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Unternehmenssteuerreform 2008 - Auswirkungen für den Einzelhandel

Ansprechpartner:

Susanne Küchmeister
Tel.: 040 36138352
Fax: 040 36138325

Dokument-Nummer: 43502

Unternehmenssteuerreform 2008 - Auswirkungen für den Einzelhandel

Am 6. Juli 2007 hat der Bundesrat das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 beschlossen. Mit der Senkung des Körperschaftsteuertarifs auf 15 Prozent und der Reduzierung der Gesamtsteuerbelastung auf knapp unter 30 Prozent setzt er dabei ein wichtiges und richtiges Signal. Als weitere Entlastungsmaßnahmen ist die Senkung der Gewerbesteuermesszahl auf 3,5 Prozent bei gleichzeitiger Streichung der Staffelstufen von ein, zwei und drei Prozent für Personenunternehmen umgesetzt worden. Ferner wurde der Anrechnungsfaktors der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer für Personenunternehmen von 1,8 auf 3,8 angehoben. Im Gegenzug darf aber die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe steuermindernd angesetzt werden.

Die Unternehmensteuerreform hat aber nach wie vor erhebliche Mängel: Die Hinzurechnung von Mieten, Pachten und Leasingraten bei der Gewerbesteuer ist unsystematisch und mittelstandsfeindlich. Die Hinzurechnung von Kosten trifft bestimmte Wirtschaftszweige, etwa den Handel oder die Gastronomie besonders stark. Dort, wo gemietete Räume betrieblich genutzt werden und Einrichtungen oder der Fuhrpark geleast sind, steigt unter Umständen die Gewerbesteuerbelastung aufgrund die neuen Hinzurechnungen. Es gibt zwar einen Freibetrag von 100.000 Euro, der aber in vielen Fällen nicht ausreicht, um Zusatzbelastungen zu vermeiden.

Das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 sieht die 25-prozentige Hinzurechnung aller Zinsen sowie der pauschalierten Finanzierungsanteilen von Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzen zum Gewerbeertrag mit einem Freibetrag von 100.000 Euro vor. Die Regelungen im Einzelnen:

  • Hinzurechnung aller Zinsen (Dauerschuld- und Kurzfristzinsen) zum Gewerbeertrag als Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer zu 25 Prozent.
  • Hinzurechnung der pauschalierten Finanzierungsanteile bei Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzen (Finanzierungsanteil: 20 Prozent bei beweglichen Wirtschaftsgütern, 25 Prozent bei Lizenzen und 75 Prozent bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern (Immobilien)) zu 25 Prozent.
  • Das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 gilt für Geschäftsjahre, die nach dem 1. Januar  2008 enden.

Unsere Handelskammer hat sich gemeinsam mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) bereits im Gesetzgebungsverfahren dafür ausgesprochen, die wirtschaftlichen Perspektiven des Mittelstands weiter zu verbessern. Der DIHK-Vorstand hat hierzu aktuell am 14. Juni 2007 erneut eine Resolution verabschiedet. Näheres zum Thema lesen Sie bitte auch in der Mai-Ausgabe unseres Magazins „hamburger wirtschaft“ (S. 46/47).

Gemeinsam mit dem DIHK wird sich unsere Handelskammer Hamburg auch weiter für eine Korrektur der Auswirkungen durch das  Unternehmensteuerreformgesetz 2008 einsetzen.

Näheres zur Unternehmensteuerreform: www.hk24.de/steuern 

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