Die Produkt- und Markenpiraterie richtet in Deutschland erheblichen wirtschaftlichen Schaden an. Experten schätzen, dass etwa zehn Prozent sämtlicher umgesetzten Güter Plagiate sind. Umgerechnet ergibt sich für Deutschland ein Schaden von ca. 25 Milliarden EURO. Wie Umfrage bei Markenartikelherstellern ergaben, hatte bereits jeder zweite Hersteller schon einmal mit diesem Thema zu tun. Wegen der großen Dunkelziffer an unentdeckten Fälschungen ist mit einer noch stärkeren Betroffenheit zu rechnen. Die Bedrohung der deutschen Wirtschaft durch die Produkt- und Markenpiraterie nimmt zu. Von 1995 bis zum Jahr 2000 hat sich die Zahl der Grenzbeschlagnahmen versechsfacht.
Wer wirkungsvoll gegen Nachahmer vorgehen will, muss sich seine technische Erfindung oder die optische Gestaltung einer Marke schützen lassen. Gegen eine Bearbeitungsgebühr von ca. 30 bis 300 EUR und die Hinterlegung einer Bankbürgschaft können die Inhaber von Schutzrechten für zwei Jahre bei der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz (ZGR) den Antrag auf Beschlagnahme verdächtiger Sendungen stellen. Dem Antrag sind detaillierte Produktbeschreibungen und Kriterien für die Identifikation der Originalprodukte beizufügen. Wenn der Zoll anhand dieser Kriterien den Verdacht hat, dass es sich bei der kontrollierten Sendung um Plagiate handelt, darf er die Sendung bis zu zehn Werktagen sicherstellen. Falls die Prüfung längere Zeit erfordert, ist eine Verlängerung um weitere zehn Werktage möglich. Innerhalb dieser Zeit muss der Hersteller oder ein von ihm benannter Sachverständiger prüfen, ob wirklich Fälschungen sichergestellt wurden. Gelingt dieser Nachweis erhält der Rechteinhaber die vollständigen Informationen über die Sendung und kann so über die Lieferkette eventuell auch den Produzenten der Plagiate identifizieren. Auf diesem Wege lassen sich relativ schnell zivilrechtliche Maßnahmen gegen die Fälscher erwirken.
Dieses Verfahren, das auch in anderen Ländern in ähnlicher Weise praktiziert wird, wird von vielen großen Markenherstellern genutzt. Lt. Auskunft des Aktionskreises Deutsche Wirtschaft gegen Produkt- und Markenpiraterie e.V. (APM) haben ca. 80 Prozent der APM-Mitglieder entsprechende Anträge gestellt. Die Anmeldung erfolgt zentral bei der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz (ZGR) in München. Nach der entsprechenden Bearbeitung erfolgt die Weitergabe der Produktinformationen an alle 1.000 Zolldienststellen im Bundesgebiet. Zusätzlich schult die ZGR die Zollbeamten, um ihnen die Identifikation von Fälschungen zu erleichtern.
Der Aktionskreis Deutsche Wirtschaft gegen Produkt- und Markenpiraterie beschäftigt sich nunmehr schon seit nahezu 10 Jahren mit der Bekämpfung von Produkt- und Markenpirateriefällen. Er hat dadurch einen guten Erfahrungsschatz gewinnen können. Mitglieder sind derzeit über 70 Unternehmen aus dem In- und Ausland, die sich gemeinsam dem Kampf gegen diese Wirtschaftskriminalität stellen.
Für die Markenhersteller ist es häufig aber nicht mit der Anmeldung und Pflege von gewerblichen Schutzrechten sowie der Grenzbeschlagnahme getan. Die Plagiate haben vielfach ein Qualitätsniveau erreicht, die selbst für Fachleute eine Identifikation auf den ersten Blick unmöglich machen. Hier können Hologramme und andere spezielle Identifikationsmöglichkeiten schnelle Hilfe leisten. Viele Markenhersteller suchen bei der Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie auch den Kontakt zu anderen betroffenen Unternehmen. So haben sich verschiedene, auch branchenbezogene Verbände gegründet:
Auf Grund der großen Probleme mit Produkt- und Markenpiraterie in China hat der DIHK beim Aktionskreis Deutsche Wirtschaft gegen Produkt- und Markenpiraterie eine Kontaktstelle für Unternehmen eingerichtet. Aufgabe der Kontaktstelle ist es, Informationen über Problemfälle zu sammeln sowie positive und negative Erfahrungen auszuwerten. Die gesammelten und aufbereiteten Informationen sollen die Bundesregierung mit besseren Daten versorgen und gegebenenfalls in die Lage versetzen, auch konkrete Fälle mit der chinesischen Seite im Einverständnis des betroffenen Unternehmens zu erörtern und abzustellen. Die China-Kontakt-Stelle steht auch Nichtmitgliedern von APM offen. Bitte weisen Sie betroffene Unternehmen, sofern diese Schutzrechte in China angemeldet haben, auf diese Kontaktstelle hin. Die Koordinaten lauten: Aktionskreis Deutsche Wirtschaft gegen Produkt- und Markenpiraterie, Haus der Deutschen Wirtschaft, Breite Str. 29, 10178 Berlin, Ulrich Jürgensen, Tel: 030/203082720, Telefax: 030/203082718.