Betrifft die Beschwerde einen grenzüberschreitenden Zahlungsauftrag, steht es auch Firmen und Selbständigen offen. Das Verfahren ist für den Bankkunden kostenlos. Er hat nur seine eigenen Kosten (z.B. Porto oder Telefonkosten) zu tragen.

Der Bankkunde kann sich mit allen Problemen, zu denen es in der Geschäftsbeziehung zu seiner Bank kommen kann, an den Ombudsmann wenden. Ausgenommen sind Fälle, in denen

  • sich bereits ein Gericht mit dem Vorgang beschäftigt,
  • der Beschwerdeführer die Staatsanwaltschaft eingeschaltet hat,
  • der Anspruch verjährt ist und die Bank sich auf Verjährung berufen hat.

Der Bankkunde wendet sich schriftlich an die Beschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken. Er schildert kurz den Sachverhalt und fügt Kopien der erforderlichen Unterlagen bei. Die Beschwerdestelle bittet den Kunden nötigenfalls um ergänzende Informationen. Dann holt sie die Stellungnahme der betroffenen Bank ein. Bereinigt die Bank den Vorgang nicht, wird er dem Ombudsmann vorgelegt. Dieser entscheidet grundsätzlich im schriftlichen Verfahren
Bis zu einem Streitwert von 5.000 ? ist der Schiedsspruch des Ombudsmanns für die Bank bindend, nicht jedoch für den Kunden. Ist er mit der Entscheidung nicht einverstanden, bleibt ihm der Rechtsweg offen. Diese Möglichkeit hat die Bank nur, wenn der Streitwert mehr als 5.000 ? beträgt.

Beteiligte Banken
Der Ombudsmann ist ausschließlich für die Mitgliedsinstitute des Bundesverbandes deutscher Banken, die Sie unter www.bdb.de abfragen können, zuständig - also Großbanken, Regionalbanken, Privatbankiers, private Hypothekenbanken und Zweigstellen ausländischer Banken; nicht aber für Sparkassen, Landesbanken, sonstige öffentlich-rechtliche Kreditinstitute, Volks- und Raiffeisenbanken.

Anschriften der Beschwerdestellen

Genossenschaftsbanken und Raiffeisenbanken

Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken (BVR)
Postfach 30 92 63
10760 Berlin
Tel.: 030/20 21-0
Fax: 030/20 21-1900
Internet: http://www.bvr.de


Hypothekenbanken

Kundenbeschwerdestelle beim Verband deutscher Hypothekenbanken
Postfach 64 01 36
10047 Berlin
Tel.: 030/20 91 51 00
Internet: http://www.hypverband.de


Öffentliche Banken

Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB)
Kundenbeschwerdestelle
Postfach 11 02 72
10832 Berlin
Internet: http://www.voeb.de


Private Banken

Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken
Postfach 04 03 07
10062 Berlin
Tel.: 030/16 63-0
Fax: 030/16 63-3169
Internet: http://www.bdb.de/ombudsmann


Private Bausparkassen

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen
Postfach 30 30 79
10730 Berlin
Tel.: 030/59 00 91 500
Internet: http://www.bausparkassen.de


Sparkassen

Keine zentrale Schlichtungsstelle, Beschwerden werden regional in Schlichtungsstellen der jeweiligen Sparkassen- und Giroverbände in den Bundesländern bearbeitet

Adressenliste im Internet oder über den

Deutschen Sparkassen- und Giroverband
Behrenstrasse 31
10117 Berlin


Landesbausparkassen

Schlichtungsstelle der LBS
Postfach 7448
48040 Münster
Tel.: 0180/30 00 863


Streitigkeiten betreffend Überweisungen oder Missbrauch von Kreditkarten, soweit keine andere Schlichtungsstelle zuständig ist

Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank
Postfach 11 12 32
60047 Frankfurt am Main
Tel. 069/23 88 - 1907/1906
Fax: 069/23 88 - 1919
Internet: http://www.bundesbank.de

 
 

DOKUMENT-NR. 12321

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