
Der Kampf gegen die Erderwärmung hat in der Europäischen Union höchste Priorität, seit sich die Staats- und Regierungschefs im April 2007 auf die EU-Klimaschutzziele geeinigt haben. Darum hat die Europäische Kommission im vergangenen Juli ein Maßnahmenpaket zur Ökologisierung des Verkehrssektors vorgelegt. Es beinhaltet ein allgemein anwendbares und transparentes Modell zur Internalisierung externer Kosten aller Verkehrsträger. Darüber hinaus wurde die Novellierung der Richtlinie zur Meeresverschmutzung durch Schiffe und die Einführung von Sanktionen für Verstöße eingeleitet. In diesem Jahr sollen das Konzept der „Grünen Verkehrskorridore“ näher definiert und 2010 legislative Maßnahmen für die Reduzierung der Schiffsemissionen ergriffen werden. Geplant ist, die Schifffahrt in das EU-Emissionshandelssystem einzubeziehen, so wie es für den Flugverkehr bereits durchgesetzt wurde.
Mit zwei Dokumenten will die Europäische Kommission mehr Rechtssicherheit für die Hafenwirtschaft erwirken: Zum einen soll Anfang des Jahres der lang erwartete, rechtlich unverbindliche Leitfaden für die Anwendung der EU-Umweltgesetzgebung in Häfen vorgelegt werden, den die Kommission gemeinsam mit Wirtschaft, Umweltverbänden und nationalen Behörden erarbeitet hat. Zum anderen sollen, ebenfalls im Frühjahr dieses Jahres, Leitlinien für staatliche Beihilfen in Häfen präsentiert werden. Ziel ist es, Wettbewerbsverzerrungen zwischen europäischen Seehäfen durch Vereinheitlichung der Finanzierung von Infra- und Suprastruktur aufzuheben.
Das Mitte Januar präsentierte Maßnahmenpaket für den Seeverkehr besteht unter anderem aus einer umfassenden Strategie bis zum Jahr 2018. Sie soll die Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Seeverkehrs erhöhen sowie für mehr Sicherheit und Überwachung der Schifffahrt sorgen. Das letzte Mal hat die EU-Kommission ein ähnlich ausführliches Programm für den Seeverkehr 1996 vorgelegt. Zum Maßnahmenpaket zählt auch ein Legislativvorschlag zur Schaffung eines echten Binnenmarktes für den innergemeinschaftlichen Seeverkehr. Dieser sogenannte „Europäische Seeverkehrsraum ohne Hindernisse“ soll die komplexen und zeitaufwendigen Verwaltungs- und Zollformalitäten vereinfachen. Dadurch wird die Wettbewerbsfähigkeit des Seeverkehrs erhöht, und Güter werden von der Straße auf den Wasserweg verlagert.
Im Dezember hat die Europäische Union einen Legislativvorschlag für die Ausweitung der EU-Passagierrechte auf den Seeverkehr vorgelegt. Ähnlich wie im Flug- und Bahnverkehr will sie die Fahrgäste auch in der Schifffahrt besser schützen. Erst im Herbst hatte sie die dritte Revision der Leitlinien für das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) eingeleitet. Die Prioritäten der Leitlinien werden erneut überprüft und den aktuellen Rahmenbedingungen, zum Beispiel dem Klimawandel, angepasst. Hierzu wird die Europäische Kommission in Kürze ein Diskussionspapier vorlegen. Dieses wird die Basis für eine öffentliche Konsultation im Frühjahr / Sommer sein, deren Ergebnisse in die Revision der Leitlinien einfließen. Zentrale Forderung der Wirtschaft für eine Überarbeitung der TEN-V-Leitlinien sind die bessere Integration der Häfen ins transeuropäische Verkehrsnetz, die Stärkung der Binnenschifffahrt sowie die Schaffung eines Kernnetzes zentraler europäischer Verkehrsachsen. Im Gegensatz dazu fordern Kommission und EU-Parlament TEN-V-Leitlinien, die weit über die Grenzen der Europäischen Union hinausgehen Richtung Mittelmeer, Russland und Balkan. In diesem Jahr soll die Gruppenfreistellungsverordnung für Seeschifffahrtskonsortien novelliert werden. Zurzeit erlaubt die EU-Verordnung den Reedereien die Zusammenarbeit bei der Bereitstellung von Dienstleistungen im Seefrachtverkehr. Die Neufassung schlägt vor, dass nur noch Konsortien mit einem Marktanteil unter 30 Prozent in den Genuss der Freistellung kommen. Ende 2009 wird die Europäische Kommission vermutlich einen Richtlinienentwurf zu Konzessionen vorlegen. Auch Konzessionen in Häfen könnten in den Geltungsbereich eines solchen Vorschlages fallen.. .