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Institut für Mittelstandsforschung (Link: http://www.ifm-bonn.de/)
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Für den Begriff Mittelstand gibt es keine gesetzliche oder allgemein gültige Definition. Da jedoch kaum ein Schlagwort in der Wirtschaftspolitik so häufig verwendet wird, ist es besonders wichtig, nach der jeweils zugrundeliegenden Abgrenzung zu fragen. Im folgenden finden Sie gängige Definitionen, die quantitative Merkmale zur Abgrenzung enthalten. Aber auch qualitative Aspekte spielen in manchen Definitionen eine Rolle. Insbesondere die Einheit von Eigentum und unternehmerischer Verantwortung wird häufiger als charakteristisch angesehen.
Allgemein akzeptierte statistische Abgrenzungskriterien existieren nicht.
In der Praxis wird die Frage der Abgrenzung insbesondere dann relevant, wenn es um Maßnahmen zur Mittelstandsförderung geht. Immer häufiger findet man in Literatur und Praxis auch die Bezeichnung "KMU" (kleine und mittelständische Unternehmen). Diese Bezeichnung ist dem Englischen "SME" (small and medium sized enterprises) nachempfunden.
Die in Deutschland gängige Abgrenzung (beispielsweise Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit) ist die Mittelstandsdefinition des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn.
Definition des Instituts für Mittelstandsforschung
Zum Mittelstand gehören alle Selbständigen in den freien Berufen, Handwerksbetriebe und alle gewerblichen Betriebe, die folgende Kriterien erfüllen:
Davon unterschieden werden noch die kleinen Unternehmen, die
Neben den quantitativen Abgrenzungskriterien über Umsatz und Beschäftigtenzahl nennt das Institut für Mittelstandsforschung auch qualitative Kriterien, die für mittelständische Unternehmen charakteristisch sind:
Nach dieser Definition gehören in Deutschland mehr als 99% aller Unternehmen zum Mittelstand.
Definition der Europäischen Union für KMU
Seit 2005 verwendet die Europäische Kommission eine neue Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Dabei werden Schwellenwerte für die Beschäftigtenzahl, Umsatz und Bilanzsumme sowie Kriterien bezüglich der Unabhängigkeit des Unternehmens festgelegt, auf Basis derer die Einstufung als KMU erfolgt. Sie ist Grundlage für die Eingrenzung des Empfängerkreises für EU-Förderprogramme. Im Rahmen des EU-Beihilferechts gilt sie auch bezüglich der wettbewerbsrechtlichen Prüfung von nationalen Unterstützungsmaßnahmen für KMU.
Im Einzelnen legt die Definition Folgendes fest:
| Größenklasse | Anzahl der Mitarbeiter | Max. Jahres- umsatz | Max. Jahres- bilanzsumme |
| Mittleres Unternehmen | unter 250 | 50 Mio. Euro (bisher: 40 Mio. Euro) | 43 Mio. Euro (bisher 27 Mio. Euro) |
| Kleines Unternehmen | unter 50 | 10 Mio. Euro (bisher: 7 Mio. Euro) | 10 Mio. Euro (bisher 5 Mio. Euro) |
| Kleinst- unternehmen | unter 10 | 2 Mio. Euro (bisher nicht definiert) | 2 Mio. Euro (bisher nicht definiert) |
Ein Unternehmen gilt grundsätzlich nicht als KMU, wenn 25% oder mehr seines Kapitals oder seiner Stimmrechte direkt oder indirekt von einem oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert werden. Ausnahmen bei der Überschreitung des Schwellenwerts von 25% sind zulässig, wenn es sich um Investitionen u.a. von Universitäten oder Forschungszentren ohne Gewinnzweck handelt, die nicht mit dem Unternehmen verbunden sind.
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