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DIE AGBS DER COMMERZBIBLIOTHEK

Benutzungs- und Entgeltordnung

Allgemeines
Benutzung des Lesesaals
Benutzung Altbestandes und des Safebestandes
Anmeldung und Leserausweis
Ausleihe und Leihfristen
Internet und PC-Arbeitsplätze
Haftungsausschluss der Commerzbibliothek gegenüber Internet-Dienstleistern
Haftungsausschluss der Commerzbibliothek gegenüber dem Publikum
Beachtung strafrechtlicher Vorschriften
Benutzerhaftung
Technische Nutzungseinschränkungen
Zustimmung zu diesen Benutzungsregelungen und den folgenden Sanktionsmaßnahmen
Verhalten in der Bibliothek
Behandlung der Bücher, Haftung
Leihfristüberschreitung
Entgelt- und Tarifordnung
Hausrecht und Benutzungsausschluss
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Salvatorische Klausel
Inkrafttreten

Allgemeines

Die Commerzbibliothek der Handelskammer Hamburg ist die Bibliothek der Hamburger Kaufleute. Sie steht der Öffentlichkeit als Präsenz- und Ausleihbibliothek zur Verfügung. Die Benutzung der Bibliothek ist kostenlos und die Ausleihe ist nur mit einem gültigen Leseausweis möglich, soweit nicht für Leihfristüberschreitungen und besondere Leistungen Entgelte entsprechend der Tarifordnung erhoben werden.

II. Benutzung des Lesesaals

Im Lesesaal steht der Präsenzbestand zur Verfügung. Darüber hinaus können grundsätzlich Bücher und Zeitschriften aus dem Bestand des Magazins in den Lesesaal bestellt werden.

Soweit der jeweilige Buchzustand es zulässt, können auch Bücher aus dem historischen Safebestand angefordert werden. Für den historischen Safebestand gelten die Nutzungsbedingungen der Stiftung Hanseatisches Wirtschaftsarchiv vom 16. September 2008. Diese liegen zur Ansicht im Lesesaal aus.

Für die Benutzung des Lesesaals bedarf es keines Leserausweises. Bücher und Zeitschriften aus dem Magazin können mit Hilfe der zur Verfügung stehenden Kataloge ausgewählt und bestellt werden.

Für die Bestellungen ist das elektronische Bestellformular im Onlinekatalog zu verwenden. Die ausgewählten Bücher und Zeitschriften werden innerhalb von 30 Minuten zur Verfügung gestellt.

III. Benutzung Altbestandes und des Safebestandes

In den historischen Safebestand kann Einsicht genommen werden.

Er kann nicht entliehen werden.

Das Anfertigen von Kopien aus dem historischen Safebestand bedarf der Genehmigung der Commerzbibliothek. Das gleiche gilt für Fotografien und Veröffentlichungen derselben.

Bei Veröffentlichungen ist der Commerzbibliothek mindestens ein Belegexemplar zur Verfügung zu stellen.

IV. Anmeldung und Leserausweis

Um Bücher aus der Commerzbibliothek zu entleihen, ist ein gültiger Leserausweis erforderlich. Dieser kann nur persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises beantragt werden. Bei Institutionen und Unternehmen kann ein vertretungsberechtigtes Mitglied einen gemeinsamen Leserausweis beantragen.

Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular werden die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Jede/r Benutzer/in erhält einen Leseausweis, der nicht übertragbar ist und Eigentum der Bibliothek bleibt.

Der Leseausweis ist bei der Entleihung und der Rückgabe von Medieneinheiten vorzulegen. Sein Verlust ist der Bibliothek unverzüglich anzuzeigen. Der Ausweis ist nur gültig nach Zahlung des entsprechenden Entgeltes nach der Tarifordnung. Wohnungswechsel und Namensänderungen sind der Bibliothek unter Vorlage des Personalausweises unverzüglich mitzuteilen.

Der Benutzerausweis ist zurückzugeben, wenn die Bibliothek es verlangt oder die Voraussetzungen für die Benutzung nicht mehr gegeben sind. Alle im Anmeldeformular gemachten Angaben werden unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen elektronisch gespeichert.

