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STANDORTPOLITIK
Merkblatt Demonstrationen in Hamburg
Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit stützt sich auf Artikel 8 Grundgesetz und wird als eines der wesentlichsten Grundrechte unserer Verfassung angesehen.
Die Wahrnehmung des Grundrechtes in der Öffentlichkeit berührt auch die Rechte Dritter und kann zu Einschränkungen führen, z.B. durch Versammlungen in der Innenstadt und die damit verbundenen Behinderungen bei der Erreichbarkeit der City.
Versammlungen sind nicht genehmigungspflichtig, müssen aber angemeldet werden. Zuständig dafür ist in Hamburg die „Versammlungsbehörde”. Die Versammlungsbehörde ist der Polizei Hamburg zugeordnet.
Behörde für Inneres/Polizei
Versammlungsbehörde/FLD 24
Bruno-Georges-Platz 1
22297 Hamburg
Tel: 040 42866–6076 oder –6077
Fax: 040 42866–6049
Die Versammlungsbehörde ist von Montag bis Freitag, zwischen 07:30 und 16:00 Uhr erreichbar. auch an Wochenenden und Feiertagen.
Hier können Sie sich auch nach anstehenden Demonstrationen auf Hamburger Stadtgebiet erkundigen.







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