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Download-Datei des RWWA (Link: http://www.ihk-koeln.de/upload/Was_gehoert_in_ein_Unternehmensarchiv_3982.pdf)
Sie befinden sich hier: Startseite > Über uns > Organisation > Übersicht über unsere Organisationsstruktur > Hanseatisches Wirtschaftsarchiv > Anlagen > Welche Unterlagen sind archivwürdig?
Der Entwurf für ein nicht mehr verwendetes Etikett einer Bierflasche? Die Planzeichnung eines längst stillgelegten oder verkauften Schiffes? Eine pauschale und allgemeingültige Antwort auf die Frage, welche Unterlagen aus Unternehmensregistraturen archivwürdig, also dauerhaft zu sichern sind und welche zur Vernichtung freigegeben werden können, lässt sich nicht finden. Zu stark unterscheiden sich die verschiedenen Unternehmen in ihrer Struktur voneinander. Die Schwerpunkte der Überlieferung von Dokumenten sind von Branche zu Branche verschieden. Ebenso gibt es Unterschiede in der Zielsetzung, mit der ein Unternehmensarchiv angelegt wird: Soll es der reinen Rechtswahrung dienen, als Teil der Öffentlichkeitsarbeit die Geschichte des Unternehmens spektakulär nach außen vermitteln oder als „Planarchiv” Technikinteressierten mit vielen Details für ihr Hobby versorgen?
Gewisse Gemeinsamkeiten in Unternehmen tragen jedoch dazu bei, dass sich doch eine gewisse Sicherheit bei der Beantwortung der Frage nach der Aufbewahrungswürdigkeit von Unterlagen finden lässt. Die Stiftung Rheinisch-Westfälisches Wirtschaftsarchiv hat eine Download-Datei entwickelt, die erste Hinweise zu diesem Thema gibt.
Erste Tipps für Unternehmen, die sich informieren wollen, was in ein Unternehmensarchiv gehört. mehr
Informationen und Formulare für die Nutzer des Wirtschaftsarchivs. mehr
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Verbindung zu den Schwesterarchiven und anderen Archiveinrichtungen mehr
© Handelskammer Hamburg.
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen
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