V. Ausleihe und Leihfristen

Für die Entleihung außer Haus steht der Bücherbestand des Magazins grundsätzlich zur Verfügung.

Ausgenommen sind der historische Safebestand und Medien deren physischer Zustand dies nicht zulässt, sowie Zeitschriften und Zeitschriftenbände. Der Präsenzbestand im Lesesaal kann nicht entliehen werden.

Nacht- und Wochenendausleihen sind jedoch auf Antrag möglich.

Gegen Vorlage des Benutzerausweises werden Medien bis zu 3 Wochen (21 Tagen) unentgeltlich ausgeliehen. Für bestimmte Medien behält sich die Bibliothek vor, Tarife zu erheben und Leihfristen gesondert festzulegen. Die Anzahl der von einer Person entleihbaren Bücher und Medien ist auf 20 begrenzt.

Die entliehen Medien sind der Bibliothek nach Ablauf der Leihfrist unaufgefordert zurückzugeben, soweit nicht die Leihfrist auf Antrag verlängert wurde.

Wenn das Medium nicht vorgemerkt ist, kann die Leihfrist grundsätzlich bis zu fünfmal verlängert werden.

Ausgeliehene Medien können gegen Entrichtung des festgesetzten Tarifes vorbestellt werden. Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet.

Die Bibliothek ist berechtigt, entliehene Medien jederzeit zurückzufordern. CDs und DVDs werden für den persönlichen, privaten Gebrauch verliehen. Sie dürfen nicht kopiert oder öffentlich vorgeführt werden.

VI. Internet und PC-Arbeitsplätze

Die Nutzung aller EDV-/Internet-Arbeitsplätze dient wissenschaftlichen Zwecken, beruflicher Arbeit und Fortbildung. Sie ist dem zur Benutzung zugelassenen Publikum der Commerzbibliothek vorbehalten.

Es ist insbesondere nicht erlaubt:

  • Chat-Server aufzurufen und/oder
  • Internet-Seiten radikalen, rassistischen, gewaltverherrlichenden oder pornographischen bzw. anstößigen Inhalts zu laden
  • Die Commerzbibliothek haftet nicht für Folgen, die durch Aktivitäten der Benutzerin/des Benutzers im Internet entstehen, z.B. finanzieller Verpflichtungen durch Bestellungen oder die Nutzung kostenpflichtiger Dienste.

In begründeten Einzelfällen, wie z.B. bei Konflikten kann auf die in Ziffer XII erwähnte Protokollierung zurückgegriffen werden. Dieser Haftungsausschluss gilt ebenfalls für die Nutzung von E-Mail-Konten, insbesondere bzgl. des Ladens und Versendens von E-Mails.

Die Nutzung der EDV-/Internet-Arbeitsplätze ist kostenfrei, für Ausdrucke wird eine Gebühr nach der Entgeltordnung erhoben.

VII. Haftungsausschluss der Commerzbibliothek gegenüber Internet-Dienstleistern

Benutzerinnen und Benutzer sind zur Beachtung der geltenden Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte verpflichtet. Soweit dies gesetzlich zulässig ist, haftet die Bibliothek nicht für Verstöße der Benutzerinnen und Benutzer gegen solche Rechte und für Folgen von Vertragsverpflichtungen gegenüber Internetdienstleistern, insbesondere nicht für finanzielle Verpflichtungen aufgrund von Bestellungen oder Nutzung kostenpflichtiger Dienste.

