Handelskammer Hamburg 2009

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Zweite Änderung der Gebühren­ordnung der Handelskammer Hamburg vom 9. Februar 2009

Das Plenum der Handelskammer Hamburg hat in seiner Sitzung am 6. November 2008 gemäß § 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246), mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde beschlossen:

1. Der Gebührentarif der Gebührenordnung der Handelskammer Hamburg vom 10. Januar 2003 (Amtlicher Anzeiger Seite 572), zuletzt geändert am 7. April 2007 (Amtlicher Anzeiger Seite 1305) erhält folgende Fassung: 

Ziffer Gebührentatbestand Gebühr (Euro)
1. Ursprungszeugnisse
1.1 Ausstellung von Ursprungszeugnissen je Satz (1 Original plus 5 Kopien) 5 Euro
1.2 Ausstellung von Kaffeezeugnissen, Kakaozeugnissen je Satz (1 Original plus 5 Kopien) 14 Euro
1.3 Anfertigung jeder weiteren Kopie 1 Euro
2. Beglaubigungen
2.1 von Handelsrechnungen, Zollfakturen, Konsulatsfakturen je Satz (1 Original plus 5 Kopien) 5 Euro
2.2 Anfertigung jeder weiteren Kopie 1 Euro
3. Sonstige Bescheinigungen oder Beglaubigungen 5 Euro
4. Bearbeitung von Carnets
4.1 Ausstellung für Kammerzugehörige je Carnet mit bis zu 10 Einlageblättern 20 Euro
4.2 Ausstellung für Nichtkammerzugehörige je Carnet mit bis zu 10 Einlageblättern 40 Euro
4.3 Ausstellung je weitere zwei Einlageblätter 1 Euro
4.4 Regulierung/Reklamierung eines Carnets für Kammerzugehörige 10 Euro
4.5 Regulierung/Reklamierung eines Carnets für Nichtkammerzugehörige 20 Euro
5. Betreuung von Auszubildenden, Umschülern und Externen 50 Euro
6. Prüfungen für Auszubildende
6.1. Zwischenprüfungen
6.1.1 ohne Fertigkeitsprüfung 60 Euro
6.1.2 mit Fertigkeitsprüfung 75 Euro
6.1.3 Materialkosten nach Aufwand
6.2. Abschlussprüfungen
6.2.1.1 1. Teil der gestreckten Abschlussprüfung ohne Fertigkeitsprüfung 75 Euro
6.2.1.2 1. Teil der gestreckten Abschlussprüfung mit Fertigkeitsprüfung 90 Euro
6.2.2.1 am Ausbildungszeitende ohne Fertigkeitsprüfung 125 Euro
6.2.2.2 am Ausbildungszeitende mit Fertigkeitsprüfung 165 Euro
6.2.2.3 am Ausbildungszeitende mit besonderer Prüfungsform ohne Fertigkeitsprüfung 180 Euro
6.2.2.4 am Ausbildungszeitende mit besonderer Prüfungsform mit Fertigkeitsprüfung 220 Euro
6.2.3 Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verkäufer/-in 80 Euro
6.2.4 Materialkosten nach Aufwand
6.2.5 andere Prüfungen (nach Aufwand)von 45 Euro bis 200 Euro
6.3 Wiederholung der Abschlussprüfung gemäß Nummern 6.2.1.1 bis 6.2.5
7. Prüfungen für Externe und Umschüler (§ 40 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes)
7.1.1 1. Teil der gestreckten Abschlussprüfung ohne Fertigkeitsprüfung 100 Euro
7.1.2 1. Teil der gestreckten Abschlussprüfung mit Fertigkeitsprüfung 115 Euro
7.2.1 Prüfung ohne Fertigkeitsprüfung 150 Euro
7.2.2 Prüfung mit Fertigkeitsprüfung 190 Euro
7.2.3 Prüfung mit besonderer Prüfungsform ohne Fertigkeitsprüfung 205 Euro
7.2.4 Prüfung mit besonderer Prüfungsform mit Fertigkeitsprüfung 245 Euro
