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LADENÖFFNUNGSGESETZ

Verkaufsoffene Sonntage im Einzelhandel 2012

Das Hamburgische Ladenöffnungsgesetz lässt vier verkaufsoffene Sonntage in Hamburg zu. An diesen Sonntagen dürfen die Einzelhandelsgeschäfte von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet werden. Die Termine legt die Behörde für Wirtschaft und Arbeit in Abstimmung mit den Bezirksämtern und der Handelskammer fest. 

Für 2012 wurden folgende Termine verbindlich festgelegt:

- 01. April 2012
- 17. Juni 2012
- 23. September 2012
- 04. November 2012

Wichtiger Hinweis: Sonntagsöffnungen im Einzelhandel sind erst dann zulässig, wenn sie von den Bezirksämtern in den sieben Hamburger Bezirken beschlossen werden. Die Bezirksversammlungen entscheiden in der Regel aufgrund von Anträgen, die üblicherweise von den Interessengemeinschaften der Kaufleute gestellt werden. 

Wie ist der aktuelle Stand in Ihrem Bezirk?

Bezirk Altona: Das Bezirksamt Altona hat die vier verkaufsoffenen Sonntage 2012 für den gesamten Bezirk Altona noch nicht freigegeben

Bezirk Bergedorf: Das Bezirksamt Bergedorf hat alle vier verkaufsoffenen Sonntage 2012 für den gesamten Bezirk Bergedorf in der Zeit von 13 bis 18 Uhr freigegeben:
1. April (Frühlings- und Ostermarkt)
17. Juni (Bergedorfer Sommerfest)
23. September (Bergedorfer Landmarkt)
4. November (Krimi-Lese-Tag)

Bezirk Eimsbüttel:  Das Bezirksamt Eimsbüttel hat die vier verkaufsoffenen Sonntage 2012 für den gesamten Bezirk Eimsbüttel noch nicht freigegeben

Bezirk Hamburg-Mitte: Innenstadt, Hafencity und St. Georg. Freigegeben sind alle vier verkaufsoffenen Sonntage 2012:
1. April (Elbjazz)
17. Juni (Blumenfest in der City)
23. September (Filmfest Hamburg)
4. November (Kunst und Kultur in der City).
Die Freigabe gilt für das vom Zollkanal, Binnenhafen, Norderelbe und den Straßen Helgoländer Allee, Millerntorplatz, Holstenwall, Gorch-Fock-Wall, Esplanade, Lombardsbrücke, Ferdinandstor, An der Alster, Lohmühlenstraße, Berliner Tor, Spaldingstraße, Deichtorplatz, Oberbaumbrücke umgrenzte Gebiet sowie für den Stadtteil HafenCity.

Billstedt-Center:  Freigegeben sind alle vier verkaufsoffenen Sonntage 2012, der 01. April (Klangstrolche Benefiz-Day), der 17. Juni (Tag der Musik), der 23. September (Stadtteilfest BilleVue) und der 4. November (35 Jahre Billstedt-Center; Klangstrolche und Laternenumzug).

Weiterhin hat das Bezirksamt-Mitte die Sonntagsöffnungen für die Verkaufsstelle Detlev Louis Motoradvertriebs GmbH in der Süderstraße 83 freigegeben.

Bezirk Hamburg-Nord: Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat die vier verkaufsoffenen Sonntage 2012 für den gesamten Bezirk Hamburg-Nord noch nicht freigegeben

Bezirk Harburg:  Das Bezirksamt Harburg hat die vier verkaufsoffenen Sonntage 2012 für den gesamten Bezirk Harburg in der Zeit von 13 bis 18 Uhr freigegeben:
1. April (Festival der Straßenkünstler)
17. Juni (Harburger Musikfestival - Harburg Swingt - Take 5)
23. September (4. Harburger Weinfest)
4. November (Harburger Lichterfest - Großer Harburger Laternenumzug)

Bezirk Wandsbek: Das Bezirksamt Wandsbek hat alle vier verkaufsoffenen Sonntage 2012 für den gesamten Bezirk Wandsbek in der Zeit von 13 bis 18 Uhr freigegeben:
1. April (Frühlingsmarkt auf dem Wandsbeker Marktplatz und im Quarree)
17. Juni (Wandsbek rockt)
23. September (Wandsbeker Wiesn)
4. November(Wandsbeker Spieletage)

Tipp: Newsletter Sonderöffnungen

Möchten Sie über aktuelle Sonderöffnungen im Hamburger Einzelhandel informiert werden? Senden Sie uns einfach ein E-Mail mit dem Betreff „Newsletter Sonderöffnungen“, und wir nehmen Sie in unseren E-Mail-Verteiler auf. 

Sie finden die verkaufsoffenen Sonntage auch im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt

Was sagt das Hamburgische Ladenöffnungsgesetz über verkaufsoffene Sonntage?

Aus Anlass von besonderen Ereignissen sind jährlich bis zu vier verkaufsoffene Sonntage zulässig. Rechtsgrundlage ist § 8 Abs. 1 des Hamburgischen Ladenöffnungsgesetzes. Geeignet ist ein Anlass, wenn er nicht nur für die ortsansässige Bevölkerung, sondern auch für Bewohner angrenzender Bezirke ein attraktives Ziel darstellen könnte.

Das Hamburgische Ladenöffnungsgesetz sieht vor, dass Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag, die Adventssonntage und die Sonntage im Dezember keine verkaufsoffenen Sonntage sein können.

Die Bezirksversammlungen legen fest, in welchem Zeitraum die Einzelhändler an verkaufsoffenen Sonntagen ihre Geschäfte öffnen dürfen. Diese Genehmigung gilt für alle Verkaufsstellen im gesamten Bezirk oder für einzelne Bereiche oder Stadtteile.

DOKUMENT-NR. 15400

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