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Pressemitteilung zum neuen Leitfaden
(PDF, 380 KB) (Dokument-Nr.: 59503)
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Die Logistik-Initiative Hamburg im Internet (Link: http://www.hamburg-logistik.net/)
Sie befinden sich hier: Startseite > Standortpolitik > Sicherheit in der Wirtschaft > Unternehmenssicherheit > Leitfaden der Logistik-Initiative zum Umgang mit den EU-Terrorlisten
Um Logistik-Unternehmen die Anwendung von Sicherheitsbestimmungen zu erleichtern, hat die Logistik-Initiative Hamburg den Leitfaden "Umgang mit Anti-Terror-Listen in der Logistik" herausgebracht. Er soll Unternehmen praktische Hinweise für eine Verbesserung der Sicherheit in der Lieferkette geben. Denn: Sicherheitslücken können erhebliche Konsequenzen im Wertschöpfungsprozess hervorrufen .
Den Leitfaden erarbeitet hat eine Arbeitsgruppe der Logistik-Initiative Hamburg, die aus Vertretern aus Wirtschaft und Wissenschaft besteht und seit 2008 existiert. Auf rund 50 Seiten gibt er vor allem klein- und mittelständischen Unternehmen sinnvolle Hinweise für eine Anpassung der eigenen Prozesse an die verschärften Sicherheitsanforderungen und stellt wichtige Kriterien bei der Auswahl von unterstützender Software vor.
Der Leitfaden kann über die Internetseite der Logistik-Initiative Hamburg bestellt werden.
Hintergrund: Als Reaktion auf die Anschläge vom 11. September 2001 wurden von den USA, den Vereinten Nationen und der Europäischen Union Gesetze und Verordnungen erlassen, mit denen gegen den internationalen Terrorismus angekämpft werden soll. Durch sie sollen Terroristen und Terrororganisationen Gelder, Vermögenswerte und andere wirtschaftliche Ressourcen entzogen werden. Unternehmer sind dazu verpflichtet zu verhindern, dass direkte oder indirekte Geschäftskontakte zu Terrororganisationen und ihnen zugeordnete Einrichtungen und Einzelpersonen aufgebaut oder unterhalten werden. Zur Einhaltung dieser Maßnahmen wurden und werden laufend geänderte Namenslisten der betreffenden Personen und Organisationen, sogenannte Anti-Terror-Listen, veröffentlicht. Diese Listen sind bindend. Wer sich nicht an sie hält, verstößt gegen das Außenwirtschaftsrecht und muss mit vielfältigen juristischen Konsequenzen rechnen.
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