7.3 Materialkosten nach Aufwand
7.4 andere Prüfungen (nach Aufwand)von 45 Euro bis 200 Euro
7.5 Wiederholung der Abschlussprüfung gemäß Nummern 7.1.1 bis 7.4
8. Fort- und Weiterbildungsprüfungen
8.1 Bearbeitung von Zulassungsanträgen ohne Prüfungsteilnahme 50 Euro
8.2 Industrie-und Fachmeister/-in (soweit in diesem Tarif nicht besonders genannt)
8.2.1 Grundgebühr Industriemeister/Fachmeister/-in 500 Euro
8.2.2 mit besonderer Prüfungsform (zum Beispiel Projektarbeit) 600 Euro
8.2.3 mit integrierter Ausbilder-Eignungsprüfungzusätzlich 150 Euro
8.3 Fachwirte und Fachkaufleute (soweit in diesem Tarif nicht besonders genannt)
8.3.1 Grundgebühr Fachkaufmann/Fachwirt/-in 400 Euro
8.3.2 mit besonderer Prüfungsform (zum Beispiel Projektarbeit) 500 Euro
8.3.3 mit integrierter Ausbilder-Eignungsprüfungzusätzlich 150 Euro
8.4 Betriebswirt/Technische Betriebswirt/-in 600 Euro
8.5 Berufspädagoge/Berufspädagogin 600 Euro
8.6 Bilanzbuchhalter/-in 500 Euro
8.7 Medienfachwirt/-in 560 Euro
8.8 IT -Fortbildungsprüfungen (Operative Professionals) 600 Euro
8.9 Flugzeugabfertiger/-in 300 Euro
8.10 Croupier 250 Euro
8.11 Pharmareferent/-in 280 Euro
8.12 Schutz-und Sicherheitsfachkraft 280 Euro
8.13 Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen 250 Euro
8.14 Barmixer/-in 200 Euro
8.15 Fremdsprachenkorrespondent/-in 240 Euro
8.16 Ausbildereignung (AEVO) 150 Euro
8.17 andere Fort- und Weiterbildungsprüfungen (nach Aufwand)von 100 Euro bis 600 Euro
8.18 Wiederholung einer Fort- oder Weiterbildungsprüfung (ganz oder teilweise)von 100 Euro bis 600 Euro
8.19 Rücktritt von einer Fort- oder Weiterbildungsprüfung
8.19.1 mehr als einen Monat vor Prüfungsbeginn 50 Euro
8.19.2 weniger als einen Monat vor Prüfungsbeginn 50 Prozent der Prüfungsgebühr
9. Gleichstellung von Prüfungszeugnissen (nach Aufwand) von 40 Euro bis 60 Euro
10. Zweitschriften und Übersetzungen von Prüfungszeugnissen oder Urkunden (nach Aufwand) von 50 Euro bis 100 Euro
11. Sonstige Bescheinigungen oder Beglaubigungen im Bereich Berufsbildung(nach Aufwand) von 5 Euro bis 50 Euro
12. erfolgloses Widerspruchsverfahren 90 Euro
13. Sach- und Fachkundeprüfungen
13.1 Prüfung und Bescheinigung (nach Aufwand) von 80 Euro bis 320 Euro
13.2 Zweitschrift der Bescheinigung 28 Euro
14. Lehrgangsanerkennung und Prüfungen nach Kapitel 8.2 der Anl. B der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn – GGVSE
14.1 Anerkennung eines Lehrgangs für Lehrgangsveranstalter
14.1.1 für den ersten angemeldeten Kurs 450 Euro
14.1.2 für jeden weiteren angemeldeten Kurs 220 Euro
14.2 Wiederanerkennung von Lehrgängen50 Prozent von Nummern 14.1.1 und 14.1.2
14.3 Zustimmungsbedürftige Änderungen nach Anerkennung eines Lehrgangs (nach Aufwand) von 60 Euro bis 300 Euro
14.4 Lehrgangsgebühr 120 Euro
14.5 Prüfung und Bescheinigung nach Teilnahme am Lehrgang (Erstausstellung, Nachträge, Ersatzausstellung) 40 Euro
14.6 Ersatzausstellung einer Bescheinigung 28 Euro
