
Auf Grund von § 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. III 701 1), zuletzt geändert am 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), hat das Plenum der Handelskammer Hamburg mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde beschlossen:
§ 1
Die Beitragsordnung der Handelskammer Hamburg vom 14. Mai 2004 (Amtl. Anz. 2004 S. 1057) wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Absatz 3 wird das Wort Haushaltssatzung ersetzt durch das Wort Wirtschaftssatzung.
2. In § 3 Absatz 1 wird das Wort Haushaltsjahres ersetzt durch das Wort Geschäftsjahres.
3. In § 3 Absatz 2 wird das Wort Rechnungsjahr ersetzt durch das Wort Geschäftsjahr.
4. In § 5 Absatz 2 wird das Wort Haushaltsjahr ersetzt durch das Wort Geschäftsjahr.
5. In § 5 Absatz 3 werden die Worte Haushaltssatzung und Haushaltsjahr durch die Worte Wirtschaftssatzung und Geschäftsjahr ersetzt.
6. In § 6 Absatz 1 Satz 4 wird das Wort Haushaltssatzung ersetzt durch das Wort Wirtschaftssatzung.
7. In § 9 Absatz 2 wird das Wort Haushaltssatzung ersetzt durch das Wort Wirtschaftssatzung.
8. In § 11 Absatz 1 Satz 1 wird das Wort Haushaltsjahres ersetzt durch das Wort Geschäftsjahres.
9. In § 14 Absatz 1 wird das Wort Haushaltssatzung ersetzt durch das Wort Wirtschaftssatzung.
10. In § 14 Absatz 2 wird das Wort Haushaltssatzung ersetzt durch das Wort Wirtschaftssatzung.
11. In § 16 wird das Wort Haushaltssatzung ersetzt durch das Wort Wirtschaftssatzung.
12. § 22 Satz 3 erhält folgende Fassung:
Für die Festsetzung und die Berichtigung von Beiträgen aus Haushaltsjahren vor dem 1. Januar 2006 gilt die
Beitragsordnung in der vor dem 1. Januar 2006 geltenden Fassung.
§ 2
Diese Änderung der Beitragsordnung tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.
Hamburg, den 7. Dezember 2005
HANDELSKAMMER HAMBURG
gez. Dr. Karl-Joachim Dreyer
Präses
gez. Prof. Dr. Hans-Jörg Schmidt-Trenz
Hauptgeschäftsführer