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VERKEHRSPLATZ HAMBURG

Gefahrgutstraßen in Hamburg

Fahrwegregelung in Hamburg gemäß § 35 Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschiff (GGVSEB)

Der Straßentransport gefährlicher Güter ist in Hamburg durch die Bekanntmachung der Behörde für Inneres "Beförderung gefährlicher Güter auf Straßen im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg" (Amtlicher Anzeiger Nr. 20 vom 8. März 2005) geregelt. Die Bekanntmachung enthält Hinweise zu Durchfahrverboten für kennzeichnungspflichtige Beförderungen, eine Allgemeinverfügung der Fahrwegbestimmung nach § 35 GGVSEB, Empfehlungen für den Fahrweg kennzeichnungspflichtiger Beförderungen sowie Allgemeinverfügungen über Ausnahmen gemäß § 5 GGVSEB bei Beförderungen auf Straßen innerhalb des Hamburger Hafens.
Den Wortlaut der Bekanntmachung finden Sie in der Anlage.
Die Straßenübersichtskarte sowie die alphabetische Liste der Gefahrgutstraßen ist unter http://www.gegis.net/gegis/gefahrgutstrassenkarte_hh.html online abrufbar. Dort finden Sie auch die Möglichkeit beides als Printversion zu bestellen.

Auskünfte zu den Fahrwegen in Hamburg erteilt:
Behörde für Inneres
Polizei
Zentralstelle Gefahrgutüberwachung
WSP032
Kehrwiederspitze 1
20457 Hamburg
Tel.: 040/4286-65470 bis -65472 und -65475
Fax: 040/4286-65473
E-Mail: wsp032@polizei.hamburg.de

 
 

DOKUMENT-NR. 5534

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