Handelskammer Hamburg 2006

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Dienstwagen

Maßgeschneiderte Lösungen

Der Dienstwagen ist eine weit verbreitete Personalzusatzleistung, die einen hohen Stellenwert in deutschen Unternehmen besitzt. Neben Modellen für die oberen Führungsebenen, bei denen der Wagen zusätzlich zum Entgelt gewährt wird, gehen immer mehr Firmen dazu über, auch Gehaltsumwandlungsmodelle für die breite Belegschaft anzubieten.

Ein Firmenwagen ist und bleibt für viele Mitarbeiter ein ausgeprägtes Statussymbol und daher ein wichtiges Argument, um hoch qualifizierte Fach- und Führungskräfte zu gewinnen. Viele Unternehmen nutzen deshalb trotz gestiegenen Kostenbewusstseins Dienstwagen weiterhin als Anreizinstrument. In einigen Fällen können Firmenwagen das Unternehmen sogar finanziell entlasten, etwa bei Mitarbeitern, die dienstlich viel unterwegs sind. Denn das Unternehmen zahlt dann weniger, als es für dienstlich mit dem Privatwagen gefahrene Kilometer erstatten müsste. Zudem lassen sich in Rahmenverträgen mit ausgewählten Partnern Vergünstigungen beim Kauf, bei Leasingraten oder Wartungskosten vereinbaren.

Gehaltsumwandlungsmodelle bieten sowohl Vorteile für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer. Bei diesen Modellen verzichtet der Mitarbeiter auf einen Teil seines Gehaltes und erhält dafür einen Dienstwagen, den er privat nutzen kann. Der Arbeitgeber kann dadurch seine Personalkosten zumindest auf gleichem Niveau halten. Durch die Umwandlung eines Teils des Gehaltes reduziert sich die monatliche Nettoauszahlung für den Arbeitnehmer. Auch wenn der Arbeitnehmer die private Nutzung als Arbeitslohn und die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als geldwerte Vorteile versteuern muss, kann er – bei einer entsprechenden Modellausgestaltung – Steuern und Sozialabgaben sparen.

Doch eine Gehaltsumwandlung kann auch Nachteile für den Arbeitnehmer bedeuten, wie Michael Bursee, Vergütungs-Experte bei PricewaterhouseCoopers im Bereich Human Resource Services, erläutert: „Eine Gehaltsumwandlung beim Mitarbeiter kann gegebenenfalls zu niedrigeren Versorgungsleistungen aus der Renten- und Arbeitslosenversicherung führen, wenn durch den Gehaltsverzicht die Sozialabgaben sinken.“ Dies ist der Fall, wenn das Bruttogehalt nach der Gehaltsumwandlung oder bereits zuvor unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Unabhängig von diesen Effekten spart der Mitarbeiter die Zinsen für einen möglicherweise zur Anschaffung eines Fahrzeuges erforderlichen Kredit. Welche Auswirkungen die Gehaltsumwandlung hat, ist für den einzelnen Mitarbeiter zu prüfen.

Bei der Ausgestaltung von Dienstwagenregelungen gibt es vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten:

  • On-Top-Modelle: Der Dienstwagen wird vom Arbeitgeber zusätzlich zum Entgelt gestellt. Dieses Modell ist stark verbreitet, vorrangig in höheren Hierarchieebenen. Für untere Hierarchieebenen bevorzugen die Unternehmen Gehaltsumwandlungsmodelle oder Mischvarianten.
  • Arbeitgeber übernimmt laufende Kosten: Der Arbeitgeber übernimmt für die Geschäftsleitungsebene nahezu alle laufenden Kosten. Einschränkungen gibt es hauptsächlich beim Kraftstoff für private Fahrten und bei der Wagenpflege.
  • Tankkarten: Die Abrechnung der variablen Kosten wie Öl und Benzin erfolgt zum größten Teil über Tankkarten. Eine typische Konstellation ist die Nutzung von Tankkarten und die Abrechnung der Ist-Kosten über Belege (etwa für Reparatur oder Reifendienste). Eine andere Variante ist die Abrechnung der Ist-Kosten über die Leasingrate. Dabei sind bestimmte Serviceleistungen in die Leasingrate integriert. Dazu gehören beispielsweise das Reifen-, Wartungs- und Schadensmanagement, die Abwicklung von Steuern und GEZ-Gebühren und gegebenenfalls auch das Fuhrparkmanagement.
  • Leasingfahrzeuge: Immer mehr Unternehmen ziehen Leasingfahrzeuge den unternehmenseigenen Fahrzeugen vor. Dafür sprechen die geringere Kapitalbindung sowie Bilanz-Aspekte. Zudem bietet es sich an, durch Leasing administrative Aufgaben auszulagern.
  • Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung: Eine Haftpflichtversicherung wird überwiegend in Abhängigkeit von der Hierarchieebene des Berechtigten angeboten. Häufig werden Selbstbeteiligungsbeträge für die Vollkaskoversicherung gewählt.

Die Übersicht zeigt, wie vielfältig die Möglichkeiten bei der Ausgestaltung von Firmenwagenregelungen sind. Für jedes Unternehmen lässt sich ein Modell entwickeln, das dessen Bedürfnissen und Vorstellungen genau entspricht. „Vorab sind jedoch die Voraussetzungen im Unternehmen und die Situation der einzelnen Mitarbeiter zu prüfen“, rät Vergütungsexperte Michael Bursee. „Es empfiehlt sich, die vom Arbeitgeber getroffenen Entscheidungen über die Art der Dienstwagenregelung und weitere Punkte wie Finanzierung, Berechtigte, Fahrzeugtyp, Privatnutzung, Zeitpunkt des Fahrzeugwechsels und Rückgabemodalitäten in einer so genannten Dienstwagenordnung festzuhalten.“

Jutta Thormann
jutta.thormann@hk24.de
Telefon 36 13 8 351
hamburger wirtschaft, Ausgabe Januar 2006