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Gebührenordnung der Handelskammer Hamburg
(PDF, 79 KB) (Dokument-Nr.: 49262)
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Gebühren sind zu zahlen für Leistungen der Kammer, die im individuellen Interesse Dritter liegen. Hier finden Sie Regelungen über Bemessungsgrundlagen, Fälligkeit, Mahnung, Beitreibung, Rechtsmittel u.a.
Unter Downloads erhalten Sie die Gebührenordnung und die Gebührentarife der Handelskammer Hamburg im PDF-Format.
Als Dachorganisation der 80 deutschen IHKs übernimmt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag DIHK im Auftrag und in Abstimmung mit den IHKs die Interessenvertretung der deutschen Wirtschaft gegenüber den Entscheidern der Bundespolitik und den europäischen Institutionen. externer Link
Die deutsche Wirtschaft ist weltweit mit 120 Auslandshandelskammern (AHKs) vertreten. externer Link
Die IHK Nord wird gebildet von 13 norddeutschen Industrie- und Handelskammern beziehungsweise Handelskammern aus den Bundesländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. externer Link
© Handelskammer Hamburg.
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen
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