VIII. Haftungsausschluss der Commerzbibliothek gegenüber dem Publikum

Die Bibliothek haftet nicht für:

  • Schäden, die Benutzerinnen und Benutzern aufgrund fehlerhafter Inhalte der von ihnen benutzten Medien entstehen,
  • Schäden, die durch die Nutzung der EDV-/Internet-Arbeitsplätze und der dort angebotenen Medien an Dateien oder Medienträgern entstehen,
  • Schäden, die Benutzerinnen und Benutzern durch Datenmissbrauch Dritter aufgrund unzureichenden Datenschutzes im Internet entstehen,
  • Schäden, die durch die Tätigkeiten der Angestellten entstehen. Hier haftet die Commerzbibliothek nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

IX. Beachtung strafrechtlicher Vorschriften

Benutzerinnen und Benutzer sind verpflichtet:

  • die Regelungen der Strafgesetze und des Jugendschutzgesetzes zu beachten und an den EDV-/Internet-Arbeitsplätzen gesetzeswidrige Informationen weder zu nutzen noch zu verbreiten,
  • den Daten- und Dateneigentumsschutz zu beachten und keine Dateien und Programme der Bibliothek oder Dritter zu manipulieren und
  • keine geschützten Daten unbefugt zu nutzen.

Ausgenommen sind die persönlichen Daten und Daten mit besonderer Nutzungsberechtigung.

X. Benutzerhaftung

Benutzerinnen und Benutzer verpflichten sich:

  • die Kosten für die Beseitigung von Schäden, die durch ihre Benutzung an den Geräten und Medien der Bibliothek entstehen,zu übernehmen,
  • Zugangsberechtigungen nicht an Dritte weiterzugeben und für Schäden, die aus etwaigem Verstoß hiergegen entstehen, auzukommen.

XI. Technische Nutzungseinschränkungen

Es ist nicht gestattet:

  • Arbeitsplatz- und Netzkonfigurationen zu ändern,
  • Technische Störungen selbständig zu beheben,
  • Programme von mitgebrachten Datenträgern oder aus dem Netz an den EDV-/Internet-Arbeitsplätzen zu installieren, sofern nicht ausdrücklich andere Regelungen getroffen worden sind.
  • Eigene Datenträger an den EDV-/Internet-Arbeitsplätzen zu nutzen, die nicht ausdrücklich dafür freigegeben sind.

XII. Zustimmung zu diesen Benutzungsregelungen und den folgenden Sanktionsmaßnahmen

  • Mit der Nutzung eines EDV-/Internet-Arbeitsplatzes bzw. mit der Zulassung zur Bibliotheksbenutzung erklären sich die Benutzerinnen und Benutzer mit diesen Benutzungsregelungen für EDV-/Internet-Arbeitsplätze einverstanden.
  • Zugleich wird zugestimmt, dass die Bibliothek zur Abweisung von Schadensforderungen Dritter und weiteren Haftungsansprüchen die Datenschutzrechte der Benutzerinnen und Benutzer soweit sie sich auf die Benutzung der Bibliothek beziehen, einschränken kann.
  • Die Bibliothek kann den Abruf von Diensten unterbinden, die gegen Bestimmungen des Datenschutzes, Jugendschutzes und des Strafgesetzbuches verstoßen. Die Bibliothek kann bei solchen Verstößen die im Rahmen der technischen Möglichkeiten gegebene Protokollierung von Zugriffen zur Beweisführung heranziehen.
  • Missbrauch hat die in der Benutzungsordnung der Commerzbibliothek vorgesehene Sanktionen zur Folge, insbesondere gegebenenfalls auch ganz oder zeitweise den Ausschluss von der Benutzung.

XIII. Verhalten in der Bibliothek

Rauchen, Essen und der Genuss von alkoholischen Getränken sowie das Mobiltelefonieren sind in den Räumen der Commerzbibliothek nicht gestattet.

Taschen sind in die Schließfächer einzuschließen.

Beim Betreten und Verlassen der Bibliothek darf der Tascheninhalt vom Bibliothekspersonal überprüft werden.

VII. Behandlung der Bücher, Haftung

Alle Personen sind im Interesse der Allgemeinheit verpflichtet, die empfangenen Medien und Materialien sorgfältig zu behandeln und sie vor Veränderung, Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren.

Bei der Entgegennahme oder Rückgabe hat die benutzende Person auf solche Sachverhalte unaufgefordert hinzuweisen.

Der Verlust entliehener Medien ist der Bibliothek unverzüglich anzuzeigen.

