Immobilienkosten
Standortfaktor Grundsteuern
Grunderwerbsteuer und Grundsteuer müssen bei
Immobilienentscheidungen berücksichtigt werden. Zur künftigen
Ausgestaltung der Grundsteuer gibt es verschiedene
Reformüberlegungen.
Erwirbt ein Unternehmen in Deutschland ein Grundstück mit oder
ohne Gebäude, ist Grunderwerbsteuer abzuführen, die zurzeit
zwischen 3,5 und 4,5 Prozent des Kaufpreises liegt. Seit der
Föderalismusreform im Jahr 2006 dürfen die Bundesländer
den Satz für die Grunderwerbsteuer selbst festlegen. Berlin,
Hamburg und Sachsen-Anhalt haben daraufhin ihre Steuersätze auf
4,5 Prozent angehoben, andere Bundesländer wie zum Beispiel
Brandenburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein planen
Erhöhungen in den nächsten Jahren, Schleswig-Holstein sogar
auf 5 Prozent ab 2013.
Ist ein Unternehmen bereits Eigentümer einer Immobilie, hat es
vierteljährlich die hierauf entfallende Grundsteuer an die
Gemeinde abzuführen, in der das Grundstück liegt. Die
Grundsteuer, die zu den Betriebskosten gehört, ist eine
Objektsteuer und bezieht sich auf Beschaffenheit und Wert eines
Grundstücks, wobei persönliche Verhältnisse des
Eigentümers fast ausnahmslos nicht berücksichtigt werden. Den
Gemeinden steht ein Hebesatzrecht auf die Grundsteuer zu, die auf
Grundstücke im Inland erhoben wird. Mit dem Grundsteueraufkommen
von rund 11 Milliarden Euro pro Jahr haben sie eine verlässliche
Finanzquelle, da die Einheitswerte der Grundstücke sich nur wenig
verändern und durch Bebauung tendenziell eher steigen. Zu
unterscheiden ist zwischen Grundsteuer A, die auf Grundstücke der
Landwirtschaft erhoben wird, und Grundsteuer B, erhoben auf andere
bebaute und bebaubare Grundstücke sowie auf Gebäude.
Berechnungsgrundlage der Grundsteuer ist der vom Finanzamt
festgestellte Einheitswert des Grundstücks oder des Gebäudes.
Er wird anhand des Bewertungsgesetzes ermittelt – bezogen auf
Wertverhältnisse von 1964 in den alten und von 1935 in den neuen
Bundesländern – und ist abhängig von der
Grundstücksart, dem Alter und der Ausstattung des jeweiligen
Gebäudes.
Im zweiten Schritt wird auf Basis des Einheitswertes der
Grundsteuermessbetrag festgelegt, indem der Einheitswert mit der
sogenannten Steuermesszahl multipliziert wird. Sie beträgt 6
Promille für land- und forstwirtschaftliche und zwischen 2,6 und
3,5 Promille für andere Immobilien. Anschließend wird der
Grundsteuermessbetrag mit dem individuellen Grundsteuerhebesatz der
Gemeinde multipliziert.
Laut der aktuellen Umfrage der Handelskammer haben in der
Metropolregion Hamburg in diesem Jahr 21 von 59 Gemeinden ab 10?000
Einwohner ihren Grundsteuerhebesatz A und 24 Gemeinden den
Grundsteuerhebesatz B erhöht, keine Gemeinde hat ihre
Hebesätze gesenkt. Dabei sind die Grundsteuerhebesätze A und
B der um Hamburg herum liegenden Kommunen in Schleswig-Holstein mit
maximal jeweils 350 Prozent in Lauenburg, Schwarzenbek und Pinneberg im
Schnitt niedriger als in Niedersachsen. Dort weisen elf Gemeinden
Grundsteuerhebesätze A und B mit über 400 Prozent auf. Die
niedrigsten Hebesätze A und B verzeichnet in Schleswig-Holstein
Rellingen mit 200 und 220 Prozent und in Niedersachsen Seevetal mit
jeweils 300 Prozent. Hamburgs Hebesätze betragen seit 2005
für die Grundsteuer A 225 Prozent, für die Grundsteuer B 540
Prozent.
Die Bundesländer streben seit Jahren eine Reform der Grundsteuer
an. Der Druck hat sich erhöht, seit auch der Bundesfinanzhof im
Juni eine Neuregelung anmahnte. Die obersten Steuerrichter
erklärten, es sei nicht länger hinzunehmen, dass sich die
Besteuerung an den Einheitswerten orientiert, die in den alten
Ländern auf dem Stand von 1964 und in den neuen Ländern von
1935 festgeschrieben sind. Zurzeit werden verschiedene Modelle
diskutiert. Im August dieses Jahres legten die Länder Bayern,
Hessen und Baden-Württemberg ein vereinfachendes Reformmodell vor,
das die Multiplikation von Flächenmerkmalen mit sogenannten
Äquivalenzzahlen vorsieht, wobei auf die Ermittlung von
Grundstückswerten verzichtet werden soll.
Andere Länder favorisieren Modelle, die sich eher am
Verkehrswert der Grundstücke orientieren. So haben die
Länder Berlin, Bremen, Niedersachsen, Sachsen und
Schleswig-Holstein hierzu eine Machbarkeitsstudie veröffentlicht.
Im Januar dieses Jahres beschloss die Finanzministerkonferenz, in einer
Arbeitsgruppe unter Federführung von Nordrhein-Westfalen
Vorschläge zur Reform der Grundsteuer bis 2012 zu erarbeiten.
Informationen
Die Grundsteuerhebesätze der Metropolregion Hamburg unter
www.hk24.de.
hamburger wirtschaft, Ausgabe
November
2010