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Berufskraftfahrer müssen sich qualifizieren (Dokument-Nr.: 26336)
Downloads
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Prüfungsantrag Personenverkehr
(PDF, 106 KB) (Dokument-Nr.: 49547) -
Prüfungsantrag Güterkraftverkehr
(PDF, 118 KB) (Dokument-Nr.: 54123)
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Voraussichtlich an den nachfolgend genannten Tagen finden in der Handelskammer Hamburg theoretische Prüfungen für die
- Grundqualifikation im Personen- und Güterkraftverkehr sowie
- beschleunigte Grundqualifikation im Personen- und Güterkraftverkehr
statt. Änderungen sind ausdrücklich vorbehalten.
Prüfungstermine 2012
| 29. Mai | |
| 06. Juni | |
| 28. Juni | |
| 06. Juli | |
| 24. Juli | |
| 02. August | |
| 24. August | |
| 27. September | |
| 02. Oktober | |
| 25. Oktober | |
| 01. November | |
| 16. November | |
| 07. Dezember |
Termine für die praktische Prüfung der Grundqualifikation werden mit den Prüfungsbewerbern nach der Anmeldung individuell abgestimmt.
Für die Teilnahme an der Prüfung ist die rechtzeitige schriftliche Anmeldung (mind. 2 Wochen vor dem gewünschten Termin) erforderlich. Diese nehmen Sie bitte mit den entsprechenden Formularen vor, die Sie auf dieser Seite als Download finden oder sich unter den Dokumentnummern 49547 (Prüfungsantrag Personenverkehr) bzw. 54123 (Prüfungsantrag Güterkraftverkehr) aufrufen können.
Bitte beachten Sie dabei, dass die Handelskammer Hamburg nur für diejenigen Prüfungsanwärter zuständig ist, die ihren ständigen Wohnsitz in Hamburg haben. Sollten Sie außerhalb Hamburgs wohnhaft sein, können Sie die Prüfung lediglich dann in Hamburg ablegen, wenn die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer ihr Einverständnis erklärt hat. Hierfür setzen Sie sich bei Bedarf bitte direkt mit Ihrer IHK in Verbindung.
Nach erfolgter Anmeldung werden Sie von uns rechtzeitig zum beantragten oder nächstmöglichen Prüfungstermin eingeladen.
© Handelskammer Hamburg.
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