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Lebensmittelgutscheine: Standorte der Arbeitsgemeinschaft in Hamburg
(PDF, 12 KB) (Dokument-Nr.: 29698) -
Muster eines Lebensmittelgutscheins
(PDF, 29 KB) (Dokument-Nr.: 29699)
HANDEL IN HAMBURG
Lebensmittelgutscheine im Einzelhandel
Arbeitssuchende können mit Gutscheinen Lebensmittel erwerben. Diese Regelung gilt seit dem 1. Januar 2005. Die Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II gibt hierfür Gutscheine (Muster-Gutschein) an leistungsberechtigte Arbeitssuchende aus.
1. Was müssen Sie beachten, wenn Ihnen ein Kunde einen Lebensmittelgutschein vorlegt?
- Der Gutschein muss einen Stempel der Dienststelle und eine Originalunterschrift der Sachbearbeiterin/des Sachbearbeiters tragen.
- Der Käufer muss ein gültiges Ausweispapier vorlegen.
- Sie dürfen keine Barauszahlungen vornehmen (z.B. in Höhe des Gutscheinbetrages); dies gilt auch für Wechselgeld.
- Genussmittel (Alkohol, Tabakwaren) dürfen Sie nicht aushändigen. Ausnahmefälle sind auf dem Gutschein gesondert vermerkt.
2. Wo und wie rechnen Sie Gutscheine ab?
- Abrechnungsstelle ist die Hamburger Arbeitsgemeinschaft mit ihren Dienststellenstandorten.
- Füllen Sie die Rückseite des Lebensmittelgutscheines aus. Vergessen Sie nicht, den Kunden quittieren zu lassen!
- Fügen Sie der Abrechnung den Kassenbon bei.
Weitere Fragen beantwortet Ihnen die Arbeitsgruppe der Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II:
Frau Busch, Tel. 040 / 600 98 231
Frau Morgenstern, Tel. 040 / 600 98 240







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