VERKEHRSPLATZ HAMBURG
Erforderliche Kenntnisse für die Qualifikation
Nach der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung müssen betroffene Fahrerinnen und Fahrer im Personen- und Güterkraftverkehr einen Nachweis darüber erbringen, dass sie über grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten aus den Themengebieten verfügen, die in der Anlage 1 dieser Verordnung aufgelistet sind. Die auf dieser Seite zum Download bereitgestellten Orientierungsrahmen konkretisieren diese Themengebiete und geben Ihnen einen Überblick darüber, welche konkreten Prüfungsinhalte sich aus ihnen jeweils ergeben.