15. Lehrgangsanerkennung zur Schulung der Gefahrgutbeauftragten sowie Prüfungen und Schulungsbescheinigungen nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
15.1 Anerkennung des allgemeinen Teils 540 Euro
15.2 Anerkennung eines besonderen Teils
15.2.1 ohne Beschränkung entsprechend dem Rahmenlehrplan 370 Euro
15.2.2 mit Beschränkung entsprechend vorhandenem Musterkursplan 370 Euro
15.2.3 mit Beschränkung ohne vorhandenen Musterkursplan 540 Euro
15.3 Wiederanerkennung von Lehrgängen ohne wesentliche Änderung50 Prozent von Nummern 15.1 bis 15.2.3
15.4 Zustimmungsbedürftige Änderungen nach Anerkennung eines Lehrgangs (nach Aufwand) von 80 Euro bis 280 Euro
15.5 Abnahme der Prüfung 140 Euro
15.6 Ausstellung des Schulungsnachweises ohne Prüfung nach § 2 Absatz 4 GbV, Nachträge, Ersatzausstellungen 40 Euro
16. Prüfungen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
16.1 Theoretische Prüfung und Bescheinigung „Grundqualifikation“ 200 Euro
16.2 Theoretische Prüfung und Bescheinigung „beschleunigte Grundqualifikation“ 110 Euro
16.3 Praktische Prüfung „Grundqualifikation“ 1 200 Euro
16.4 Praktische Prüfung „Grundqualifikation Umsteiger“ 1 000 Euro
16.5 Ausstellung einer Ersatzbescheinigung 28 Euro
17. Gewerberechtliche Unterrichtung und Bescheinigungen
17.1 Unterrichtung und Bescheinigung im Gaststättengewerbe nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 des Gaststättengesetzes
17.1.1 Unterrichtung und Bescheinigung 50 Euro
17.1.2 Sonderunterrichtung und Bescheinigung für Teilnehmer, bei denen die Zuziehung eines Dolmetschers erforderlich ist 135 Euro
17.1.3 Bescheinigung nach § 4 Absatz 1 des Gaststättengesetzes für Personen, die durch anderweitige Ausbildung von der Unterrichtung freigestellt sind 28 Euro
17.1.4 Zweitschrift der Bescheinigung 28 Euro
17.2 Unterrichtung und Bescheinigung im Bewachungsgewerbe nach § 34 a Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 der Gewerbeordnung
17.2.1 80-stündige Unterrichtung für Bewachungsunternehmer nach § 3 Absatz 1, § 1 Absatz 2 Nummern 1 bis 3 der Bewachungsverordnung 800 Euro
17.2.2 40-stündige Unterrichtung für Bewachungspersonal nach § 3 Absatz 1, § 1 Absatz 2 Nummer 4 der Bewachungsverordnung 400 Euro
17.2.3 Zweitschrift der Bescheinigung 28 Euro
18. Versicherungsvermittler
18.1.1 Erlaubnisverfahren gemäß § 34d Abs. 1 GewO 240 Euro
18.1.2 Erlaubnisverfahren gemäß § 34e Abs. 1 GewO 240 Euro
18.1.3 Erlaubnisverfahren Berater gemäß § 156 Abs. 3 GewO Umschreibung der Erlaubnis nach RechtsberaterG 120 Euro
18.1.4 Erlaubnisbefreiung gemäß § 34d Abs. 3 GewO 120 Euro
18.1.5 Rücknahme?/?Widerruf gemäß § 34d Abs. 2 GewO gebührenfrei
18.1.6 Rücknahme?/?Widerruf gemäß § 34e Abs. 2 GewO gebührenfrei
18.1.7 Ersatzausstellung einer Erlaubnisurkunde/-befreiung 28 Euro
18.2.1 Eintragungen in das Register gemäß § 34d Abs. 7 GewO 25 Euro
a) Aufnahme in das Register 25 Euro
b) Änderungen außerhalb der Gewerbeanzeige gebührenfrei
c) Änderungen innerhalb der Gewerbeanzeige 10 Euro bis 30 Euro
