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VERKEHRSPLATZ HAMBURG

Gefahrgutbeauftragte Voraussetzung für die Bestellung

Für die Aufnahme der Tätigkeit als Gefahrgutbeauftragter müssen Sie im Besitz eines gültigen Schulungsnachweises gemäß Paragraph 2 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) für die Verkehrsträger sein, auf die sich Ihr Aufgabengebiet erstreckt. Die Schulungsnachweise werden, sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, von den Industrie- und Handelskammern ausgestellt. Regionale oder sonstige Zuständigkeitsabgrenzungen bestehen nicht; Sie können sich an die Industrie- und Handelskammer (IHK) Ihrer Wahl wenden.

Voraussetzungen für die Ausstellung des Schulungsnachweises

Bei erstmaliger Ausstellung des Schulungsnachweises :

  • Nachweis der Teilnahme an einem von einer IHK anerkannten Grundlehrgang und
  • erfolgreiche Teilnahme an einer Grundprüfung, die max. die Verkehrsträger einschließt, die der Grundlehrgang beinhaltet hat.

Bei Gültigkeitsverlängerung des Schulungsnachweises:

  • Vorlage eines gültigen Schulungsnachweises und
  • erfolgreiche Teilnahme an einer Verlängerungsprüfung, die max. die Verkehrsträger einschließt, für die der gültige Schulungsnachweis vorliegt.

Die Voraussetzung für die Gültigkeitsverlängerung des Schulungsnachweises muss zwingend innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf der Gültigkeit des zu verlängernden Schulungsnachweises erbracht werden. Ausnahmen für Fristüberschreitungen sind nicht möglich. Werden die Voraussetzungen mehr als 12 Monate vor Ablauf des Schulungsnachweises erfüllt, so wird der Schulungsnachweis ab Datum der bestandenen Fortbildungsprüfung verlängert.

Die Schulungsnachweise werden mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren ausgestellt.

Grundschulung

Die Lehrgänge müssen von einer IHK anerkannt sein. Angaben zu den in Hamburg anerkannten Lehrgangsveranstaltern finden Sie unter "Mehr zum Thema".

Prüfung

Die Handelskammer Hamburg setzt die Prüfungstermine nach Bedarf fest. Die Prüfung wird schriftlich in deutscher Sprache durchgeführt und dauert je nach Art und Umfang 50 bis 250 Minuten.  Als Hilfsmittel sind alle Rechtsvorschriften (z.B. Gesetze, Verordnungen, Richtlinien) in gedruckter Form sowie ein Taschenrechner zulässig. Sie müssen diese Hilfsmittel bitte selbst mitbringen. Elektronische Medien sind nicht zugelassen. Für die Anmeldung zur Prüfung benutzen Sie bitte den vorgegebenen Prüfungsantrag. Die erforderlichen Nachweise können Sie auch in Kopie beifügen; Sie müssen dann die Originale jedoch bei Prüfungsbeginn vorlegen. Sie werden nach Ihrer Anmeldung zum nächstmöglichen Prüfungstermin - ggf. auch kurzfristig - eingeladen. Terminwünsche werden soweit möglich berücksichtigt. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der zur Zeit der Antragstellung gültigen Gebührenordnung der Handelskammer Hamburg. Sie beträgt zur Zeit € 140,00 (Gebührenordnung, Stand 9. Februar 2009) und muss von Ihnen nach Erhalt des Gebührenbescheids vor Beginn der Prüfung entrichtet werden. Die Prüfungsgebühr wird in der Regel auch fällig, wenn Sie an der Prüfung nicht teilnehmen. Das Prüfungsergebnis wird Ihnen schriftlich mitgeteilt; gleichzeitig erhalten Sie die mit dem Antrag eingereichten Originale zurück. Bei erfolgreicher Prüfungsteilnahme senden wir Ihnen mit gleicher Post den Schulungsnachweis zu.

Ergänzungsprüfung

Sie haben die Möglichkeit nach erfolgreich bestandener Grundprüfung eines oder mehrerer Verkehrsträger, eine Ergänzungsprüfung weiterer Verkehrsträger zu einem späteren Zeitpunkt zu absolvieren. Voraussetzung ist, dass Sie an einem von einer IHK anerkannten Lehrgang für den/die entsprechenden Verkehrsträger teilgenommen haben.

 
 

DOKUMENT-NR. 1006

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  • Telefon: 040 36138138
  • Fax: 040 36138401

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