NICHTRAUCHERSCHUTZ
Bundesverfassungsgericht kippt Nichtraucherschutzgesetz
Das Bundesverfassungsgericht hat am 21. Februar 2012 das Hamburgische Passivraucherschutzgesetz (HmbPRSchG) in Teilen für verfassungswidrig erklärt, weil die Speisewirte hinsichtlich der Einrichtung von abgeschlossenen Raucherräumen benachteiligt sind. Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung gilt, dass auch in Hamburger Speisegaststätten Raucherräume eingerichtet werden dürfen. Weitere Informationen finden Sie hier.








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