18.2.2 Eintragungen in das Register gemäß § 34e Abs. 2 GewO
a) Aufnahme in das Register 25 Euro
b) Änderungen innerhalb der Gewerbeanzeige gebührenfrei
c) Änderungen außerhalb der Gewerbeanzeige 10 Euro bis 30 Euro
18.2.3 Löschung aus dem Register gemäß § 11a Abs. 3 GewO gebührenfrei
18.2.4 Meldung der Tätigkeit für andere EU-Staaten gemäß § 11a Abs. 4 und 6 GewO je Staat 10 Euro
18.2.5 Meldung von Änderungen für andere EU-Staaten gemäß § 11a Abs. 6 GewO je Staat 10 Euro
18.2.6 Meldung der Löschung für andere EU-Staaten gemäß § 11a Abs. 6 GewO je Staat 10 Euro
18.2.7 Schriftliche Auskunft gemäß §11a Absatz 2 GewO 15 Euro
18.3 Sachkundeprüfungen gemäß §34d Abs. 2 Nr. 4 GewO
18.3.1 Sachkundeprüfung 280 Euro
18.3.2 Wiederholung schriflicher und praktischer Prüfungsteil 280 Euro
18.3.3 Wiederholung praktischer Prüfungsteil1 80 Euro
18.3.4 Rücktritt vor Anmeldebestätigung zur Prüfung gebührenfrei
18.3.5 Rücktritt nach Anmeldebestätigung zur Prüfung 140 Euro
18.3.6 Erfolgloses Widerspruchsverfahren 90 Euro
18.4 Prüfung gemäß § 15 VersVermVO 100 Euro
18.5 Auskünfte nach Ziff. 22.1 bis 22.3 an Dienststellen der FHH gebührenfrei
19. Prüfung der fachlichen Eignung eines Versteigerers 100 Euro
20. Nutzung der Patentschriftenauslegestelle
20.1 Großkunden-Jahreskarte 900 Euro
20.2 Einsichtnahme in das Patentarchiv
studenten, Schüler,Erwerblose und Rentner
25 Euro
10 Euro
20.3 Kopien oder Zusendung von Patentschrift-Kopien zur Einsichtnahme je Schrift 0,50, mindestens 8 Euro
21. Öffentliche Bestellung und Vereidigung; Anerkennung von Sachverständigen
21.1 Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen?/? Anerkennung von Sachverständigen nach § 18 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) 800 Euro
21.2 Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Messern, Wägern, Probenehmern und ähnlichen fachkundigen Personen 350 Euro
21.3 Wiederbestellung/Wiederanerkennung von Sachverständigen oder Erweiterung des Sachgebiets 300 Euro
21.4 Übernahme der öffentlichen Bestellung und Vereidigung aus einem anderen Kammerbezirk (Sitzverlegung) 200 Euro
21.5 Anerkennung/Errichtung einer Zweigniederlassung in Hamburg 150 Euro
21.6 Wiederbestellung von Messern, Wägern, Probenehmern und ähnlichen fachkundigen Personen 150 Euro
22. Maßnahmen nach der Verordnung (EWG) Nummer 1836/93 des Rates vom 29. Juni 1993 über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung und nach dem Umweltauditgesetz
22.1 Erstmalige Eintragung in das Registervon 230 Euro bis 882 Euro
22.2 Ablehnung der erstmaligen Eintragungvon 230 Euro bis 882 Euro
22.3 Prüfung der Voraussetzung für den Bestand der Eintragung nach Ablauf der Frist zur Vorlage einer neuen Umwelterklärungvon 77 Euro bis 460 Euro
22.4 Eintragung nach vorangegangener Ablehnung 77 Euro
22.5 Vorübergehende Aufhebung von 153 Euro bis 882 Euro
22.6 Streichung der Eintragung gemäß Artikel 6 Nummer 4 der Verordnung (EG) Nummer 761/2001 von 153 Euro bis 882 Euro

hamburger wirtschaft, Ausgabe April 2009