Handelskammer Hamburg 2006

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Kaffee-Schiedsgericht

Hier geht’s um die Bohne

Eines der bekanntesten Schiedsgerichte Hamburgs ist das Schiedsgericht des Deutschen Kaffeeverbandes. Seine Geschäftsstelle ist seit diesem Jahr bei der Handelskammer.

Überall dort, wo es um Kaffee geht, kennt und schätzt man das Schiedsgericht des Deutschen Kaffeeverbandes. Selbst Händler aus Übersee vertrauen in Streitfällen auf dieses Gremium. Denn hier sprechen ausgewiesene Fachleute, die jeder für sich auf mehrere Jahrzehnte Erfahrung im Kaffeehandel, darunter auch in Übersee, und zusätzlich auf 15 bis 20 Jahre Schiedsrichtertätigkeit zurückblicken können. Sie kennen die Probleme rund um das braune Gold aus eigenem Erleben. Jeder von ihnen hat bei Geschäften schon mehr als einmal die Entwicklung der Kaffeepreise falsch eingeschätzt und zum falschen Zeitpunkt ge- oder verkauft. Schlechte Geschäfte, die oft Anlass zu Konflikten geben, sind ihnen also bekannt, und die Schiedsrichter können sich gut in die Situation der streitenden Parteien hineinversetzen. Das Vertrauen in die Entscheidungen des Schiedsgerichts ist sehr groß. Parteien, die sich aus Übersee an das Schiedsgericht wenden, erscheinen häufig gar nicht persönlich, sondern lassen das Gericht nach Aktenlage entscheiden.

Grundsätzlich ist das Schiedsgericht bei allen Streitigkeiten aus Kaffeegeschäften zwischen Verbandsmitgliedern zuständig. Kaffeehändler ohne Mitgliedschaft müssen seine Zuständigkeit ausdrücklich vereinbaren. Wird das Schiedsgericht eingeschaltet, ernennt jede Partei einen Schiedsrichter, diese beiden wählen einen dritten als Obmann. Die ernannten Schiedsrichter vertreten aber nicht die Interessen der Parteien, sondern sind ausschließlich der Sache verpflichtet. Das zu betonen, ist den Schiedsrichtern des Deutschen Kaffeeverbandes besonders wichtig, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Kaffeehändler wie eine große Familie sind und jeder jeden kennt. Deshalb sind die meisten Schiedsrichter Agenten, die Geschäfte unter wechselnden Partnern vermitteln. Das hat den Vorteil, dass sich die Parteien in der Streitsache keinem Konkurrenten anvertrauen müssen.

Etwa ein Viertel der Schiedsverfahren endet mit einem Vergleich. Damit das Verfahren rechtens ist und der Schiedsspruch, wenn es darauf ankommt, vollstreckt werden kann, nimmt an dem Verfahren immer ein juristischer Berater teil. Seit diesem Jahr wird dieser von unserer Handelskammer gestellt.

Claudia Toussaint
claudia.toussaint@hk24.de
Telefon 36 13 8 656
hamburger wirtschaft, Ausgabe Juni 2006