
„Die Aufregung um die Managergehälter drückt einfach
das gefühlte Missverhältnis zwischen Leistung und
Vergütung aus. Die Gehälter müssen an drei Kriterien geknüpft sein: den Unternehmenserfolg als Gewinn, die
Nachhaltigkeit der Entscheidungen und die soziale Verantwortung
gegenüber den Mitarbeitern. Damit ist auch eine Obergrenze
definierbar. Diese Kriterien sind beste mittelständische
Tradition, entstanden aus umfassender unternehmerischer Verantwortung
für das Unternehmen und die Gesellschaft.“
Dr. Frank Langer (54), Inhaber von IBB, Ingenieurbüro für Baustoffanwendungen
„Managergehälter stehen nicht in Relation zur geleisteten
Arbeit. Zwar ist es gerechtfertigt, dass Manager durch ihren
Mehraufwand durchschnittlich ein höheres Gehalt verdienen, doch
die heutigen Gehälter sind absurd. Das gilt zum Beispiel für
die Managerebene der Dresdner Bank. Trotz Milliardenverlusten und
Massenkündigungen haben die Manager Millionen kassiert. Ein gerechtfertigtes Verfahren
wäre, die Manager nach ihrer Leistung zu bezahlen. Macht das
Unternehmen also aufgrund des Managements Gewinn oder Verlust, dann
sollte der Manager auch dementsprechend vergütet werden.“
Sakir Büjükodabasi (26), Juniorchef Kiosk 2000
„In einer freien Marktwirtschaft stehen die Unternehmen im
globalen Wettbewerb. Um kompetente Führungskräfte zu
gewinnen, müssen die Unternehmen marktgerecht entlohnen.
Erfolgsabhängige Komponenten sind hierbei ein wichtiger, der
Position angemessener Faktor. Die Ziele, nach denen der Erfolg bemessen
wird, sollten jedoch nicht auf kurzfristigen betriebswirtschaftlichen
Ergebnissen beruhen. Vielmehr müssen die mittel- bis langfristigen
Unternehmenserfolge als Bewertungsgrundlage hinzugezogen werden.“
Marcus Mencke-Haan (43), Geschäftsführender Gesellschafter der Next Move Unternehmensberatung GmbH
„Generell bin ich gegen die Festlegung einer Obergrenze
für Managergehälter. Die Vergütungshöhe sollte
immer im Zusammenhang mit dem betrieblichen Erfolg einhergehen.
Derjenige, der eine gute Leistung erbringt, sollte auch Anspruch auf
eine hohe Vergütung haben. Bei persönlichem Versagen darf
dann aber auch eine Haftung nicht ausgeschlossen werden. Darüber
hinaus sind überhöhte Managergehälter und Abfindungen
bei Misserfolg abzulehnen.“
Inge Wehling (59), Geschäftsführende
Gesellschafterin der Elementar GmbH und Vorsitzende des Verbandes
deutscher Unternehmerinnen e. V. (VdU)
„Wie so viele Fragen im Leben, lässt sich auch diese
Frage mit einem klaren ‚Jein‘ beantworten: Gehälter zu
begrenzen ist nicht Aufgabe des Staates. Bonuszahlungen allerdings
sollten eine Obergrenze bekommen. Deswegen sollten Managern von ihren
Boni 120 000 Euro überlassen werden, nach Steuern. Der Rest der
Extrazuwendungen sollte in soziale Projekte investiert werden:
zweckgebunden, gemeinnützig und dem Fiskus entzogen.“
Marco Scheffler (41), Inhaber der Cosy Bar, der Null-Vier-Null Bar und der Magdschänke in Eimsbüttel
„Ich bin gegen eine fixierte Grenze für
Managergehälter. Allerdings sollten die Gehälter eng und
deutlich an die wirtschaftlichen und sozialen Ergebnisse des
Unternehmens gebunden sein. Tantiemen bei Verlusten und
betriebsbedingten Kündigungen sollten im Normalfall ausgeschlossen
sein. Transparente Unternehmensziele und eine gelebte Corporate
Governance sind zur Wiedergewinnung des Vertrauens der Mitarbeiter in
Unternehmensführungen und Gesellschafterinteressen
unabdingbar.“
Michael Beckereit (58), Geschäftsführer Hamburg Wasser