Interview: Jann Meyer-Abich
Wirtschaften wie ein Kaufmann
Jann Meyer-Abich ist
Präsident des Hamburger Rechnungshofes und gibt Empfehlungen
für die Finanzpolitik der Stadt. Die hamburger wirtschaft
sprach mit ihm über die Probleme einer überbordenden
Verschuldung und Strategien zum Gegensteuern.
hamburger wirtschaft: Wo
liegen die Hauptprobleme unseres öffentlichen Haushaltes?
Jann Meyer-Abich: Wir leben immer noch in der Illusion,
wir hätten Geld. Dabei haben wir auf dem Weg zur aktuellen
Lage sowohl in der Zeit von 1990 bis 1994 als auch in den Jahren 2007
und 2008 durch massive Ausgabensteigerungen entscheidende
Fehlentwicklungen für die finanzielle Lage der Stadt
eingeleitet.
hw: Wie konnte das geschehen?
Meyer-Abich: Die Politik will Gutes tun, will und muss
damit öffentlich wahrgenommen werden, aber selbst so wenig wie
möglich als belastend wirken. Dabei ist sie auf die Rhythmen
von Legislaturperioden angewiesen. Auf diesem Weg ist die Verschuldung
der öffentlichen Haushalte ein ideales Mittel. Sie bietet die
Chance, während der Amtszeit Wohltaten zu verteilen, die alle
bemerken, während die Finanzierung so versteckt wird, dass
dies niemand merkt. Dabei bleibt die Ausgabendisziplin auf der Strecke.
Sogar bei Investitionen sind die neu begründeten
Betriebsausgaben – Instandsetzung, Unterhaltung,
Abschreibung, Personal und Kreditzinsen – die Steuern und
Leistungsverzichte von morgen. Es gibt keine Geschenke der Politik an
die Bürger und die Wirtschaft – wir werden jede
Wohltat selbst mit Zins und Zinseszins bezahlen müssen.
hw: Hamburg hat bereits vor einigen Jahren seine
Landeshaushaltsordnung dahin gehend geändert, dass ab 2013
keine Neuverschuldung mehr zulässig ist. Sind wir damit bei
der Schuldenbegrenzung führend?
Meyer-Abich: Die eingeführte Schuldenregelung
wurde leider nicht in der hamburgischen Verfassung verankert. Obwohl
sie nicht als Schönwetter-Regel gefasst ist, soll sie offenbar
sogar abgeschafft werden. Wir brauchen Regelwerke, die nicht durch
Umgehungs- und Ausnahmetatbestände in ihrer Wirkung
ausgehöhlt werden können und somit neue Belastungen
für kommende Legislaturperioden wirkungsvoll verhindern.
hw: In die bundesdeutsche Verfassung ist vor Kurzem eine
Schuldenbremse für Bund und Länder eingefügt
worden. Wie bewerten Sie dieses Instrument?
Meyer-Abich: Es ist ein wichtiger Schritt in die richtige
Richtung. Jetzt kommt es darauf an, dass die neuen Schuldengrenzen im
Grundgesetz weder durch Verschuldungsverlagerung noch mithilfe anderer
Schlupflöcher umgangen und ausgehöhlt werden.
hw: Wie könnte das aussehen?
Meyer-Abich: Die Gefahr besteht darin, dass die
öffentliche Kreditaufnahme – wie in Hamburg
– auf Sondervermögen oder staatseigene
Gesellschaften und juristische Personen des öffentlichen
Rechts verlagert wird. Auch die Übertragung von Verschuldung
auf Kommunen und Sozialversicherungsträger oder eine
überhöhte Kreditaufnahme im
Übergangszeitraum bis 2019 wären schädlich.
Auch eine Flucht in Sonderfinanzierungen wie zum Beispiel
unwirtschaftliche Vermögensveräußerungen
mit anschließender Anmietung oder PPP-Maßnahmen
für Investitionsprojekte kann zu weiteren Haushaltsbelastungen
führen. Und schließlich ist davor zu warnen,
Ausnahmetatbestände wie Naturkatastrophen oder konjunkturelle
Notsituationen extensiv auszulegen.
hw: Wir haben uns daran gewöhnt, Investitionen
gänzlich durch Kredite zu finanzieren, wird dies
künftig noch möglich sein?
Meyer-Abich: Nein, auch Eingriffe bei Investitionen sind
zur Einhaltung der grundgesetzlichen Vorgaben notwendig. Schon Herbert
Weichmann hat vor über 40 Jahren festgestellt: ‚Aus
den Investitionsausgaben von heute werden die Betriebsausgaben von
morgen, und je mehr Investitionen für den Bürger
geschaffen werden, desto mehr wächst zwangsläufig der
Betriebshaushalt.’ Gerade dies muss verhindert werden.
Außerdem hält eine ungebremste
Investitionstätigkeit die Illusion einer nicht wirklich
bestehenden inanziellen Zwangslage aufrecht.
hw: Wie können wir ‚gute’
und ‚schlechte’ Investitionen voneinander
trennen?
Meyer-Abich: Entscheidungen dürfen wir nur auf
gesicherter Grundlage treffen. Jeder von uns, der eine Entscheidung mit
finanziellen Folgen zu treffen hat, macht sich vorher sowohl die Kosten
als auch den Nutzen klar. Erst nach sorgfältiger
Abwägung und Detailplanung trifft er seine Entscheidung, um
böse Überraschungen und Risiken möglichst zu
vermeiden. Der Staat ist hierzu sogar gesetzlich verpflichtet. Der
‚politische‘ Sprung über die
Hürde von Entscheidungsunsicherheiten und von
öffentlichem Hin und Her kann in Pulvermanns Grab oder auch im
Sumpf enden, wenn Hindernis und Terrain nicht vorher sondiert sind.
Hier muss die Finanzpolitik lernen, künftig wie ein
‚Kaufmann’ auf Basis belastbarer Untersuchungen von
Nutzen und Kosten zu wirtschaften.
Zur Person
Dr. Jann Meyer-Abich (63) hat sich in Hamburg einen Namen als Mahner
und Vorrechner zum öffentlichen Haushalt gemacht. Seit 2002
ist er
Präsident des Rechnungshofes der Freien und Hansestadt Hamburg
und
war bis Juni für ein Jahr Vorsitzender der
Präsidentenkonferenz der deutschen Rechnungshöfe. Er
war nach
den juristischen Staatsexamen in Hamburg wissenschaftlicher Assistent
am Seminar für Staatsphilosophie und Rechtspolitik der
Universität zu Köln und promovierte dort. Als Richter
am
Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht Hamburg war er zeitweise
in die Ministerialverwaltung und zu Parlamentarischen
Untersuchungsausschüssen abgeordnet. 1993 wechselte Jann
Meyer-Abich als Direktor zum Rechnungshof und wurde 1999 dessen
Vizepräsident. Der gebürtige Hamburger, der seine
Kindheit in
Mittelamerika verbrachte, ist verheiratet, zweifacher Vater und hat
zwei Enkel.
hamburger wirtschaft, Ausgabe
August
2010