. .
Illustration

STANDORTPOLITIK

Korruptionsbekämpfung und Korruptionsvorbeugung

Die Bekämpfung von Korruption muss repressiv durch Strafverfolgung, sollte jedoch auch schon präventiv in Angriff genommen werden. Beide Formen der Korruptionsbekämpfung werden in Hamburg von den unterschiedlichsten Einrichtungen durchgeführt bzw. unterstützt.

Repressiv

Die repressive Korruptionsbekämpfung ist den staatlichen Ordnungsbehörden und der Justiz zugewiesen.

In Hamburg ist bei der Innenbehörde das Dezernat für Interne Ermittlungen (D.I.E.) angesiedelt.

In den Aufgabenbereich dieses Dezernates fallen die Delikte des 30. Abschnittes des StGB über Straftaten im Amt. Hierzu zählen nicht nur die klassischen Amtsdelikte wie Bestechlichkeit/Bestechung gemäß §§ 332, 334 StGB oder Körperverletzung im Amt gemäß § 340 StGB, sondern auch z. B. Rechtsbeugung § 339 StGB, Verfolgung Unschuldiger § 344 StGB und Falschbeurkundung im Amt § 348 StGB. Hinzu kommen die sogenannten unechten Amtsdelikte, wie etwa der Verrat von Privatgeheimnissen gemäß § 203 StGB oder Verwahrungsbruch § 133 StGB, die zwar von jedermann begangen werden können, bei denen die Amtsträgereigenschaft jedoch mit einer Erhöhung des Strafrahmens verbunden ist.

Die Zuständigkeit der Hamburger Behörde für Inneres umfasst alle Vorgänge, in denen ein Tatort in Hamburg anzunehmen ist. Täterzielgruppe sind alle Amtsträger - nicht nur hamburgische. Dazu zählen auch etwa die Beschäftigten des Bundes, der Bahn oder der Post.

Darüber hinaus kann sich die Amtsträgereigenschaft eines Beschuldigten auch ergeben, wenn dieser in überwiegend staatlich kontrollierten Betrieben beschäftigt ist, welche Aufgaben der staatlichen Daseinsvorsorge (z. B. öffentlicher Personennahverkehr, Energieversorgungsunternehmen) wahrnehmen.

Die Aufdeckung solcher Korruptionsfälle umfasst aber nicht nur die Ermittlung von Tätern aus dem öffentlichem Dienst, sondern auch der jeweiligen Geldgeber, i. d. R. aus dem Bereich der Wirtschaft.

Bei der Staatsanwaltschaft ist für Korruptionsbekämpfung die Abteilung 55 der Wirtschafts- und Steuerabteilung verantwortlich. In ihren Aufgabenbereich fallen die Ermittlungen bei Wirtschaftsdelikten, bei Korruptionsverfahren und bei Verfahren wegen illegaler Beschäftigung. Diese gemeinsame Zuständigkeit ergibt sich daraus, dass Wirtschaftsdelikte und Verfahren wegen illegaler Beschäftigung in der Regel mit Korruptionsverfahren zusammenfallen.

Sowohl das Dezernat für Interne Ermittlungen als auch die Abteilung 55 arbeiten bei der Ermittlung und Verfolgung von Korruptionsdelikten Hand in Hand. Dieses findet unter anderem in dem regelmäßig stattfindenden Gesprächskreis Korruption statt, der zusätzlich zur täglichen Zusammenarbeit gegründet wurde und in dem beide Abteilungen ihre Erfahrungen austauschen, rechtliche Problemfälle erörtern, laufende Verfahren sämtlichen Mitgliedern des Gesprächskreises darlegen und das weitere Vorgehen besprechen.

Eine nicht staatliche Einrichtung zur Korruptionsbekämpfung ist die Vertrauensstelle der Hamburger Wirtschaft. Diese wirkt unterstützend für die öffentlichen Einrichtungen und soll dabei Ansprechpartner für Aussagewillige sein, die einen besonderen Vertrauensschutz in Anspruch nehmen wollen.

