Kompromissvorschlag der Handelskammer Hamburg für einen Hamburger Schulfrieden vom 1. Februar 2010, der den Verhandlungspartnern heute vorlag:
Die Handelskammer Hamburg schlägt vor, dass sich Senat und Volksinitiative von dem Gedanken leiten lassen, dass eine gute Schulbildung Voraussetzung für die Lebensentfaltungsmöglichkeiten aller Hamburger, gleich welcher Herkunft, darstellt. Eine gute Schule ist durch die Qualität des Unterrichts geprägt, der auf dem Grundsatz des individuellen Förderns und Forderns beruht. Durch die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen soll die Qualität des Unterrichts in allen Schulformen und Klassenstufen verbessert und dies für Eltern und Schüler nachvollziehbar spürbar werden.
1. Grundsätzliche Voraussetzung für die Transformation einer Schule in einen neuen Schultyp ist die Fortbildung des entsprechenden Lehrerkollegiums, die notwendige Lehrerausstattung sowie das Vorhandensein der notwendigen Lehrmaterialien insbesondere für den individualisierten Unterricht im Bereich der Primarschule.
2. Mit der Maßgabe gemäß Ziff. 1 werden ab Herbst 2010 insgesamt 50 Grundschulen in Primarschulen umgewandelt. Diese Zahl ergibt sich aus den sogenannten Starterschulen sowie weiteren Schulen, die auf freiwilliger Basis gefunden werden. Die Schulen werden Profilbildungen erlauben, wie sie an heute weiterführenden Schulen anzutreffen sind.
3. Die Schulen gemäß Ziff. 2 werden bis 2012/2013 vergleichend evaluiert (siehe Ziff. 5). Erweist sich die Evaluation als erfolgreich, werden sämtliche verbleibenden Hamburger Grundschulen in Primarschulen überführt. Zuständig für die Evaluation ist eine unabhängige, von der Bürgerschaft einzusetzende Kommission. Letztere beauftragt ein einschlägiges Institut, welches einen Bericht erarbeitet, der die Grundlage der Empfehlung der Kommission bildet, ein flächendeckendes System an Primarschulen einzuführen oder nicht. Der Senat ist an die Entscheidung der Kommission gebunden.
4. Die Kommission gemäß Ziff. 3 besteht aus sechs Mitgliedern, die aus Vorschlägen von Senat und Volksinitiative von beiden einvernehmlich benannt und von der Bürgerschaft berufen werden. Hinzu kommt ein ebenfalls einvernehmlich zu berufender Vorsitzender.
5. Die Evaluierung gemäß Ziff. 3 soll sowohl auf Input- als auch nach Möglichkeit auf Output-Größen gestützt werden. Die Inputmessung soll sich u. a. auf Klassenfrequenzen, Raumversorgung und Fortbildungsstand der Lehrkräfte beziehen. Die Output-Messung könnte sich an der Lernstands-Methodik von LAU 5 und 7 orientieren, die in Hamburg bereits erfolgreich praktiziert wurde und u. a. Sprach- und Leseverständnis, Mathematik und freies Schreiben untersuchte.
6. Bis 2012/2013 besteht ein Elternwahlrecht nach Klasse 4. Für den Fall einer flächendeckenden Einführung eines Primarschulsystems gemäß Ziff. 3 entfällt es danach zugunsten eines Elternwahlrechts ab Klasse 6.
7. Die Inspektionsdichte der Hamburger Schulinspektion wird ausgebaut, in dem die 4-jährige große Inspektion durch eine kleine Inspektion zur Halbzeit dazwischen ergänzt wird. Lehrerbeurteilungen erfolgen künftig mindestens alle 2 Jahre.
8. Diese Vereinbarung gilt für die kommenden zehn Jahre. Sie tritt in Kraft, sofern sich mindestens drei von vier der in der Bürgerschaft vertretenen politischen Parteien hierzu verpflichten.

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