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VERKEHRSPLATZ HAMBURG

Gefahrgutfahrer Schulungspflicht

Welche Fahrer müssen geschult werden?
Fahrer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter in kennzeichnungspflichtigen Mengen transportiert werden, müssen im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein. Mit dieser Bescheinigung weisen sie nach, dass sie über die besonderen Anforderungen beim Gefahrguttransport geschult sind und die entsprechenden Prüfungen erfolgreich absolviert haben. Die Schulungen werden in Hamburg durch Schulungsveranstalter durchgeführt, die von der Handelskammer Hamburg anerkannt sind. Die Prüfungen sowie die Ausstellung der ADR-Bescheinigung obliegen ebenfalls der Handelskammer.

Der Schulungsumfang sowie die Schulungsdauer richten sich nach der Art der Beförderung (Fahrzeugart) und nach der Art der zu befördernden Güter (Gefahrgutklassen). Die erstmalige Schulung setzt sich im Bausteinsystem aus folgenden Kursen zusammen:

Basiskurs
Kursdauer: mindestens 19 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten
Prüfungsdauer: 45 Minuten
Den Basiskurs müssen alle schulungspflichtigen Fahrzeugführer absolvieren. Nach erfolgreichem Abschuss berechtigt sie die dann ausgestellte ADR-Bescheinigung zum Transport von Stück- und Schüttgütern, ausgenommen Güter der Klasse 1 (explosive Stoffe) und der Klasse 7 (radioaktive Stoffe).

Aufbaukurs Tank
Kursdauer: mindestens 13 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten
Prüfungsdauer: 45 Minuten
Der zusätzliche Aufbaukurs Tank ist erforderlich für Fahrer von Fahrzeugen mit fest verbundenen Tanks oder Aufsetztanks, Batteriefahrzeugen und Fahrzeugen zum Transport von Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC. Die ADR-Bescheinigung wird nach erfolgreichem Abschluss entsprechend für die Beförderung in Tanks (ausgenommen Güter der Klassen 1 und 7) erweitert.

Aufbaukurs Klasse 1 - Explosive Stoffe
Kursdauer: mindestens 8 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten
Prüfungsdauer: 30 Minuten
Der zusätzliche Aufbaukurs Klasse 1 ist erforderlich für Fahrer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter der Klasse 1 befördert werden. Die ADR-Bescheinigung wird nach erfolgreichem Abschluss entsprechen für die Beförderung von Gütern der Klasse 1 erweitert (Stück- und Schüttgut und - sofern Aufbaukurs Tank auch absolviert wurde - Tankbeförderung).

Aufbaukurs Klasse 7 – Radioaktive Stoffe
Kursdauer: mindestens 8 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten
Prüfungsdauer: 30 Minuten
Der zusätzliche Aufbaukurs Klasse 7 ist erforderlich für Fahrer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter der Klasse 7 befördert werden. Die ADR-Bescheinigung wird nach erfolgreichem Abschluss entsprechen für die Beförderung von Gütern der Klasse 7 erweitert (Stück- und Schüttgut und - sofern Aufbaukurs Tank auch absolviert wurde - Tankbeförderung).

Die ADR-Bescheinigung wird mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren ausgestellt. Zur Verlängerung der Gültigkeit um weitere fünf Jahre muss der Fahrzeugführer innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf der Gültigkeit an einer Fortbildung teilnehmen.

Auffrischungsschulung
Kursdauer: mindestens 12 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten
Prüfungsdauer: 30 Minuten
Die Auffrischungsschulung wird gemeinsam für alle schulungspflichtigen Fahrzeugführer durchgeführt; unabhängig von den in der Erstschulung absolvierten Kursen. Der Schulungsveranstalter berücksichtigt die diesbezügliche Zusammensetzung des Kurses. Sie dient der Auffrischung der Kenntnisse und der Vermittlung von Änderungen. Die Gültigkeit der ADR-Bescheinigung wird nach erfolgreichem Abschluss um fünf Jahre ab Gültigkeitsdatum verlängert.

Rechtsgrundlage:
Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und mit Eisenbahnen (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschiff– GGVSEB), § 1
und
Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), Anlage B Kapitel 8.2

 
 

DOKUMENT-NR. 32274

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