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Benutzungs- und Entgeltordnung

Ansprechpartner:

Ulrike Verdieck
Tel.: 040 36138373
Fax: 040 36138437

Dokument-Nummer: 14660

Benutzungs- und Entgeltordnung

Allgemeines
Benutzung des Lesesaals
Benutzung des Altbestandes
Leserausweis
Ausleihe und Leihfristen
Verhalten in der Bibliothek
Behandlung der Bücher, Haftung
Haftung der Commerzbibliothek
Entgelte

 

I. Allgemeines

Die Commerzbibliothek der Handelskammer Hamburg ist die Bibliothek der Hamburger Kaufleute. Sie steht der Öffentlichkeit als Präsenz- und Ausleihbibliothek zur Verfügung.

II. Benutzung des Lesesaals

Im Lesesaal steht der Präsenzbestand zur Verfügung. Darüber hinaus können grundsätzlich Bücher und Zeitschriften aus dem Bestand des Magazins in den Lesesaal bestellt werden. Soweit der jeweilige Buchzustand es zuläßt, können auch Bücher aus dem historischen Altbestand angefordert werden. Für die Benutzung des Lesesaals bedarf es keines Leserausweises.

Bücher und Zeitschriften aus dem Magazin können mit Hilfe der zur Verfügung stehenden Kataloge ausgewählt und bestellt werden. Für die Bestellung sind die hierfür vorgesehenen Bestellformulare zu verwenden.

Die ausgewählten Bücher und Zeitschriften werden schnellstmöglich zur Verfügung gestellt.

III. Benutzung des Altbestandes

In den historischen Altbestand kann Einsicht genommen werden. Er kann nicht entliehen werden.

Das Anfertigen von Kopien aus dem historischen Altbestand bedarf der Genehmigung der Commerzbibliothek.

Das gleiche gilt für Fotografien und Veröffentlichungen derselben. Bei Veröffentlichungen ist der Commerzbibliothek mindestens ein Belegexemplar zur Verfügung zu stellen.

IV. Leserausweis

Um Bücher aus der Commerzbibliothek zu entleihen, ist ein Leserausweis erforderlich.

Dieser kann nur persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises beantragt werden. Bei Institutionen und Unternehmen kann ein vertretungsberechtigtes Mitglied einen gemeinsamen Leserausweis beantragen. Änderungen der Anschrift sind der Commerzbibliothek unverzüglich mitzuteilen.

Alle Angaben werden unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen elektronisch gespeichert.

V. Ausleihe und Leihfristen

Für die Entleihung außer Haus steht der Bücherbestand des Magazins zur Verfügung. Ausgenommen ist der historische Altbestand.

Der Präsenzbestand im Lesesaal kann nicht entliehen werden. Nacht- und Wochenendausleihen sind jedoch auf Antrag möglich.

Die für die Entleihung aus dem Magazin angeforderten Bücher stehen schnellstmöglich in der Ausleihstelle zur Verfügung.

Bücher können für die Dauer von drei Wochen ausgeliehen werden. Verlängerungen sind bis zu fünf mal möglich. Eine Verlängerung ist dann nicht möglich, wenn das betreffende Buch bereits vorbestellt worden ist, oder wenn es bereits angemahnt wurde. Für eine Fristüberschreitung ist ab 3. Tag pro Buch und pro Erinnerung 1,00 € zu zahlen. Der Mahnrhytmus beträgt 5 Tage.

Bereits entliehene Bücher können vorbestellt werden.

VI. Verhalten in der Bibliothek

Rauchen, Essen und Trinken sowie Mobiltelefonieren ist in den Räumen der Commerzbibliothek nicht gestattet.

Taschen sind in die Schließfächer einzuschließen.

VII. Behandlung der Bücher, Haftung

Der Leser haftet der Commerzbibliothek für jede Beschädigung des Bücher- und Zeitschriftenbestandes sowie für Verlust. Anstreichungen und Eintragungen stellen eine Beschädigung dar. Die Art und Höhe des Schadenersatzes bestimmt die Commerzbibliothek nach pflichtgemäßem Ermessen.

Der Verlust des Leserausweises ist sofort zu melden.

Für etwaigen Missbrauch des Leserausweises haftet der eingetragene Leser.

VIII. Haftung der Commerzbibliothek

Die Commerzbibliothek haftet für Schäden, soweit es sich nicht um Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, nur soweit diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.

IX. Entgelte

Ausstellen eines Leserausweises

    2,50 €

Jährlicher Bibliotheksbeitrag

    5,00 €

Erinnerungsentgelt (je Buch und Erinnerung)

    1,00 €

Vorbestellung (je Buch)

    1,00 €

Fax-Dienst (bis 10 Seiten)

    7,50 €

jede weitere Kopie

    0,50 €

 X. Hausrecht und Ausschluss von der Benutzung

Den Mitarbeitern der Commerzbibliothek steht das Hausrecht zu.

Leser und Leserinnen, die gegen einzelne Bestimmungen dieser Benutzungs- und Entgeltordnung verstoßen, können zeitweilig oder auf Dauer von der Benutzung der Commerzbibliothek ausgeschlossen werden



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