- Telefon: 040 36138138
- Fax: 040 36138401
VERKEHRSPLATZ HAMBURG
Ausnahmen von den Gefahrgutvorschriften
In begründeten Fällen kann jedes Unternehmen, das von den Gefahrgutvorschriften betroffen ist, beantragen, beim Transport eines bestimmten Gutes von den Gefahrgutvorschriften abweichen zu dürfen. Näheres ist in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschiff (GGVSEB), § 5 und der Gefahrgutverordnung See (GGVSee), § 5 geregelt.
Anträge für die erforderlichen Ausnahmegenehmigungen sind in Hamburg zu richten an:
Behörde für Inneres
Polizei
Zentralstelle Gefahrgutüberwachung
WSP032
Kehrwiederspitze 1
20457 Hamburg
Tel.: 040/4286-65470 bis -65472 und -65475
Fax: 040/4286-65473
E-Mail: wsp032@polizei.hamburg.de







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