Präventiv:

Präventive Maßnahmen können und sollten in allen für Korruption anfälligen Bereichen getroffen werden.

Für die öffentlichen Einrichtungen der Stadt Hamburg wurde aufgrund einer Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft Korruptionsbekämpfung die sogenannte „Antikorruptionskonferenz“ gegründet. Diese mehrmals im Jahr stattfindende Konferenz setzt sich aus leitenden Vertretern der Staatsanwaltschaft, der Abteilung für Wirtschaftsdelikte beim LKA, der Justizbehörde, des Rechnungshofes, der Umweltbehörde, des Senatsamtes für Bezirksangelegenheiten, der Wirtschaftsbehörde, des Amtes für Strom- und Hafenbau, des Personalamtes, der Finanzbehörde sowie des Dezernates für Interne Ermittlungen, dessen Leiter auch den Vorsitz führt, zusammen. Aufgabe ist es, aktuelle Gesichtspunkte der Korruption zu diskutieren und behördenübergreifende Maßnahmen zu entwickeln und durchzuführen. Die konkreten Empfehlungen der Konferenz werden durch die Vielzahl der teilnehmenden Behörden und Einrichtungen in die beteiligten Stellen transportiert und dort dann praktisch umgesetzt.

Einige Empfehlungen der Konferenz werden auch dem Senat zur Beschlussfassung vorgelegt, so dass einheitliches und verbindliches Recht für alle Hamburger Behörden gilt.

Beispiele für ebensolche Senatsbeschlüsse aufgrund von Empfehlungen der Antikorruptionskonferenz sind die Regelungen zur Personalrotation oder zur Mitteilungspflicht bei Korruptionsverdacht.

Ferner wurde eine Zentrale Beratungsstelle zur Korruptionsbekämpfung beim Dezernat für Interne Ermittlungen eingerichtet, die vor allem Ansprechpartner zu Fragen der präventiven und repressiven Korruptionsbekämpfung ist. Sie ist hauptsächlich von ihrer Ausrichtung her an Behördenbedienstete gerichtet. Um auch Außenstehenden eine direkte Ansprechmöglichkeit bei Korruptionsverdacht oder -betroffenheit zu geben, wurde ein Bürgertelefon eingerichtet, bei dem sich Aussagewillige melden können und sollen.

Jedoch findet Korruption nicht nur in öffentlichen Einrichtungen statt, sondern auch in Unternehmen. Auch im Bereich der freien Wirtschaft sind Maßnahmen zur Prävention von Korruption denkbar.

Es muss ein Bewusstsein bei den Einzelnen geschaffen werden, dass Korruption nicht hilft, um Aufträge zu erhalten und dem Unternehmen wirtschaftliche Vorteile zu sichern.

Kurzfristig gedacht mag dieses zwar zutreffen, doch langfristig und global gesehen schadet es der Allgemeinheit und endet darin, dass Arbeitsplätze verloren gehen und die Kosten für den Einzelnen explodieren.

Deswegen müssen auch in Unternehmen präventive Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung getroffen werden. Ein wichtiger Ansatz dabei ist, dass vor allem von den Unternehmensleitungen und den leitenden Angestellten ein einwandfreies Verhalten vorgelebt wird. Eine Sensibilisierung für diese Thematik muss auf allen Positionen in den Unternehmen geschaffen werden. Korruptionsanfällige Arbeitsplätze, wie z. B. Vertrieb oder Auftragsvergabe, müssen weitestgehend resistent gegen Korruptionsversuche von Außen und Innen gemacht werden.

Mögliche Ansätze zur Korruptionsbekämpfung in den Unternehmen sind z. B. die Schaffung eines externen Ombudsmannes und/ oder eines internen Korruptionsbeauftragten.

Aufgabe beider Positionen ist es für Hinweisgeber einen vertrauenswürdiger Ansprechpartner zu sein und dann über mögliche weitere Schritte zu beratschlagen bzw. einzuleiten.