Für jede Veränderung, Beschmutzung oder Beschädigung und jeden Verlust von Medien ist die nutzende Person in vollem Umfang schadenersatzpflichtig. Für Schäden, die durch schuldhaften Missbrauch des Benutzerausweises entstehen, haftet die eingetragene Person. Diese hat ggf. nachzuweisen, dass ein Verschulden nicht vorliegt.

XVI. Leihfristüberschreitung

Ausgeliehene Medien sind spätestens am letzten Tag der Ausleihfristen während der Öffnungszeiten zurückzugeben. Ist die Leihfrist überschritten oder wurde eine Leihfristverlängerung nicht rechtzeitig beantragt, sind Versäumnis- und Bearbeitungsentgelte nach der Tarifordnung zu entrichten.

Diese entstehen unabhängig von einer schriftlichen Mahnung. Eine Verpflichtung zur schriftlichen Mahnung besteht für die Bibliothek nicht. In der Regel drei Wochen nach Ablauf der Leihfrist werden nicht zurückgegebene Medien, rückständige Entgelte und Schadensersatzleistungen im zivilrechtlichen Verfahren geltend gemacht.

Solange der/die Benutzer/in der Rückgabe der Medien, der Ersatzleistungen oder der Zahlung von Entgelten nicht nachkommt, ist eine weitere Ausleihe in der Bibliothek nicht möglich.

IX. Entgelt- und Tarifordnung

Soweit nicht anders angegeben, sind die Entgelte inklusive Mehrwertsteuer

Jahresbeiträge

  • Für Handelskammermitglieder, Studenten, Azubis, Dozenten HKBIS fallen 5 € Jahresbeitrag an
  • Existenzgründer zahlen im ersten Jahr 5€ Jahresbeitrag
  • Nichtmitglieder zahlen 20 € Jahresbeitrag
  • Für HK-Mitarbeiter und Ehrenamt fällt kein Jahresbeitrag an

Serviceangebote:

  • Ausstellung eines Leserausweises kostet 3 €
  • Vormerkungen: 1 € pro Buch
  • Faxautrag für bis zu 10 Seiten kostet 10 €.

Jede weitere Seite kostet 0,50 €. Eine Seite Kopie wird wie ein kompletter Faxauftrag abgerechnet.

Kosten für die Nutzung des Buchscanners:

  • PDF per USB/Email 0,05 €

Kosten für die Nutzung des Kopierers:

  • Kopie DIN A4 0,10 €
  • Kopie DIN A3 0,20 €

Mahngebühren:

  • Kurzausleihe aus dem Lesesaal: ab 11 Uhr des Folgetages von 5 € pro Buch/Tag
  • Reguläre Ausleihen: pro Buch/Woche 1€.

XVIII. Hausrecht und Benutzungsausschluss

Den Mitarbeitern der Commerzbibliothek steht das Hausrecht zu. Personen, die gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, insbesondere die Fristen wiederholt überschreiten oder die Versäumnisentgelte nicht unverzüglich entrichten, können von der Benutzung vorübergehend oder dauernd, ganz oder teilweise, ausgeschlossen werden.

Das Gleiche gilt, wenn durch den Eintritt besonderer Umstände die Fortsetzung eines Benutzungsverhältnisses für die Bibliothek unzumutbar geworden ist.

Bei besonders schweren Verstößen ist die Bibliothek berechtigt, anderen Bibliotheken den Ausschluss und seine Begründung mitzuteilen.

Eine strafrechtliche Verfolgung bleibt vorbehalten.

IXX. Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort ist Hamburg.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Hamburg.

XX. Salvatorische Klausel

Sofern Teile oder einzelne Formulierungen des Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen, bleiben die übrigen Teile des Textes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Es soll dann die, dem gewollten Sinn und Zweck, am nächsten kommende legale Klausel gelten. Dasselbe gilt auch bei einer unbeabsichtigten Regelungslücke.

XXI. Inkrafttreten

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 01. Juni 2011 in Kraft.

 
 

DOKUMENT-NR. 87651

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