Handelskammer Hamburg 2009

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Energie

Ausweis ist Pflicht

Ab Juli muss den Käufern oder Mietern einer Gewerbeimmobilie ein
Energieausweis vorgelegt werden. Damit wird mehr Transparenz geschaffen.
„Mein Auto verbraucht im Schnitt nur 5,3 Liter auf 100 Kilometer“ – eine typische Aussage, die man erhält, spricht man jemanden auf sein Gefährt an. Fast jeder kennt den Spritverbrauch seines Fahrzeugs bis auf die erste Stelle nach dem Komma, fragt man ihn aber nach dem Energieverbrauch daheim, kommt oftmals nicht mehr als ein Achselzucken. Dabei liegen die Energiekosten einer Immobilie in der Regel deutlich über den Spritkosten eines Autos. Der Erwerb einer vermeintlich günstigen Immobilie kann sich daher schnell als Fehlinves­tition entpuppen.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) hat daher im Jahr 2007 den Energieausweis für Gebäude eingeführt, der bei der Vermietung, beim Verkauf, Leasing oder Umbau bestehender Immobilien sowie bei Neubauten vorgelegt werden muss. Bislang gab es diese Pflicht nur für Wohngebäude, ab Juli wird diese Regelung jedoch auch auf Gewerbeimmobilien angewandt, auf Büros zum Beispiel, Ladengeschäfte und Industriebetriebe. Von Jahresmitte an muss der Energieausweis sowohl Käufern als auch Mietern zugänglich gemacht werden.

Die EnEV unterscheidet zwischen einem sogenannten Verbrauchsausweis, bei dem der Energieverbrauch der jeweils letzten drei Jahre betrachtet und daraus ein Wert pro Qua­dratmeter und Jahr ermittelt wird, und einem Bedarfsausweis, bei dem Gebäudehülle und Haustechnik einer Immobilie untersucht werden. Beim Neubau eines Büros zum Beispiel ist der Bedarfsausweis Pflicht, bei Altbauten hingegen besteht die freie Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.

Die Anforderungen an Gewerbeneubauten werden wie bei Wohnimmobilien über den Jahresprimärenergiebedarf definiert. Die Berechnung des Bedarfsausweises für Gewerbeimmobilien erfolgt dagegen wesentlich detaillierter, denn die Bilanz umfasst zusätzlich zum Energiebedarf für Heizung, Warmwasser und Lüftung auch die Anteile für Kühlung und eingebaute Beleuchtung. Das neue Berechnungsverfahren ist in DIN V 18599 definiert, die Anforderungen werden über ein Referenzgebäude festgelegt, das dem realen Objekt in Geometrie, Nettogrundfläche, Ausrichtung und Nutzung entspricht. Außerdem spielen die energetische Qualität der Gebäudehülle und die Begrenzung des Sonneneintragskennwertes eine Rolle. Die Erstellung des Ausweises, der für jeweils zehn Jahre gültig ist, kostet zwischen rund 50 und mehreren 100 Euro. Auch wenn der Energieausweis für Gewerbeimmobilien erst am 1. Juli eingeführt wird, ist er möglicherweise schon früher nötig, es hängt vom jeweiligen Verhältnis zwischen Wohn- und Gewerbefläche ab. Besitzt ein Haus zum Beispiel weniger als zehn Prozent Gewerbefläche, gilt für das gesamte Gebäude die Frist für Wohnbauten, ist das Verhältnis dagegen umgekehrt, muss der Energieausweis erst im Juli vorgelegt werden. Bewegt sich das Verhältnis dazwischen, müssen zwei unterschiedliche Energieausweise erstellt werden.

Für öffentliche Gebäude wie Schulen, Rathäuser und Kindergärten gilt die Energieausweispflicht ab dem 1. Juli dann, wenn sie über eine Nutzfläche von mehr als 1 000 Qua­dratmeter verfügen. Bei öffentlichen Einrichtungen und gewerblichen Immobilien mit starkem Publikumsverkehr besteht ab einer Nutzfläche von 1 000 Quadratmetern zudem eine Aushangpflicht. Bei Zwangsversteigerungen und bei denkmalgeschützten Immobilien muss kein Ausweis vorgelegt werden. Außerdem gelten Sonderregelungen für temporäre Gebäude wie zum Beispiel Zelte.

Nicht jeder, der sich mit dem Thema Energie beschäftigt, ist grundsätzlich auch berechtigt, einen Energieausweis auszustellen. Für Gewerbeimmobilien sind unter anderem Architekten und Ingenieure zugelassen, wenn sie über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung verfügen, eine Zusatzausbildung absolviert haben oder bauvorlageberechtigt sind. Für Betriebe, die sich verstärkt um energetische Belange im Unternehmen kümmern wollen, besteht die Möglichkeit, bei der HKBIS Handelskammer Hamburg Bildungs-Service gGmbH einen Mitarbeiter zum „Europäischen Energiemanager“ ausbilden zu lassen. Dieser berufsbegleitende IHK-Zertifikatslehrgang vermittelt die verschiedensten Anknüpfungspunkte vom Energiemanagement bis hin zur Energietechnik und wird mit einer konkreten Projektarbeit im Betrieb abgeschlossen.
Adrian Ulrich
adrian.ulrich@hk24.de
Telefon 36138-267

Informationen


Der nächste IHK-Zertifikatslehrgang „Europäischer Energiemanager“ beginnt am 1. September. Weitere Informationen unter www.hk24.de oder bei Claudia Sommer, E-Mail claudia.sommer@hk24.de, Telefon 36138-339.

hamburger wirtschaft, Ausgabe Juni 2009