Handelskammer Hamburg 2010

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Interview: Jann Meyer-Abich

Wirtschaften wie ein Kaufmann

Jann Meyer-Abich ist Präsident des Hamburger Rechnungshofes und gibt Empfehlungen für die Finanzpolitik der Stadt. Die hamburger wirtschaft sprach mit ihm über die Probleme einer überbordenden Verschuldung und Strategien zum Gegensteuern.
hamburger wirtschaft: Wo liegen die Hauptprobleme unseres öffentlichen Haushaltes?

Jann Meyer-Abich:
Wir leben immer noch in der Illusion, wir hätten Geld. Dabei haben wir auf dem Weg zur aktuellen Lage sowohl in der Zeit von 1990 bis 1994 als auch in den Jahren 2007 und 2008 durch massive Ausgabensteigerungen entscheidende Fehlentwicklungen für die finanzielle Lage der Stadt eingeleitet.

hw:
Wie konnte das geschehen?

Meyer-Abich:
Die Politik will Gutes tun, will und muss damit öffentlich wahrgenommen werden, aber selbst so wenig wie möglich als belastend wirken. Dabei ist sie auf die Rhythmen von Legislaturperioden angewiesen. Auf diesem Weg ist die Verschuldung der öffentlichen Haushalte ein ideales Mittel. Sie bietet die Chance, während der Amtszeit Wohltaten zu verteilen, die alle bemerken, während die Finanzierung so versteckt wird, dass dies niemand merkt. Dabei bleibt die Ausgabendisziplin auf der Strecke. Sogar bei Investitionen sind die neu begründeten Betriebsausgaben – Instandsetzung, Unterhaltung, Abschreibung, Personal und Kreditzinsen – die Steuern und Leistungsverzichte von morgen. Es gibt keine Geschenke der Politik an die Bürger und die Wirtschaft – wir werden jede Wohltat selbst mit Zins und Zinseszins bezahlen müssen.

hw:
Hamburg hat bereits vor einigen Jahren seine Landeshaushaltsordnung dahin gehend geändert, dass ab 2013 keine Neuverschuldung mehr zulässig ist. Sind wir damit bei der Schuldenbegrenzung führend?

Meyer-Abich:
Die eingeführte Schuldenregelung wurde leider nicht in der hamburgischen Verfassung verankert. Obwohl sie nicht als Schönwetter-Regel gefasst ist, soll sie offenbar sogar abgeschafft werden. Wir brauchen Regelwerke, die nicht durch Umgehungs- und Ausnahmetatbestände in ihrer Wirkung ausgehöhlt werden können und somit neue Belastungen für kommende Legislaturperioden wirkungsvoll verhindern.

hw:
In die bundesdeutsche Verfassung ist vor Kurzem eine Schuldenbremse für Bund und Länder eingefügt worden. Wie bewerten Sie dieses Instrument?

Meyer-Abich:
Es ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Jetzt kommt es darauf an, dass die neuen Schuldengrenzen im Grundgesetz weder durch Verschuldungsverlagerung noch mithilfe anderer Schlupflöcher umgangen und ausgehöhlt werden.

hw:
Wie könnte das aussehen?

Meyer-Abich:
Die Gefahr besteht darin, dass die öffentliche Kreditaufnahme – wie in Hamburg – auf Sondervermögen oder staatseigene Gesellschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts verlagert wird. Auch die Übertragung von Verschuldung auf Kommunen und Sozialversicherungsträger oder eine überhöhte Kreditaufnahme im Übergangszeitraum bis 2019 wären schädlich. Auch eine Flucht in Sonderfinanzierungen wie zum Beispiel unwirtschaftliche Vermögensveräußerungen mit anschließender Anmietung oder PPP-Maßnahmen für Investitionsprojekte kann zu weiteren Haushaltsbelastungen führen. Und schließlich ist davor zu warnen, Ausnahmetatbestände wie Naturkatastrophen oder konjunkturelle Notsituationen extensiv auszulegen.

hw:
Wir haben uns daran gewöhnt, Investitionen gänzlich durch Kredite zu finanzieren, wird dies künftig noch möglich sein?

Meyer-Abich:
Nein, auch Eingriffe bei Investitionen sind zur Einhaltung der grundgesetzlichen Vorgaben notwendig. Schon Herbert Weichmann hat vor über 40 Jahren festgestellt: ‚Aus den Investitionsausgaben von heute werden die Betriebsausgaben von morgen, und je mehr Investitionen für den Bürger geschaffen werden, desto mehr wächst zwangsläufig der Betriebshaushalt.’ Gerade dies muss verhindert werden. Außerdem hält eine ungebremste Investitionstätigkeit die Illusion einer nicht wirklich bestehenden ­inanziellen Zwangslage aufrecht.

hw:
Wie können wir ‚gute’ und ‚schlechte’ ­Investitionen voneinander trennen?

Meyer-Abich:
Entscheidungen dürfen wir nur auf gesicherter Grundlage treffen. Jeder von uns, der eine Entscheidung mit finanziellen Folgen zu treffen hat, macht sich vorher sowohl die Kosten als auch den Nutzen klar. Erst nach sorgfältiger Abwägung und Detailplanung trifft er seine Entscheidung, um böse Überraschungen und Risiken möglichst zu vermeiden. Der Staat ist hierzu sogar gesetzlich verpflichtet. Der ‚politische‘ Sprung über die Hürde von Entscheidungsunsicherheiten und von öffentlichem Hin und Her kann in Pulvermanns Grab oder auch im Sumpf enden, wenn Hindernis und Terrain nicht vorher sondiert sind. Hier muss die Finanzpolitik lernen, künftig wie ein ‚Kaufmann’ auf Basis belastbarer Untersuchungen von Nutzen und Kosten zu wirtschaften.
Jutta Thormann
jutta.thormann@hk24.de
Telefon 36138-351

Zur Person


Dr. Jann Meyer-Abich (63) hat sich in Hamburg einen Namen als Mahner und Vorrechner zum öffentlichen Haushalt gemacht. Seit 2002 ist er Präsident des Rechnungshofes der Freien und Hansestadt Hamburg und war bis Juni für ein Jahr Vorsitzender der Präsidentenkonferenz der deutschen Rechnungshöfe. Er war nach den juristischen Staatsexamen in Hamburg wissenschaftlicher Assistent am Seminar für Staatsphilosophie und Rechtspolitik der Universität zu Köln und promovierte dort. Als Richter am Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht Hamburg war er zeitweise in die Ministerialverwaltung und zu Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen abgeordnet. 1993 wechselte Jann Meyer-Abich als Direktor zum Rechnungshof und wurde 1999 dessen Vizepräsident. Der gebürtige Hamburger, der seine Kindheit in Mittelamerika verbrachte, ist verheiratet, zweifacher Vater und hat zwei Enkel.

hamburger wirtschaft, Ausgabe August 2010