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Die Grundpreisangabe (Dokument-Nr.: 5236)
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Preisangaben in Handel, Handwerk und Dienstleistung
(PDF, 468 KB) (Dokument-Nr.: 57788)
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Preisauszeichnung im stationären Einzelhandel
Die Preisauszeichnungen sollen dem fairen Wettbewerb dienen; sie soll Verbraucher und Wettbewerber schützen. Der Einzelhandel ist daher aufgefordert - und auch verpflichtet - alle Waren und Dienstleistungen gut sichtbar mit einem Preis auszuzeichnen. Im Einzelnen beachten Sie bitte Folgendes:
Im Einzelhandel ist es allgemein nicht üblich, Preise einzeln auszuhandeln. Dennoch entspricht es in einigen Branchen (z.B. Gebrauchtwagenhandel, Immobilien) der Verkehrsauffassung. Daher kann die Bereitschaft, über einen Preis zu verhandeln, durch entsprechende Hinweise bei der Preisangabe ("Verhandlungsbasis") signalisiert werden, soweit andere Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen. Auch bei Preisen, die als Verhandlungsbasis gekennzeichnet sind, muss es sich um Endpreise einschließlich Umsatzsteuer und anderer eventuell hinzukommender Preisbestandteile handeln.
Überprüfungen durch die Verbraucherzentrale Hamburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Hamburg e.V. hat in den vergangenen zwei Jahren in vielen Hamburger Stadtteilen die Preisauszeichnungen in den Schaufenstern überprüft, Abmahnungen wegen eines Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung versandt und hierfür in der Regel 150 Euro von den Einzelhändlern berechnet, wenn sie den Eindruck gewonnen hatte, dass die Waren nicht korrekt ausgezeichnet sind. Die Überprüfung durch die Verbraucherzentrale fanden in der Regel unangekündigt statt. In jüngsterZeit hat die Verbraucherzentrale auch Vertragsstrafen gegen Unternehmen verhängt, die Unterlassungserklärungen unterzeichnet und dagegen verstoßen haben.
Die Handelskammer Hamburg hat die Vorgehensweise der Verbraucherzentrale mehrfach kritisiert; insbesondere die Vertragsstrafen in vierstelliger Höhe stehen in keinem Verhältnis zu dem Schaden, der durch fehlende Preisauszeichnungen entsteht. Der einzige Schutz vor Abmahnungen oder Vertragsstrafen ist jedoch eine korrekte und vollständige Preisauszeichnung - auch im Sinne eines fairen Wettbewerbs.
© Handelskammer Hamburg.
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen
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