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STANDORTPOLITIK

Flächennutzungs- und Bebauungspläne

Hauptinstrumente der Bauleitplanung sind der Flächennutzungsplan als vorbereitender und der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan. Die Darstellungen im Flächennutzungsplan sind der Rahmen für die Verwaltung; entscheidend für die Situation vor Ort sind jedoch die Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Der Inhalt, der Zweck und das Verfahren der Bauleitplanung wird durch das Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Die weitere Konkretisierung (insb. im Hinblick auf die Zulässigkeit von Nutzungen in den Baugebieten; hierzu zählen Industrie-, Gewerbe-, Misch-, Kern- und Wohngebieten) erfolgt durch die Baunutzungsverordnung (BauNVO).

In Hamburg besteht - historisch bedingt und über das Stadtgebiet verteilt - unterschiedliches Planrecht nebeneinander. So gibt es zwar Bebauungspläne nach dem Baugesetzbuch, für zahlreiche Quartiere bindend ist aber so genanntes altes Planrecht nach Baustufenplänen in Verbindung mit der Baupolizeiverordnung. Dies führt insbesondere im Zusammenhang mit der Zulässigkeit von Nutzungen in oben genannten Baugebieten zu deutlichen Unterschieden.
Sie können den Ihren Standort betreffenden Bebauungsplan und den dazugehörigen Erläuterungsbericht beim zuständigen Bezirksamt oder im Internet unter www.hamburg.de/bebauungsplaene-online einsehen. Sollten Sie in diesem Zusammenhang noch weitere Fragen haben, so beraten wir Sie gerne.

Bebauungspläne, die sich augenblicklich in der Aufstellung befinden, entnehmen Mitglieder unserer Handelskammer bitte der Liste mit den aktuellen Bebauungsplänen . Hier werden unsere Mitglieder auch über den aktuellen Stand des Verfahrens informiert. Sollte Ihr Betrieb in einem Gebiet liegen, für das sich derzeit ein Bebauungsplan in Aufstellung befindet, haben Sie im Rahmen der Öffentliche Plandiskussion (ÖPD ) und der öffentlichen Auslegung Gelegenheit, Ihre Anregungen und Bedenken gegenüber der plangebenden Verwaltung einzubringen. Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, so geben wir Ihnen gern weitere Auskünfte.
Unsere Handelskammer nimmt im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zu neuen und zu ändernden Bebauungsplänen gegebenenfalls Stellung, um die Belange der Wirtschaft im Plangebiet zu vertreten.

DOKUMENT-NR. 7827

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