Handelskammer Hamburg 2005

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GEZ-Gebühren auf PCs

Seit dem 1. Januar 2007 sind „neuartige Rundfunkempfangsgeräte“ bei der GEZ gebührenpflichtig. Das haben die Ministerpräsidenten der Länder am 19. Oktober 2006 beschlossen.

Als „neuartige“ Empfangsgeräte gelten in erster Linie internetfähige PCs, internetfähige Laptops, UMTS-Handys, internetfähige PDAs und Server. Für alle „neuartigen Empfangsgeräte“ wird je Betriebsstätte eine monatliche Gebühr in Höhe von 5,52 Euro fällig, sofern nicht bereits ein herkömmliches Rundfunkempfangsgerät (Radio oder Fernseher) oder ein Autoradio in einem Betriebsfahrzeug angemeldet ist.

Die Anmeldung der „neuartigen“ Empfangsgeräte kann online über den Internetauftritt der GEZ unter www.gez.de vorgenommen werden. Dort findet sich auch ein entsprechendes Fax-Formular zum Download. Aufgrund der Zweigerätebefreiung ist pro Betriebsgrundstück nur ein „neuartiges“ Rundfunkempfangsgerät anzumelden. Ausführliche Erläuterungen samt Beispielen und Links sind unter www.hk24.de, Dokumenten-Nr. 36774 zusammengestellt.

Im Vorfeld des Beschlusses der Ministerpräsidenten hatte sich unsere Handelskammer mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und weiteren Wirtschaftsverbänden gegen die neue GEZ-Abgabe eingesetzt. Die große öffentliche Kritik ist nicht ohne Wirkung geblieben. Ursprünglich war statt 5,53 Euro eine monatliche Gebühr in Höhe von 17,03 Euro vorgesehen. Zudem sind Unternehmen die über ein gewerblich angemeldetes Autoradio verfügen, jetzt von der neuen Gebühr befreit. Erfreulich ist auch die Forderung der Länderchefs nach einer generellen Neuordnung der Rundfunkgebühren. Binnen eines Jahres soll die Rundfunkkommission der Länder einen Vorschlag für ein neues Gebührensystem unterbreiten. Unsere Handelskammer wird sich mit dem DIHK auch im weiteren Prozess für die Interessen der Wirtschaft einsetzen.

Klaus Mansutti
klaus.mansutti@hk24.de
Telefon 36 13 8 250

hamburger wirtschaft, Ausgabe Februar 2007