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VERKEHRSPLATZ HAMBURG

Erforderliche Kenntnisse für die Qualifikation

Nach der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung müssen betroffene Fahrerinnen und Fahrer im Personen- und Güterkraftverkehr einen Nachweis darüber erbringen, dass sie über grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten aus den Themengebieten verfügen, die in der Anlage 1 dieser Verordnung aufgelistet sind. Die auf dieser Seite zum Download bereitgestellten Orientierungsrahmen konkretisieren diese Themengebiete und geben Ihnen einen Überblick darüber, welche konkreten Prüfungsinhalte sich aus ihnen jeweils ergeben.

 
 

DOKUMENT-NR. 51603

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