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Stadt Hamburg (Link: http://www.hamburg.de/bebauungsplaene-online/)
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Der damalige Finanzsenator Dr. Michael Freytag und Eimsbüttels damaliger Bezirksamtsleiter Dr. Jürgen Mantell hatten am 28. Februar 2007 den Startschuss für ein weiteres innovatives E-Government-Projekt der Freien und Hansestadt Hamburg gegeben. Über www.hamburg.de/bebauungsplaene-online ist es seit dem möglich, alle festgestellten Bebauungspläne in Hamburg im Internet anzusehen, herunterzuladen und auszudrucken. Mittlerweile gilt dies auch für die Bebauungspläne, die sich noch in der Aufstellungsphase befinden.
Senator Dr. Michael Freytag: E-Government ist ein wichtiger Standortfaktor im Wettbewerb der Städte und Regionen. Hamburg setzt sich mit seinem neuen Stadtplanungsprojekt im Internet an die Spitze in Deutschland bei kundenorientierten Online-Angeboten für Bürger und Unternehmen. Der innovative Internet-Service ermöglicht künftig die direkte Einbindung von Unternehmen und Bürgern in die Stadtplanungsentwicklung über das Internet. Alle Beteiligten sparen Zeit, Wege und Geld.
Die Bezirksämter haben auf ihren Internetseiten eine Vielzahl von interessanten Informationen rund um das Thema Stadt- und Landschaftsplanung publiziert. Ab sofort können sich Bürger und Wirtschaft eine Übersicht über Bebauungspläne, Bebauungsplanverfahren, aktuelle bauliche Projekte und Ansprechpartner im Bezirk verschaffen. Dazu können alle Bebauungspläne bequem von zuhause oder dem Büro online abgerufen werden - der Gang zum Bezirksamt oder der Anruf werden dadurch überflüssig.
Zur Zeit wird eine Internetplattform erprobt, die es ermöglicht, das gesamte öffentliche Beteiligungsverfahren zukünftig online durchführen zu können. Behörden, Träger öffentlicher Belange (u.a. die Handelskammer Hamburg) sowie betroffene Bürger können dann beispielsweise ihre Stellungnahmen direkt in die Pläne eingeben und die Verwaltung kann sie medienbruchfrei weiterverarbeiten.
© Handelskammer Hamburg.
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen
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