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Verkaufsoffene Sonntage im Einzelhandel 2010

Ansprechpartner:

Torben Breuker
Tel.: 040 36138785
Fax: 040 36138299

Dokument-Nummer: 15400

Verkaufsoffene Sonntage im Einzelhandel 2010

Das Hamburgische Ladenöffnungsgesetz lässt vier verkaufsoffene Sonntage in Hamburg zu. Die Termine legt die Behörde für Wirtschaft und Arbeit in Abstimmung mit den Bezirksämtern und der Handelskammer fest. 

Für 2010 wurden folgende Termine verbindlich festgelegt:

28. März 2010,
20. Juni 2010,
26. September 2010,
07. November 2010.

Wichtiger Hinweis: Sonntagsöffnungen im Einzelhandel sind erst dann zulässig, wenn sie von den Bezirksversammlungen in den sieben Hamburger Bezirken beschlossen werden. Die Bezirksversammlungen entscheiden in der Regel aufgrund von Anträgen, die üblicherweise von den Interessengemeinschaften der Kaufleute gestellt werden. 

Folgende Bezirke haben die verkaufsoffenen Sonntage nach aktuellem Stand in der Zeit von 13 bis 18 Uhr freigegeben:

Bezirk Bergedorf:

- Freigabe für den gesamten Bezirk Bergedorf an allen vier Sonntagen

- Anlässe: "Frühlings- und Ostermarkt" am 28. März, "Bergedorfer Rosenfest" am 20. Juni, "Bergdorfer Landmarkt" am 26. September und "Krimi-Lesetag" am 07. November

Bezirk Mitte:

- 28. März 2010: Freigegeben für den gesamten Innenstadtbereiche innerhalb des Wallrings sowie das Billstedt-Center, Anlass: "Elbjazz in der City" bzw. "Klangstrolche Benefiz-Day"

- 07. November 2010: Freigegeben für den gesamten Innenstadtbereich innerhalb des Wallrings, Anlass: "Kunst- und Kulturfest um die Binnenalster"

Bezirk Harburg:

- Freigabe für den gesamten Bezirk Harburg an allen vier Sonntagen

- Anlässe: "Festival der Straßenkünstler" am 28. März, "Take 5 - Harburger Jazztage" am 20. Juni, "2. Harburger Weinfest" am 26. September und "Harburger Lichterfest - Großer Harburger Laternenumzug" am 07. November

Bezirk Wandsbek:

- Freigabe für den gesamten Bezirk Wandsbek an allen vier Sonntagen

- Anlässe: "Eröffnung des Business Improvement District und des Quaree III“ (28. März),„Sommerfest“ und „Oldtimer Treffen“ (20. Juni), „Harleytreffen“ und Wandsbeker Wiesn“ (26. September) und „Wandsbeker Spieletage“ sowie „Herbstliche Sonntag mit dem `Schubert Linde-Fest´und `Showtime Duvenstedt´“ (07. November).

 Tipp: Newsletter Sonderöffnungen

Möchten Sie über aktuelle Sonderöffnungen im Hamburger Einzelhandel informiert werden? Senden Sie uns einfach ein E-Mail mit dem Betreff „Newsletter Sonderöffnungen“, und wir nehmen Sie in unseren E-Mail-Verteiler auf. 

Sie finden die verkaufsoffenen Sonntage auch im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt

Was sagt das Hamburgische Ladenöffnungsgesetz über verkaufsoffene Sonntage?

Aus Anlass von besonderen Ereignissen sind jährlich bis zu vier verkaufsoffene Sonntage zulässig. Rechtsgrundlage ist § 8 Abs. 1 des Hamburgischen Ladenöffnungsgesetzes. Geeignet ist ein Anlass, wenn er nicht nur für die ortsansässige Bevölkerung, sondern auch für Bewohner angrenzender Bezirke ein attraktives Ziel darstellen könnte.

Das Hamburgische Ladenöffnungsgesetz sieht vor, dass Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag, die Adventssonntage und die Sonntage im Dezember keine verkaufsoffenen Sonntage sein können.

Die Bezirksversammlungen legen fest, in welchem Zeitraum die Einzelhändler an verkaufsoffenen Sonntagen ihre Geschäfte öffnen dürfen. Diese Genehmigung gilt für alle Verkaufsstellen im gesamten Bezirk oder für einzelne Bereiche oder Stadtteile.



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