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WIRTSCHAFTSARCHIV

Benutzung

Die Stiftung Hanseatisches Wirtschaftsarchiv versteht sich auch als Forschungseinrichtung für Wirtschafts- und Regionalgeschichte. Die im Wirtschaftsarchiv verwahrten Unterlagen stehen daher – unter Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzes, der Landesarchivgesetzgebung sowie der Vorgaben des Depositalgebers – für eine Nutzung durch Dritte zur Verfügung.

Die Benutzung kann, soweit ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird, erfolgen durch persönliche Einsichtnahme im Hanseatischen Wirtschaftsarchiv, durch schriftliche Auskunft, Anforderung von Reproduktionen

  1. für dienstliche Zwecke von Behörden und Gerichten,
  2. für interne Zwecke der Depositalgeber,
  3. für Zwecke der Wissenschaft und Forschung,
  4. für Zwecke von Bildung und Unterricht,
  5. zur Vorbereitung von Veröffentlichungen, z.B. durch Presse, Hörfunk, Film und Fernsehen,
  6. zur Wahrnehmung berechtigter persönlicher Belange.

Näheres regelt die Benutzungsordnung der Stiftung Hanseatisches Wirtschaftsarchiv.

Die Benutzung bedarf der Genehmigung und setzt einen entsprechenden Antrag voraus. Dieser steht als pdf zum Download bereit.

Der historische Altbestand der Commerzbibliothek wird auch weiterhin über die Commerzbibliothek der Handelskammer genutzt. Die Bände aus dem Safe sind, sofern keine bestandserhalterischen oder rechtlichen Gründe dem entgegenstehen, für jeden, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, zu den Öffnungszeiten der Commerzbibliothek zugänglich.

DOKUMENT-NR. 48107

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