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LADENÖFFNUNGSGESETZ

Termin verkaufsoffene Sonntage im Einzelhandel 2013

Das Hamburgische Ladenöffnungsgesetz lässt vier verkaufsoffene Sonntage in Hamburg zu. An diesen Sonntagen dürfen die Einzelhandelsgeschäfte von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet werden.

Für 2013 hat die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation folgende Termine freigegeben: 

  • 24. März 2013
  • 16. Juni 2013
  • 29. September 2013 (neuer Termin aufgrund der Bundestagswahl am 22. September 2013)
  • 3. November 2013

Diese Termine sind erst dann verbindlich, wenn die Sonntagsöffnungen von den Bezirken durch eine Rechtsverordnung veröffentlicht wurden. 

Folgende Bezirke haben Sonntagsöffnungstermine bereits genehmigt. Diese Veröffentlichung finden Sie im Hamburgischen Gesetz- und Veröffentlichungsblatt, welche wir als pdf zum Download zur Verfügung stellen.

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Bezirk Altona: Verkaufsstellen im Bezirk Altona dürfen an folgenden Sonntagen in der Zeit zwischen 13 Uhr und 18 Uhr aufgrund von folgenden Veranstaltungen öffnen:

24. März 2013: Frühlingsfest

16. Juni 2013: 15. altonale

29. September 2013: Schlemmermarkt

3. November 2013: Herbstfest

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Bezirk Bergedorf: Verkaufsstellen im Bezirk Bergedorf dürfen an folgenden Sonntagen in der Zeit zwischen 13 Uhr und 18 Uhr aufgrund von folgenden Veranstaltungen öffnen:

24. März 2013: Bergedorfer Frühlingsfest

16. Juni 2013: Bergedorfer Sommerfest

29. September 2013: Bergedorfer Landmarkt

3. November 2013: Bergedorfer Märchensonntag

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Bezirk Eimsbüttel: Verkaufsstellen im Bezirk Eimsbüttel dürfen an folgenden Sonntagen in der Zeit zwischen 13 Uhr und 18 Uhr aufgrund von folgenden Veranstaltungen öffnen:

24. März 2013: Brunnenfest am Tibarg

29. September 2013: Landmarkt mit Weinfest auf dem Tibarg

3. November 2013: Der Tibarg swingt

Achtung: Am 16. Juni 2013 dürfen die Möbelhäuser Höffner in Eidelstedt und IKEA in Schnelsen am 16. Juni 2013 aus Anlass der Veranstaltung "Radio Energie Sofarennen bei Höffner" und "Midommerfest bei IKEA" in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein. 

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Bezirk Hamburg-Nord: Verkaufsstellen im Bezirk Hamburg-Nord dürfen an folgenden Sonntagen in der Zeit zwischen 13 Uhr und 18 Uhr aufgrund von folgenden Veranstaltungen öffnen:

24. März 2013: Frühlingsmeile

16. Juni 2013: Sommermeile

29. September 2013: Herbstmeile

3. November 2013: Wintermeile

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Bezirk Harburg: Verkaufsstellen im Bezirk Harburg dürfen an folgenden Sonntagen in der Zeit zwischen 13 Uhr und 18 Uhr aufgrund von folgenden Veranstaltungen öffnen:

24. März 2013: Festival der Straßenkünstler

16. Juni 2013: Harburger Musikfestival - Harburg Swingt - Take 5

29. September 2013: 5. Harburger Weinfest

3. November 2013: Harburger Lichterfest

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Bezirk Mitte: Verkaufsstellen in den Stadtteilen Hamburg-Altstadt, Neustadt, HafenCity und die Verkaufsstelle der Detlev Louis Motorradvertriebs GmbH in der Süderstraße 83, dürfen an folgenden Sonntagen in der Zeit zwischen 13 Uhr und 18 Uhr aufgrund von folgenden Veranstaltungen öffnen:

24. März 2013: Elbjazz

16. Juni 2013: Tag der Musik

3. November 2013: Kunst und Kultur in der City

Verkaufsstellen im Billstedt-Center dürfen an folgenden Sonntagen in der Zeit zwischen 13 Uhr und 18 Uhr aufgrund von folgenden Veranstaltungen öffnen:

24. März 2013: Klangstrolche Benefiz-Day

16. Juni 2013: Tag der Musik

3. November 2013: Klangstrolche und Laternenumzug

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Bezirk Wandsbek: Verkaufsstellen im Bezirk Wandsbek dürfen an folgenden Sonntagen in der Zeit zwischen 13 Uhr und 18 Uhr aufgrund folgenden Veranstaltungen öffnen:

24. März 2013: Ostermarkt im Alstertaler Einkaufszentrum

16. Juni 2013: Tag der Musik in Rahlstedt

29. September 2013: Wandsbeker Wiesn

3. November 2013: Wandsbeker Spieltage 

Tipp: Newsletter Sonderöffnungen

Möchten Sie über aktuelle Sonderöffnungen im Hamburger Einzelhandel informiert werden? Senden Sie uns einfach ein E-Mail mit dem Betreff "Newsletter Sonderöffnungen", und wir nehmen Sie in unseren E-Mail-Verteiler auf. 

Sie finden die verkaufsoffenen Sonntage auch im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt

Was sagt das Hamburgische Ladenöffnungsgesetz über verkaufsoffene Sonntage?

Aus Anlass von besonderen Ereignissen sind jährlich bis zu vier verkaufsoffene Sonntage zulässig. Rechtsgrundlage ist § 8 Abs. 1 des Hamburgischen Ladenöffnungsgesetzes. Geeignet ist ein Anlass, wenn er nicht nur für die ortsansässige Bevölkerung, sondern auch für Bewohner angrenzender Bezirke ein attraktives Ziel darstellen könnte.

Das Hamburgische Ladenöffnungsgesetz sieht vor, dass Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag, die Adventssonntage und die Sonntage im Dezember keine verkaufsoffenen Sonntage sein können.

Die Bezirksversammlungen legen fest, in welchem Zeitraum die Einzelhändler an verkaufsoffenen Sonntagen ihre Geschäfte öffnen dürfen. Diese Genehmigung gilt für alle Verkaufsstellen im gesamten Bezirk oder für einzelne Bereiche oder Stadtteile.

 
 

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