Verkaufsoffene Sonntage im Einzelhandel 2010
Das Hamburgische Ladenöffnungsgesetz lässt vier verkaufsoffene Sonntage in Hamburg zu. Die Termine legt die Behörde für Wirtschaft und Arbeit in Abstimmung mit den Bezirksämtern und der Handelskammer fest.
Für 2010 wurden folgende Termine verbindlich festgelegt:
28. März 2010,
20. Juni 2010,
26. September 2010,
07. November 2010.
Wichtiger Hinweis: Sonntagsöffnungen im Einzelhandel sind erst dann zulässig, wenn sie von den Bezirksversammlungen in den sieben Hamburger Bezirken beschlossen werden. Die Bezirksversammlungen entscheiden in der Regel aufgrund von Anträgen, die üblicherweise von den Interessengemeinschaften der Kaufleute gestellt werden.
Folgende Bezirke haben die verkaufsoffenen Sonntage nach aktuellem Stand in der Zeit von 13 bis 18 Uhr (in Hamburg-Nord in der Zeit von 12 bis 17 Uhr) freigegeben:
Bezirk Altona:
- Freigabe für den gesamten Bezirk Altona an allen vier Sonntagen
- Anlässe: "Frühlingsfest" am 28. März, "12. altonale" am 20. Juni, "Schlemmermarkt" am 26. September, "Herbstfest" am 07. November
Bezirk Bergedorf:
- Freigabe für den gesamten Bezirk Bergedorf an allen vier Sonntagen
- Anlässe: "Frühlings- und Ostermarkt" am 28. März, "Bergedorfer Sommerfest" am 20. Juni, "Bergdorfer Landmarkt" am 26. September und "Krimi-Lesetag" am 07. November
Bezirk Eimsbüttel:
- Freigabe für den gesamten Bezirk Eimsbüttel an allen vier Sonntagen
- Anlässe: „Gartensaisonstart“, „Wanderausstellung von der Firma Cor zum Möbel Conseta“, „Fit, gesund und schön“, „Frühlingserwachen“ am 28. März, „Sommerevent“, „Summer in the City“, „Midsommar“, „Sommeranfang“ am 20. Juni, „Sommerausklang“, „Hausmesse“, „Kunst- und Infomeile“, „Sonntagsbummel mit großem Flohmarkt“, „Herbstfest“, „Oktoberfest“ am 26. September und „Weihnachtsstimmung“, „Cramer’s Kaffeehaus“, „Licht an“, „Warten auf Lucia“, „Herbstzauber“ am 07. November
Bezirk Harburg:
- Freigabe für den gesamten Bezirk Harburg an allen vier Sonntagen
- Anlässe: "Festival der Straßenkünstler" am 28. März, "Take 5 - Harburger Jazztage" am 20. Juni, "2. Harburger Weinfest" am 26. September und "Harburger Lichterfest - Großer Harburger Laternenumzug" am 07. November
Bezirk Mitte:
- 28. März: Freigabe für das Gebiet, das vom Zollamt, Binnenhafen, Norderelbe und den Straßen Helgoländer Allee, Millerntorplatz, Holstenwall, Gorch-Fock-Wall, Esplanade, Lombardsbrücke, Ferdinantstor, An der Alster, Lohmühlenstraße, Berliner Tor, Spaldingstraße, Deichtorplatz, Oberbaumbrücke umgrenzt wird sowie für das Billstedt-Center; Anlass: "Elbjazz in der City" bzw. "Klangstrolche Benefiz-Day"
- 07. November 2010: Freigabe für das Gebiet, das vom Zollamt, Binnenhafen, Norderelbe und den Straßen Helgoländer Allee, Millerntorplatz, Holstenwall, Gorch-Fock-Wall, Esplanade, Lombardsbrücke, Ferdinantstor, An der Alster, Lohmühlenstraße, Berliner Tor, Spaldingstraße, Deichtorplatz, Oberbaumbrücke umgrenzt wird; Anlass: "Kunst- und Kulturfest um die Binnenalster"
Bezirk Hamburg-Nord:
- Freigabe für den 28. März für Verkaufsstellen in den Bereichen des Nedderfeld Centers und des Einkaufszentrums Hamburger Straße
- Anlässe: „Frühlingszauber Nedderfeld Center" und „Ostermeile im Shopping-Center Hamburger Meile“
Bezirk Wandsbek:
- Freigabe für den gesamten Bezirk Wandsbek an allen vier Sonntagen
- Anlässe: "Eröffnung des Business Improvement District und des Quaree III“ (28. März),„Sommerfest“ und „Oldtimer Treffen“ (20. Juni), „Harleytreffen“ und Wandsbeker Wiesn“ (26. September) und „Wandsbeker Spieletage“ sowie „Herbstlicher Sonntag mit dem `Schubert Linde-Fest´und `Showtime Duvenstedt´“ (07. November).
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Sie finden die verkaufsoffenen Sonntage auch im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt.
Was sagt das Hamburgische Ladenöffnungsgesetz über verkaufsoffene Sonntage?
Aus Anlass von besonderen Ereignissen sind jährlich bis zu vier verkaufsoffene Sonntage zulässig. Rechtsgrundlage ist § 8 Abs. 1 des Hamburgischen Ladenöffnungsgesetzes. Geeignet ist ein Anlass, wenn er nicht nur für die ortsansässige Bevölkerung, sondern auch für Bewohner angrenzender Bezirke ein attraktives Ziel darstellen könnte.
Das Hamburgische Ladenöffnungsgesetz sieht vor, dass Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag, die Adventssonntage und die Sonntage im Dezember keine verkaufsoffenen Sonntage sein können.
Die Bezirksversammlungen legen fest, in welchem Zeitraum die Einzelhändler an verkaufsoffenen Sonntagen ihre Geschäfte öffnen dürfen. Diese Genehmigung gilt für alle Verkaufsstellen im gesamten Bezirk oder für einzelne Bereiche oder Stadtteile.

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