Der Unterschied ist, dass der Ombudsmann nicht in dem Unternehmen selbst angesiedelt, sondern extern tätig ist, der kraft Amtes oder vertraglicher Bestimmungen zur Verschwiegenheit verpflichtet und Ansprechpartner für Angestellte, Geschäftspartner oder Dritte ist, während der Korruptionsbeauftragte ein Angestellter des Unternehmens ist und Ansprechpartner für Mitarbeiter sein soll.

Aufgedeckte Korruptionsfälle müssen auch im Unternehmen im Nachhinein konsequent disziplinarrechtlich und gegebenenfalls strafrechtlich verfolgt werden.

Die Hamburger Vertrauensstelle gegen Korruption

Als privatrechtlich strukturierte Anlaufstelle zum Thema Korruption und Korruptionsprävention steht Unternehmen in Hamburg seit 2003 auch die "Hamburger Vertrauensstelle gegen Korruption" zur Verfügung, die bei der PRO HONORE e.V. angesiedelt ist und gemeinsam mit unserer Handelskammer, der Handwerkskammer Hamburg sowie der Versammlung Eines Ehrbaren Kaufmanns zu Hamburg (VEEK) e.V. getragen wird.

Die Vertrauensstelle wird anwaltlich durch einen auf dem Gebiet der Wirtschaftskriminalität erfahrenen und PRO HONORE e.V. verbundenen Rechtsanwalt geleitet, um dem Hinweisgeber in jedem Fall Sachkenntnis und Vertraulichkeit zu gewährleisten. Sie basiert auf dem Vertrauen, das die Wirtschaft, gleichermaßen wie der Einzelne als Unternehmer oder als Konsument PRO HONORE seit Jahrzehnten entgegenbringen. Die Vertrauensstelle

  • arbeitet für Zeugen oder Hinweisgeber kostenfrei,
  • wird geleitet durch einen erfahrenen Rechtsanwalt,
  • bietet Vertraulichkeit und auf Wunsch Anonymität,
  • erfasst mit der erforderlichen Sachkunde Hinweise und Informationen,
  • recherchiert branchennah und wirtschaftsverbunden,
  • veranlasst (nur) nach Absprache die Benachrichtigung der zuständigen Stellen,
  • stellt im Namen von PRO HONORE e.V. eventuell erforderliche Strafanträge,
  • gewährleistet effizienten Schutz des Hinweisgebers bis in das gerichtliche Verfahren,
  • setzt sich dafür ein, dass dem Zeugen oder dem Hinweisgeber aus seiner Mitwirkung keine persönlichen oder wirtschaftlichen Nachteile entstehen.

Ansprechpartner

Dezernat Interne Ermittlungen
Altstädter Straße 2,
20095 Hamburg
Tel.: 0 40 / 42 86 - 6 73 05
Fax: 0 40 / 42 86 - 6 73 49
E-Mail: die@polizei.hamburg.de
Internet: www.die.hamburg.de
Zentrale Beratungsstelle
Tel. 0 4 0 - 42 86 – 6 73 41
kostenfreies Bürgertelefon
Tel. 0 8 0 0 - 34 37 238
Staatsanwaltschaft Hamburg
Gorch-Fock-Wall 15,
20355 Hamburg
Telefonzentrale: (040) 4 28 43 - 0
Behördenleitung: (040) 4 28 43 -1700 / -1702
Telefax: (040) 4 28 43 - 1867


Vertrauensstelle gegen Korruption
c/o Rechtsanwalt Otto D. Dobbeck
Wandsbeker Stieg 39
22087 Hamburg
Telefon: 040-251 33 78 (Büro allgemein)
040-45 00 00 79 (Vertrauensstelle)
Telefax: 040-251 38 62
E-Mail: RA-Hamburg@t-online.de
Internet: www.vertrauensstelle-Hamburg.de


 
 

DOKUMENT-NR. 31304

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 040 36138138
  • Fax: 040 36138401

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • WIRTSCHAFTSPOLITIK

  • AKTUELLE THEMEN