Energie
Ausweis ist Pflicht
Ab Juli muss den Käufern oder
Mietern einer Gewerbeimmobilie ein
Energieausweis vorgelegt werden. Damit wird mehr Transparenz geschaffen.
„Mein Auto verbraucht im Schnitt nur 5,3 Liter auf 100
Kilometer“ – eine typische Aussage, die man
erhält,
spricht man jemanden auf sein Gefährt an. Fast jeder kennt den
Spritverbrauch seines Fahrzeugs bis auf die erste Stelle nach dem
Komma, fragt man ihn aber nach dem Energieverbrauch daheim, kommt
oftmals nicht mehr als ein Achselzucken. Dabei liegen die Energiekosten
einer Immobilie in der Regel deutlich über den Spritkosten
eines
Autos. Der Erwerb einer vermeintlich günstigen Immobilie kann
sich
daher schnell als Fehlinvestition entpuppen.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) hat daher im Jahr 2007 den
Energieausweis für Gebäude eingeführt, der
bei der
Vermietung, beim Verkauf, Leasing oder Umbau bestehender Immobilien
sowie bei Neubauten vorgelegt werden muss. Bislang gab es diese Pflicht
nur für Wohngebäude, ab Juli wird diese Regelung
jedoch auch
auf Gewerbeimmobilien angewandt, auf Büros zum Beispiel,
Ladengeschäfte und Industriebetriebe. Von Jahresmitte an muss
der
Energieausweis sowohl Käufern als auch Mietern
zugänglich
gemacht werden.
Die EnEV unterscheidet zwischen einem sogenannten Verbrauchsausweis,
bei dem der Energieverbrauch der jeweils letzten drei Jahre betrachtet
und daraus ein Wert pro Quadratmeter und Jahr ermittelt wird,
und
einem Bedarfsausweis, bei dem Gebäudehülle und
Haustechnik
einer Immobilie untersucht werden. Beim Neubau eines Büros zum
Beispiel ist der Bedarfsausweis Pflicht, bei Altbauten hingegen besteht
die freie Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.
Die Anforderungen an Gewerbeneubauten werden wie bei Wohnimmobilien
über den Jahresprimärenergiebedarf definiert. Die
Berechnung
des Bedarfsausweises für Gewerbeimmobilien erfolgt dagegen
wesentlich detaillierter, denn die Bilanz umfasst zusätzlich
zum
Energiebedarf für Heizung, Warmwasser und Lüftung
auch die
Anteile für Kühlung und eingebaute Beleuchtung. Das
neue
Berechnungsverfahren ist in DIN V 18599 definiert, die Anforderungen
werden über ein Referenzgebäude festgelegt, das dem
realen
Objekt in Geometrie, Nettogrundfläche, Ausrichtung und Nutzung
entspricht. Außerdem spielen die energetische
Qualität der
Gebäudehülle und die Begrenzung des
Sonneneintragskennwertes
eine Rolle. Die Erstellung des Ausweises, der für jeweils zehn
Jahre gültig ist, kostet zwischen rund 50 und mehreren 100
Euro.
Auch wenn der Energieausweis für Gewerbeimmobilien erst am 1.
Juli
eingeführt wird, ist er möglicherweise schon
früher
nötig, es hängt vom jeweiligen Verhältnis
zwischen Wohn-
und Gewerbefläche ab. Besitzt ein Haus zum Beispiel weniger
als
zehn Prozent Gewerbefläche, gilt für das gesamte
Gebäude
die Frist für Wohnbauten, ist das Verhältnis dagegen
umgekehrt, muss der Energieausweis erst im Juli vorgelegt werden.
Bewegt sich das Verhältnis dazwischen, müssen zwei
unterschiedliche Energieausweise erstellt werden.
Für öffentliche Gebäude wie Schulen,
Rathäuser und
Kindergärten gilt die Energieausweispflicht ab dem 1. Juli
dann,
wenn sie über eine Nutzfläche von mehr als 1 000
Quadratmeter verfügen. Bei öffentlichen
Einrichtungen
und gewerblichen Immobilien mit starkem Publikumsverkehr besteht ab
einer Nutzfläche von 1 000 Quadratmetern zudem eine
Aushangpflicht. Bei Zwangsversteigerungen und bei
denkmalgeschützten Immobilien muss kein Ausweis vorgelegt
werden.
Außerdem gelten Sonderregelungen für
temporäre
Gebäude wie zum Beispiel Zelte.
Nicht jeder, der sich mit dem Thema Energie beschäftigt, ist
grundsätzlich auch berechtigt, einen Energieausweis
auszustellen.
Für Gewerbeimmobilien sind unter anderem Architekten und
Ingenieure zugelassen, wenn sie über mindestens zwei Jahre
Berufserfahrung verfügen, eine Zusatzausbildung absolviert
haben
oder bauvorlageberechtigt sind. Für Betriebe, die sich
verstärkt um energetische Belange im Unternehmen
kümmern
wollen, besteht die Möglichkeit, bei der HKBIS Handelskammer
Hamburg Bildungs-Service gGmbH einen Mitarbeiter zum
„Europäischen Energiemanager“ ausbilden zu
lassen.
Dieser berufsbegleitende IHK-Zertifikatslehrgang vermittelt die
verschiedensten Anknüpfungspunkte vom Energiemanagement bis
hin
zur Energietechnik und wird mit einer konkreten Projektarbeit im
Betrieb abgeschlossen.
Informationen
Der nächste IHK-Zertifikatslehrgang
„Europäischer
Energiemanager“ beginnt am 1. September. Weitere
Informationen
unter
www.hk24.de
oder bei Claudia Sommer,
E-Mail
claudia.sommer@hk24.de,
Telefon 36138-339.
hamburger wirtschaft, Ausgabe
Juni 2009